Justiz  Helm-Attacke in Zwischenbergen – Frau verliert Zähne

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 25.12.2025 11:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Das Oldtimertreffen ist fester Bestandteil des Zwischenberger Fests. 2023 kam es dort zu einem Zwischenfall. Foto: privat/Archiv
Das Oldtimertreffen ist fester Bestandteil des Zwischenberger Fests. 2023 kam es dort zu einem Zwischenfall. Foto: privat/Archiv
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Durch einen Schlag mit einem Motorradhelm bei einem Oldtimertreffen in Wiesmoor-Zwischenbergen hat eine Frau zwei Schneidezähne verloren. Der Fall beschäftigte nun schon zum vierten Mal ein Gericht.

Aurich/Wiesmoor - Was beim Oldtimertreffen in Zwischenbergen als gemütliche Runde begann, endete mit den abgebrochenen Schneidezähnen einer jungen Frau. Wegen eines Schlags mit seinem Motorradhelm musste sich ein 28-jähriger Wiesmoorer am Mittwoch, 17. Dezember 2025, vor Gericht verantworten – zum wiederholten Mal. Der Vorfall liegt zweieinhalb Jahre zurück, doch er beschäftigte die Justiz nun bereits zum vierten Mal. Geändert hat sich für den Angeklagten unterm Strich nichts.

Die 2. Kleine Strafkammer des Landgerichts Aurich bestätigte in einer Berufungsverhandlung die Einschätzung des Amtsgerichts Aurich. Es hatte den Wiesmoorer im August 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 2000 Euro verurteilt.

Als die Zeugin die Polizei rief, bekam sie Schläge

Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Die 1. Kleine Strafkammer des Landgericht Aurich wertete den Vorfall nur als fahrlässige, nicht als gefährliche Körperverletzung. Sie verurteilte den Mann im Dezember 2024 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro (6000 Euro). Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Oldenburg dieses Urteil im April 2025 auf und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Aurich zurück. Diesmal wurde ein psychiatrischer Gutachter hinzugezogen.

Zum Tathergang: Am 22. Juli 2023 begab sich der Angeklagte mit seinem Schwalbe-Moped auf das Oldtimertreffen. Bei einem Bekannten, der dort mit Traktor und Bauwagen kampierte, setzte er sich mit unter das Vorzelt. An der gemütlichen Runde mit Bier und Veterano-Cola nahmen drei weitere Personen teil. Laut Anklage warf der Wiesmoorer einem 21-Jährigen plötzlich vor, sein Handy entwendet zu haben. Dessen 24-jährige Schwester ging bei dem entstandenen Gerangel dazwischen. Dann rief sie die Polizei, was sie dem Angeklagten mitteilte. Daraufhin soll er ihr mit seinem Motorradhelm einen Schlag ins Gesicht versetzt haben, woraufhin die beiden oberen Frontzähne mittig abbrachen.

Geschädigte verlor aufgrund der Krankschreibung ihre Arbeit

Dies führte zum Absterben eines Zahnnervs, der behandelt werden musste. Die Zähne wurden künstlich aufgefüllt. Eine Überkronung steht an. Die Geschädigte verlor durch die Krankschreibung ihre Arbeit. Aufgrund des Vorfalls erlitt sie eine traumatische Angststörung, weshalb sie fünf Monate Psychotherapie in Anspruch nehmen musste.

„Ich kann mich an die Tat nicht erinnern“, erklärte der Angeklagte, der vor Anspannung zitterte. Er ist nicht vorbestraft. Er hat den Realschulabschluss, eine Ausbildung und war in mehreren Berufen tätig. Ihm fehle ein Teil komplett, meinte er. Man habe bei guter Stimmung zusammengesessen, er sei zur Toilette gegangen. Dann könne er sich erst wieder daran erinnern, dass die Polizei vor ihm gestanden habe. Er sprach von einem Konsum von drei Bier und drei Veterano-Cola.

Opfer lehnt Täter-Opfer-Ausgleich ab

Die Geschädigte schilderte den Vorfall genau. Als der Angeklagte ihren Bruder angegriffen habe, sei sie dazwischengegangen: „Ich wurde geschubst und fiel.“ Sie habe die Polizei gerufen. Das habe sie dem Angeklagten mitgeteilt. „Ich konnte gar nicht so schnell reagieren, da hatte ich den Helm im Gesicht“, berichtete die Zeugin. Ihr seien zwei Schneidezähne abgebrochen: „Ich habe die Stücke ausgespuckt.“ Sie sei im Rettungswagen versorgt worden. Durch die Therapie habe sie das Trauma überwunden – „im Alltag komme ich gut damit klar“. Einen Täter-Opfer-Ausgleich, den der Angeklagte anstrebte, hat sie abgelehnt.

Ihr Bruder berichtete, er habe im Laufe des gemütlichen Beisammenseins auf dem Stuhl des Angeklagten gesessen, den er nicht gekannt habe. „Er war aufbrausend, roch nach Alkohol“, beschrieb er dessen Verfassung. Das vermisste Handy sei später im Rucksack des Angeklagten aufgefunden worden. Weitere Zeugen erinnerten sich kaum an den länger zurückliegenden Vorfall.

Angeklagter hatte zur Tatzeit 1,67 Promille

Der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Wolfgang Trabert errechnete eine Alkoholisierung des Angeklagten von 1,67 Promille zur Tatzeit gegen 22 Uhr – „das ist nicht wenig, aber auch nicht viel“, lautete seine Einschätzung. Der Wiesmoorer habe nicht regelmäßig getrunken, sondern nur am Wochenende, teilte er mit. Dessen Freundin habe berichtet, der 28-Jährige sei beim Nachhausekommen aufgelöst gewesen und habe gelallt und geweint.

Der Gutachter sah wenig Anhaltspunkte für einen schweren Rauschzustand, vermochte jedoch eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht ganz auszuschließen, denn: „Er ist sonst ein zurückhaltender Mensch.“ Zudem verwies er auf die inadäquate Reaktion des Angeklagten gegenüber der Polizei bei den Angaben seiner Personalien.

Der Verteidiger sprach sich in seinem Plädoyer nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ für eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung aus. Der Staatsanwalt blieb bei gefährlicher Körperverletzung: „Der Schlag mit dem Helm wurde vorsätzlich begangen.“ Er forderte, die Berufung zu verwerfen. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Aurich nannte er „fehlerfrei“. Die Kammer folgte seiner Auffassung, die achtmonatige Bewährungsstrafe sei angemessen. Sie wandelte lediglich die Geldauflage in eine Arbeitsauflage über 50 Stunden gemeinnützige Arbeit um. Denn der Angeklagte ist aufgrund des lang andauernden Verfahrens ebenfalls psychisch erkrankt und derzeit arbeitsunfähig.

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