Schilderdiebstahl in Aurich Vor dem Landgericht geriet ein Zeuge in die Klemme
Eine Sprachnachricht entlastete den Angeklagten, belastete jedoch seinen einstigen Kumpel. Die Verteidigung riet dem Zeugen, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen, anstatt zu lügen.
Aurich - Vor Gericht hört die Kollegialität in der Regel auf: Das belegte ein 25-jähriger Soldat der Bundeswehr am Dienstag vor dem Landgericht Aurich. Sein 30-jähriger Kumpel war für den Diebstahl eines Straßenschildes angeklagt. Das Amtsgericht Aurich hatte ihn aufgrund einiger Vorstrafen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Eine Sprachnachricht lenkte den Verdacht im Berufungsprozess jedoch von dem Angeklagten auf den Soldaten. Der sagte darin, dass er wisse, dass er Mist gebaut habe. Er könne dafür geradestehen, werde das aber nicht tun, weil er mit Konsequenzen im Beruf zu rechnen habe. Vor dem Landgericht bekannte er sich nicht zu der Tat und entlastete den 30-jährigen Auricher trotz drohender Haftstrafe nicht.
Der Vorfall ereignete sich laut der Anklage am 14. März. Am ersten Prozesstag schilderte der Beschuldigte den Ablauf des Abends. Er sei mit dem Soldaten, der damals ein enger Freund gewesen sei, und einer Gruppe in einer Gaststätte am Hafen in Aurich gewesen. Dort hätten sie gemeinsam Alkohol getrunken. Laut seiner Aussage konsumierte er etwa eine Flasche Wein und vier bis fünf Jägermeister. Gegen 22 Uhr seien er und sein Kumpel aufgebrochen, um in eine andere Kneipe zu gehen.
Der Ablauf der Tat
Beim Überqueren der Julianenburger Straße habe sein Kumpel ein Straßenschild, das auf eine Verkehrsinsel hinwies, aus dem Boden gezogen, sagte der Angeklagte. Gemeinsam seien sie damit durch den Hof des Auricher Schlosses zur Burgstraße gelaufen. Kurz bevor sie in die Hafenstraße abbiegen wollten, habe der Kumpel ihm das Schild in die Hand gedrückt. Kurz danach sei ein Polizeiwagen auf die beiden zugefahren. Der Angeklagte habe das Schild am Eingang einer Kneipe an die Wand gestellt.
Vor dem Amtsgericht habe er den Diebstahl auf sich genommen, um seinen Kumpel zu schützen, sagte der 30-Jährige. Damals habe er nicht damit gerechnet, für so ein Vergehen ins Gefängnis gehen zu müssen. Nachdem er jedoch zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, habe er das nicht hinnehmen wollen und seinen Kumpel aufgefordert, die Tat zuzugeben – dieser weigerte sich jedoch. Dass der Abend wie von dem Angeklagten beschrieben verlief, legte die Sprachnachricht des Soldaten jedoch nahe, sagte das Gericht.
Staatsanwältin: Aussage des Soldaten unglaubwürdig
Der Soldat behauptete, er habe einen Filmriss in der Nacht gehabt. Er könne sich von dem Moment, in dem er den Hafen verlassen habe, an nichts erinnern. Auch nicht an Sprachnachrichten, die im Nachhinein geschickt worden seien. Der Aussage des Mannes stand die eines Polizisten gegenüber, der bei dem Vorfall im Einsatz war. Er sagte, die Männer hätten keine Anzeichen gezeigt, dass sie stark betrunken gewesen seien. Der Verteidiger des Angeklagten gab dem Zeugen einen Rat: Er solle von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, anstatt das Geschehen zu leugnen – um am Ende nicht wegen absichtlicher Falschaussage vor Gericht zu landen. Das tat der Mann dann auch. Das Recht, die Aussage zu verweigern, hat ein Zeuge dann, wenn die Aussagen ihn selbst belasten würden.
Die Verteidigung plädierte für eine Reduzierung der Haftstrafe auf einen Monat. Der Mandant sei kein klassischer Bewährungsversager. Er habe angetrunken lediglich nicht darüber nachgedacht, dass es illegal sei, das Schild für ein kurzes Stück zu tragen. Die Staatsanwältin war der Ansicht, dass eine Freiheitsstrafe wegen solch einer „Schnapsidee“ nicht angemessen sei. Außerdem war auch sie davon überzeugt, dass der Angeklagte das Schild nicht selbst gestohlen hatte. Sie forderte eine Geldstrafe in Höhe von 3440 Euro. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Soldat und nicht der Angeklagte das Schild geklaut hatte. Allerdings sei auch das kurzzeitige Tragen des Diebesgutes zumindest Beihilfe zum Diebstahl. Deshalb muss der Mann eine Geldauflage von 1400 Euro zahlen. Eine Haftstrafe bleibt ihm letztlich aber erspart.