Oldenburg  Dürfen Beamte vor der AfD warnen? Fünf Tipps fürs Sprechen in der Öffentlichkeit

Karsten Krogmann
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Von Karsten Krogmann
| 15.12.2025 13:00 Uhr | 0 Kommentare
Vor Gericht: Johann Kühme, ehemaliger Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, verfolgt als Zuschauer die mündliche Verhandlung im November 2025. Foto: Sina Schuldt/dpa
Vor Gericht: Johann Kühme, ehemaliger Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, verfolgt als Zuschauer die mündliche Verhandlung im November 2025. Foto: Sina Schuldt/dpa
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Ein Gericht hat entschieden: Der Oldenburger Polizeipräsident hätte nicht so über die AfD sprechen dürfen, wie er es getan hat. Was bedeutet das für Beamte, die in der Öffentlichkeit stehen? – Wir haben uns das Urteil angeschaut und zu fünf Leitsätzen zusammengefasst.

Lesedauer des Artikels: ca. 5 Minuten
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