Gerichtsentscheid Friedeburger Wolf darf weiterleben
Das juristische Tauziehen um den Abschuss eines Wolfs im Umfeld des Friedeburger Rudels ist vorbei. Die Entscheidung ist gefallen.
Wittmund - Es bleibt dabei: Im Umfeld des Friedeburger Rudels darf erst mal kein Wolf geschossen werden. Das ist das Ergebnis eines juristischen Tauziehens unter Zeitdruck. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) wies am Freitag, 12. Dezember 2025, die Beschwerde des Landkreises Wittmund gegen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurück. Damit ist klar, dass die vom Landkreis Wittmund erteilte Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes im Umfeld des Friedeburger Rudels nicht mehr umgesetzt werden kann. Diese Abschussgenehmigung läuft am Sonntag, 14. Dezember 2025, um Mitternacht aus.
„Auch nach Auffassung des 4. Senats ist vom Landkreis Wittmund vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht hinreichend geprüft worden, ob eine Verbesserung des Zaunschutzes zur Abwehr von Rinderrissen in dem betroffenen Gebiet in Betracht kommt“, heißt es in der Begründung des OVG. Ähnlich hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg argumentiert. Der 4. Senat stellte außerdem klar, „dass nach geltender Rechtslage eine Ausnahme vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur zugelassen werden darf, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind“. Die Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf im europäischen Artenschutzrecht von „streng geschützt“ auf „geschützt“ spiele bis zu einer Änderung des nationalen Rechts keine Rolle.
Wolfsrisse im Umfeld des Friedeburger Rudels
Hintergrund: Der Landkreis Wittmund hatte am 28. November 2025 eine Ausnahmegenehmigung für eine Wolfsentnahme nach dem Schnellabschussverfahren angeordnet. Konkrete Auslöser waren wiederholte Nutztierrisse seit dem 19. August 2025 im Raum Friedeburg, zuletzt am 24. November auf einer Weide zwischen Reepsholt uns Friedeburg. Die Ausnahmegenehmigung galt für 21 Tage nach dem letzten Riss im Umkreis von 1000 Metern um die betroffene Weide herum.
Der Verein „Freundeskreis freilebender Wölfe“ hatte sich vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen die Genehmigung des Landkreises gewehrt und recht bekommen. In den Tagen dazwischen war die Jagd auf den Wolf schon aufgenommen worden, es wurde aber keiner erlegt.
In der Gemeinde Friedeburg lebt seit Jahren ein Wolfsrudel, zu dem laut Wolfsmonitoring aktuell sechs Tiere gehören, darunter vier Welpen. Auch in den vergangenen Jahren war es im Umfeld des Rudels immer wieder zu Nutztierrissen gekommen, es traf Schafe und Rinder.