Prozess in Aurich Vater verschleppte Kinder in die Türkei – Haft
Ein 41-jähriger Leeraner hatte seine Kinder in die Türkei verschleppt. In Aurich focht er das Urteil aus erster Instanz an. Vor dem Landgericht breitete sich ein wahres Familiendrama aus.
Aurich - Weil er seine vier Kinder in die Türkei gebracht und sie damit der Obhut ihrer Mutter entzogen hatte, muss ein 41-Jähriger aus Leer ins Gefängnis. In einem ersten Prozess hatte das Amtsgericht Leer im Mai 2024 den Syrer wegen Entzugs Minderjähriger zu einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Aurich wurde die Entscheidung am Mittwoch bestätigt.
Der Angeklagte hatte die Kinder im Alter zwischen vier und zehn Jahren im Mai 2023 seinen Eltern in der Türkei übergeben, von wo aus diese sie nach Syrien verbracht hatten. Zuvor hatte er seiner von ihm getrennt lebenden Frau und Mutter der Kinder ein Papier vorgelegt, das sie ungelesen unterschrieben hatte. Mit ihm hatte sie unwissentlich die Erlaubnis zu der Reise erteilt. Der Angeklagte hatte die Frau in dem Glauben gelassen, mit den Kindern einen Ausflug in die Niederlande unternehmen zu wollen.
Großeltern wollen Kinder nicht herausgeben
Mit seiner Berufung hatte der Angeklagte die Aussetzung der Strafe zur Bewährung erreichen wollen. Von seiner Inhaftierung würde niemand profitieren, da sowohl seine Kinder in Syrien als auch drei weitere aus seiner derzeitigen Ehe in Deutschland lebende auf seine finanzielle Unterstützung angewiesen seien, gab er zur Begründung an. Er habe einen Fehler gemacht, als er die Kinder in die Türkei gebracht habe, den er seither versuche zu korrigieren, räumte er ein. Inzwischen sei das Sorgerecht nach syrischem Recht auf seine Eltern übergegangen, die sich weigerten, die Kinder herauszugeben. Er selbst dürfe Syrien nicht betreten, aufgrund des laufenden Verfahrens auch nicht Deutschland verlassen, sodass es ihm unmöglich sei, die Dinge vor Ort zu regeln. Innerfamiliär habe es bereits große Streitigkeiten gegeben, ein Bruder und ein Cousin seien nach einem Vermittlungsversuch von Familienangehörigen krankenhausreif geschlagen worden. „Das ist da so“, bemerkte der Angeklagte. Sein Rechtsanwalt erklärte, sein Mandant habe keinerlei Möglichkeit, die Situation zu beenden. Auch er vermisse seine Kinder und hätte sie gern wieder bei sich.
Mutter weiß nicht, wo Kinder sind
Die Mutter der Kinder, die sich das Sorgerecht mit dem Angeklagten teilt, trat in der Verhandlung als Nebenklägerin auf. Sie habe ihre Kinder seit fast drei Jahren nicht gesehen, sie wisse nicht einmal, wo diese sich aufhielten, schilderte sie ihr Martyrium vor Gericht. Der Vater ihres Mannes betrachte die Kinder als sein Eigentum, mit dem er machen könne, was er wolle, berichtete sie. Sie lebten bei der dritten Ehefrau ihres Mannes, die sie hin und wieder in einminütigen Telefonaten mit ihr sprechen ließ. Sie hätten Angst, das sei ihnen im Video-Call anzusehen. Inzwischen habe sie seit einem Jahr keinen Kontakt mehr zu ihnen, was sie schwer belaste.
Erstes Urteil passte auch Anklage nicht
Gegen die Entscheidung aus erster Instanz hatten sich sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gewehrt und Berufung beim Landgericht eingelegt, die beide Seiten auf das Strafmaß beschränkt hatten. Während der Angeklagte darauf gehofft hatte, die Strafe möge doch noch zur Bewährung ausgesetzt werden, zeigte sich die Anklagevertretung mit der Höhe der Strafe unzufrieden. Nachdem in zweiter Instanz beide Berufungen als unbegründet verworfen worden waren, hatte der Angeklagte Revision beim Oberlandesgericht eingelegt. Von dort war das Verfahren ans Landgericht zurückverwiesen worden. Man habe die Versuche des Angeklagten, seine Kinder zurückzuholen, nicht ausreichend berücksichtigt, hieß es zur Begründung.
Die Berufungskammer um Richter Hauser indes befand das Ausmaß der Strafe „in jeder Instanz als korrekt“. Der Angeklagte habe das Vertrauen seiner Frau in der Absicht missbraucht, ihr die Kinder dauerhaft zu entziehen, erläuterte Hauser in der Urteilsbegründung. Er habe die Kinder „bewusst und sehenden Auges“ aus „hiesigem Sicherheitsnetz“ in die Unsicherheit Syriens verschleppt. Er habe wissen müssen, dass die Kindesmutter die Kinder durch sein Handeln womöglich nie wieder sehen werde und verwies auf den „hohen emotionalen Ausschlag“ der Tat, die auch heute, mehr als zwei Jahre nach der Entführung, noch „sehr, sehr schwer“ wiege.