Landesregierung ändert Verordnung Norden leitet juristische Schritte gegen Offshore-Entscheidung ein
Nach einem Beschluss der Landesregierung erhält Wilhelmshaven künftig die Millionen aus Windpark-Steuern. Norden protestiert und will mit rechtlichen Mitteln um seine finanzielle Zukunft kämpfen.
Norden - Die Stadt Norden legt sich mit der Landesregierung in Hannover an. Nachdem die Landesregierung am Montag eine Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und der Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten beschlossen hat, kündigte Nordens Bürgermeister Florian Eiben an, seine Kommune werde Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen und sich damit juristische Schritte vorbehalten.
Nach Entscheidung der Landesregierung geht ab dem Jahr 2026 der wesentliche Teil der Gewerbesteuer-Einnahmen für die Windparks in der Nordsee der Stadt Wilhelmshaven zu. Wie berichtet, hatte in diesem Jahr die Stadt Norden von den Gewerbesteuereinnahmen profitiert und eine Gewerbesteuernachzahlung von rund 90 Millionen Euro erhalten. Aus Sicht der Landesregierung sichert sie mit der neuen Verordnung „das Gewerbesteueraufkommen vor allem für Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste für Niedersachsens Kommunen dauerhaft ab“. Bleiben die Rahmenbedingungen gleich, handelt es sich um rund 110 Millionen Euro jährlich. Davon werden über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) rund 65 Millionen Euro auf andere niedersächsische Kommunen umverteilt, rechnet das Land in seiner Pressemitteilung vor. Das Land Niedersachsen und der Bund erhalten demnach gemeinsam – wie bislang auch – über die Gewerbesteuerumlage rund neun Millionen Euro. Insgesamt verbleiben also rund 36 Millionen Euro im Haushalt der Stadt Wilhelmshaven.
Landesregierung will Geld in Niedersachsen halten
Wilhelmshaven werde dadurch voraussichtlich keine Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben mehr aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhalten und zudem eine Finanzausgleichsumlage zahlen müssen. Ein erheblicher Teil der Mehreinnahmen werde so allen anderen Gemeinden über den Kommunalen Finanzausgleich zugutekommen, heißt es von der Landesregierung zur Begründung der Entscheidung. Berechnungen des Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Basis des KFA 2025 hätten ergeben, dass bei der Stadt Wilhelmshaven ein besonders großer Umverteilungseffekt erzielt werden könne.
Die Entscheidung, die Hebeberechtigung einer einzelnen Gemeinde zuzuweisen, sei zudem aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität gefallen. Auch Schleswig-Holstein habe mit der Gemeinde Helgoland schon seit 2007 nur eine Gemeinde für die Erhebung der Offshore-Gewerbesteuer eingesetzt. Mecklenburg-Vorpommern plane ebenfalls die Zuweisung an eine Gemeinde, heißt es. Finanzminister Gerald Heere: „Wir verhindern, dass viel Geld aus Niedersachsen abfließt und sichern durch diese gut abgewogene Entscheidung Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich dauerhaft für unsere Kommunen ab. Die Landesregierung zeigt damit einmal mehr, dass ihr die Belange der niedersächsischen Kreise, Städte und Gemeinden sehr wichtig sind.“
Stadt Norden widerspricht der Begründung aus Hannover
Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Zuvor hatte das Land Niedersachsen in bestimmten gemeinde- und kreisfreien Gebieten die Gewerbesteuer selbst erhoben. Dies betraf vor allem Offshore-Windparks vor der Nordseeküste. Nachdem diese Praxis erstinstanzlich bestätigt worden war, entschied der Bundesfinanzhof anders: Die Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer für Betriebsstätte im Küstenmeer dürfe ausschließlich auf eine oder mehrere Gemeinden übertragen werden.
Ohne eine Änderung der Verordnung würde die Gewerbesteuer an die Kommunen gehen, in denen die Betreiber der Windparks vor der niedersächsischen Küste ihre Geschäftsleitung haben. Diese liegen aber oftmals nicht in Niedersachsen. Dem Land und seinen Kommunen würden so erhebliche Steuereinnahmen entgehen, die ohne eine Änderung der Verordnung zu zwei Drittel in andere Länder abfließen würden. Die Landesregierung wird die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Wilhelmshaven und die Umverteilungseffekte über den KFA in regelmäßigen Abständen überprüfen. Zudem soll mit den betroffenen Kommunen und den Kommunalen Spitzenverbänden zu Beginn des kommenden Jahres über das weitere Vorgehen gesprochen werden.
Norden will sich alle rechtlichen Optionen offenhalten
Die Stadt Norden hatte schon bei Bekanntwerden der geplanten Verordnung vehement dagegen protestiert. Denn die Stadt Norden ist offensichtlich Teil Niedersachsens und hat mit Ørsted einen entsprechenden Firmensitz im Land. Auf die neue Verordnung angesprochen, teilte Eiben mit: „Ich begrüße ausdrücklich, dass der Ministerpräsident das Thema nun zur Chefsache erklärt und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe angekündigt hat. Wir werden diesen Prozess sehr genau begleiten und uns proaktiv einbringen, um gemeinsam eine tragfähige und bestmögliche Lösung für die Küstenregion und unsere Stadt zu erarbeiten.“
Gleichzeitig werde Norden – um bestehende Fristen zu wahren – fristgerecht Widerspruch gegen die zum 1. Januar 2026 geltenden Finanzbescheide einlegen und auch juristische Schritte einleiten. „Damit stellen wir sicher, dass wir uns alle notwendigen rechtlichen Optionen offenhalten“, so Eiben.
Wie die Kommune weiter vorgehen wird, werde maßgeblich davon abhängen, zu welchen Ergebnissen die Arbeitsgruppe kommt und ob die von Norden bereits in der vergangenen Woche eingebrachten Vorschläge Berücksichtigung finden, teilte Eiben mit und ergänzte: „Für die Stadt Norden geht es dabei um erhebliche finanzielle Mittel – und damit um unsere Handlungsfähigkeit und die Zukunft unserer Kommune.“
Wiard Siebels: Neue Lösung soll gefunden werden
Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Wiard Siebels mitteilt, soll im kommenden Jahr möglichst zügig eine Lösung zur Aufteilung der Offshore-Gewerbesteuer-Einnahmen gefunden werden. Dafür werde man sich zu Beginn des neuen Jahres mit den betroffenen Kommunen, den kommunalen Spitzenverbänden und den zuständigen Ministerien zusammensetzen. Das habe die SPD-Fraktion mit dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies so vereinbart: „Der Ministerpräsident hat das fest zugesagt – wir brauchen hier ein geordnetes, weiteres Vorgehen und eine ergebnisoffene Prüfung möglicher Modelle.“
Siebels betonte, dass es im Interesse aller liege, die Einnahmen zunächst für das Jahr 2026 zu sichern: „Niemand hat etwas davon, wenn der große Teil dieser Einnahmen für das kommende Jahr verloren geht, weil sie in andere Bundesländer abfließen. Deshalb war es jetzt erstmal zwingend notwendig, zunächst für den Übergang eine einzelne Kommune als berechtigt zu bestimmen“, so Siebels. Dies solle zunächst, wie in der Vorlage der Landesregierung vorgesehen, die kreisfreie Stadt Wilhelmshaven sein. „Unter Führung des Ministerpräsidenten wird dann schnellstmöglich im neuen Jahr gemeinsam mit den betroffenen Kommunen eine Lösung gefunden werden. Das ist eine komplexe Herausforderung. Aber wir müssen möglichst zu einem Modell zu kommen, dass die Einnahmen unter den Standortkommunen fair und nachhaltig aufteilt.“ Eine solche Lösung rechtssicher herbeizuführen gehe leider nicht im Hauruckverfahren, wirbt Siebels um Verständnis. „Wenn wir hier nicht sauber vorgehen und zu einer möglichst breit akzeptierten Lösung kommen, ist die nächste Klage nur eine Frage der Zeit.“