Schlüttsiel  Habeck-Fähre in Schlüttsiel blockiert: Strafbefehle gegen sechs Beschuldigte erlassen

Robert Meyer
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Von Robert Meyer
| 15.12.2025 14:49 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Demonstranten hatten am 4. Januar in Schlüttsiel verhindert, dass eine Fähre mit Robert Habeck an Bord im Hafen anlegen konnte. Foto: Arndt Prenzel (Archiv)
Demonstranten hatten am 4. Januar in Schlüttsiel verhindert, dass eine Fähre mit Robert Habeck an Bord im Hafen anlegen konnte. Foto: Arndt Prenzel (Archiv)
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Die Blockade der Fähre mit Robert Habeck an Bord in Schlüttsiel im Januar 2024 hat für mehrere Beteiligte ein juristisches Nachspiel. Was die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten vorwirft und welche Strafen drohen.

Die von der Staatsanwaltschaft Flensburg im Februar dieses Jahres wieder aufgenommenen Ermittlungen im Fall der in Schlüttsiel blockierten Fähre mit dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) an Bord haben für mehrere beteiligte Personen Konsequenzen.

Aufgrund neuer Ermittlungen konnte die Staatsanwaltschaft neun Personen ermitteln, denen sie gemeinschaftliche Nötigung vorwirft. Die Beschuldigten hielten sich demnach zum Zeitpunkt des Anlegens der Fähre in der Menschenmenge an der Verladerampe auf.

Aufgrund der erfolgten Neubewertung des Sachverhalts und ergänzend durchgeführter Ermittlungen konnte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben nachträglich neun Personen als Beschuldigte einer gemeinschaftlichen Nötigung (§ 240 StGB) ermitteln, die sich zum Zeitpunkt des Anlegens der Fähre in der Menschenmenge zur Verladerampe befanden.

Ihnen wird vorgeworfen, Habeck ein Verlassen der Fähre unmöglich gemacht zu haben, um ein Gespräch mit dem damaligen Wirtschaftsminister zu erzwingen. Darüber hinaus hätten die Beschuldigten einen auf der Laderampe stehenden Lkw zum Anhalten gezwungen, wodurch andere Fahrzeuge und auch Habeck die Fähre nicht verlassen konnten.

Gegen einen Beschuldigten besteht zusätzlich der Verdacht, dieser habe sich am gewaltsamen Durchbrechen der Polizeikette beteiligt. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft gemeinschaftlich begangenen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch vor. Dabei habe der Beschuldigte bewusst in Kauf genommen, dass unbeteiligte Personen aus der Menschenmenge in Richtung der Polizeikette geschoben wurden. Um die Gruppe am Betreten der Fähre zu hindern, setzte die Polizei laut Staatsanwaltschaft Pfefferspray ein.

Gegen einen Beschuldigten, der im Verdacht steht, die gebildete Polizeikette zum Zeitpunkt des Ablegens der Fähre gewaltsam durchbrochen zu haben, besteht zudem der Verdacht des gemeinschaftlich begangenen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Landfriedensbruchs. „Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass er mit einem Teil der Menge dem erfolgten Aufruf zum Erstürmen des Fähranlegers folgte und die Polizeikette gewaltsam durchbrach. Dabei nahm dieser bewusst in Kauf, dass unbeteiligte Personen aus der Menschenmenge in Richtung der Polizeikette geschoben wurden, die auf die Situation unter anderem mit dem Einsatz von Pfefferspray reagierte“, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Gegen fünf Beschuldigte wurden laut Staatsanwaltschaft am 8. Dezember vom Amtsgericht Husum Strafbefehle wegen gemeinschaftlicher Nötigung erlassen. Dabei geht es um Geldstrafen zwischen 25 und 40 Tagessätzen in einer Höhe zwischen 80 Euro und 120 Euro. Gegen den weiteren Beschuldigten, der zudem einer Beteiligung am Durchbrechen der Polizeikette verdächtig ist, wurde ein Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden soll, erlassen. Als Bewährungsauflage ist zudem die Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation vorgesehen. Der 37-Jährige soll über die Nötigung hinaus am Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch beteiligt gewesen sein.

Gegen weitere drei Beschuldigte wurde von der Strafverfolgung abgesehen, da sich deren Beitrag zu den Ereignissen in den Ermittlungen als zu gering erwiesen hatte.

Gegen die übrigen drei Beschuldigten ist von der Strafverfolgung mit Zustimmung des Gerichts abgesehen worden, da sich deren Beitrag zu den Ereignissen „im Wesentlichen in der Anwesenheit in der Menschenmenge erschöpfte“.

Alle Beschuldigten haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen die Strafbefehle einzulegen. In diesem Fall würde es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommen.

Hunderte Demonstranten, darunter vor allem Landwirte, hatten sich am 4. Januar 2024 am Anleger in Schlüttsiel versammelt und dort auf die „Hilligenlei“ mit Robert Habeck an Bord gewartet, die sich auf dem Weg von Hallig Hooge zum Festland befand. Nachdem die Fähre angelegt hatte, versammelten sich immer mehr Demonstranten direkt am Anleger. In der aufgeheizten Stimmung fiel schließlich die Entscheidung, dass das Schiff mit den meisten Passagieren und dem Wirtschaftsminister an Bord wieder ablegen musste. Erst einige Stunden später konnte die Fähre bei einem zweiten Anlauf sicher anlegen.

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