Belm  Messerattacke am Einkaufszentrum Belm: Verfahren nimmt überraschende Wendung

Tom Bullmann
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Von Tom Bullmann
| 12.12.2025 17:13 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Bei einer Auseinandersetzung in der Nähe eines Belmer Einkaufszentrums wurde im Juni 2024 ein 39-Jähriger mit einem Messer attackiert. Foto: IMAGO/Gottfried Czepluch
Bei einer Auseinandersetzung in der Nähe eines Belmer Einkaufszentrums wurde im Juni 2024 ein 39-Jähriger mit einem Messer attackiert. Foto: IMAGO/Gottfried Czepluch
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Zwei jungen Angeklagten wurde vorgeworfen, 2024 einen 39-jährigen Belmer mit Pfefferspray und einem Messer attackiert zu haben. Weil mehrere Zeugen zunächst nicht vor Gericht erschienen, musste ein zweiter Verhandlungstag anberaumt werden.

Die Szenerie, um die es hier geht, kann zurzeit nicht entstehen, weil der Marktkauf in Belm auf dem alten Areal komplett umgebaut wird. Im Juni 2024 sah das anders aus. Junge Leute trafen sich in dem Einkaufszentrum, versorgten sich mit alkoholischen Getränken, um sie dann vor dem Gebäude oder auf dem Parkplatz-Areal zu verzehren. Das führte dazu, dass Passanten von ihnen angepöbelt wurden. Gegen Abend kam es dann zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung, die eskalierte und jetzt vor Gericht verhandelt wurde.

Zwei heute 20 und 23 Jahre alten Angeklagten wurde vorgeworfen, eine Person zunächst mit Pfefferspray und dann mit einem Messer attackiert zu haben. Die Lunge des Geschädigten wurde durch zwei Messerstiche perforiert. Er musste intensivmedizinisch behandelt werden. Aber wie sollte vor Gericht bewiesen werden, wer das Pfefferspray benutzt und wer das Messer geführt hat, wenn die Angeklagten keine Aussage machen und sonst niemand etwas gesehen haben will?

14 Zeugen waren zu der Verhandlung geladen worden. Zunächst schilderte eine Polizeibeamtin, zu welchen Ergebnissen ihre Ermittlungen geführt hatten. So soll das Opfer, das sich mit einem Bekannten zum Alkoholtrinken getroffen hatte, von einer Gruppe junger Männer, die sich in der Nähe des Parkhauses aufhielten, beleidigt worden sein. Im Gerichtssaal wurde zum Beispiel das Wort „Teletubby“ zitiert. Weil der 39-jährige Geschädigte direkt von der Arbeit zum Marktkauf gekommen war, trug er noch seine auffällige, gelb-orangene Arbeitsjacke. Die Beschimpfungen, die ihm zugerufen wurden, wollte sich der Geschädigte offenbar nicht gefallen lassen, er sprach die jungen Leute an, es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, dann zückte jemand eine Dose Pfefferspray und sprühte.

In seiner Aussage erinnerte sich das Opfer, dass er nichts mehr sehen konnte. Als die Wirkung des Pfeffers nachließ, bemerkte er, dass die Täter offenbar in Richtung Kreuzung und einer benachbarten Autowerkstatt geflüchtet waren. Er nahm die Verfolgung auf, zerrte einen der Flüchtenden von hinten zu Boden und traktierte ihn mit Schlägen. Daraufhin kamen zwei andere aus der Tätergruppe zurück, um ihrem Freund zu helfen.

Dabei soll es dann zu den beiden Messerstichen in den Rücken gekommen sein. Allerdings habe er die Angreifer nicht eindeutig identifizieren können, weil er bäuchlings auf der anderen Person lag, die er auch nur von hinten gesehen haben will. Alle anderen Zeugen, die befragt wurden, haben entweder gar nichts gesehen, weil es schon dunkel war, oder sie waren zu weit von der Szenerie entfernt.  Zudem waren offenbar alle Beteiligten alkoholisiert. Beim Geschädigten wurde später im Krankenhaus ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille ermittelt.

Weil drei Zeugen erst gar nicht zur Verhandlung gekommen waren und einer sofort zu verstehen gab, dass er nur russisch spreche, wurde ein zweiter Verhandlungstag anberaumt. Hier mussten zwei Zeugen von der Polizei vorgeführt werden, weil sie die Ladung zum Gericht angeblich nicht bekommen hatten. Auch der russisch sprechende Zeuge erschien nicht, obwohl diesmal für ihn eine Dolmetscherin bestellt worden war.

Die nicht ausreichenden Zeugenaussagen, die mangelnde Beweislage (die Tatwaffe wurde beispielsweise nie gefunden) und die positiven Sozialprognosen der Angeklagten führten schließlich dazu, dass die Verfahren gegen beide eingestellt wurden.

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