Osnabrück  Nach Großeinsatz an der BBS am Westerberg in Osnabrück: Polizei rekonstruiert Hergang

David Wagner
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Von David Wagner
| 10.12.2025 17:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Polizeieinsatz am Berufschulzentrum Westerberg in Osnabrück am Dienstag, 9. Dezember 2025. Foto: Benjamin Beutler
Polizeieinsatz am Berufschulzentrum Westerberg in Osnabrück am Dienstag, 9. Dezember 2025. Foto: Benjamin Beutler
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Schüler und Lehrkräfte des Berufsschulzentrums am Westerberg in Osnabrück konnten am Dienstag nach wenigen Stunden aufatmen. Der ausgelöste Amok-Alarm wurde aufgehoben. Jetzt prüft die Polizei, welche und ob überhaupt eine Gefahr bestand.

Ein Großaufgebot der Polizei stand am Dienstag, 9. Dezember 2025, vor den Türen des Berufsschulzentrums am Westerberg an der Natruper Straße. Das Ergebnis der Aktion: Ein Berufsschüler wurde festgenommen. Nicht an der Schule, sondern an seinem Wohnort. Ob überhaupt eine Straftat vorliegt, ist nun Gegenstand der Befragungen und Untersuchungen.

Nach Informationen der NOZ-Redaktion soll es sich mutmaßlich um einen Schüler der BBS am Westerberg handeln. Für die Polizei ist er zunächst aber kein Verdächtiger, sondern ein Verursacher. Eine juristische Spitzfindigkeit, auf die die Beamten nicht ohne Grund wert legen: Denn bislang ist unklar, ob überhaupt eine Straftat stattgefunden hat. Eine Zeugenaussage, nach der sich der Mann mit einem Messer der Schule genähert haben soll, konnte die Polizei bislang nicht zweifelsfrei bestätigen. Bei der Festnahme hat die Polizei keine Waffe sichergestellt.

Die Zeugin hatte berichtet, dass sich der Verursacher nach einer Auseinandersetzung vor der Schule zwischen ihm und weiteren Schülern mit einem gefährlichen Gegenstand in den Händen in Richtung Schule bewegt habe. Die Polizei prüft hier aktuell noch den genauen Hergang – und ob ein Straftatbestand vorliegt.

„Stand heute haben wir keine Ermittlungen“, berichtet Polizeipressesprecher Jannis Gervelmeyer am Mittag des 10. Dezember der NOZ-Redaktion. Zumindest im engeren Sinne: Ohne Verdacht auf Straftat, keine Ermittlungen. Der Einsatz und seine Ursache würden dennoch geprüft. Sollte es gesicherte Erkenntnisse zu einer Straftat geben, würden die Ermittlungen beginnen. Ob der Verursacher mit Blick auf den Einsatz an der Schule rechtswidrig gehandelt habe, müsse geklärt werden.

Auch den Amok-Alarm am frühen Nachmittag ordnete Gervelmeyer ein. „Nur weil der Alarm ausgelöst worden ist, heißt es nicht, dass es eine versuchte Amok-Tat war.“ Jetzt folge erst einmal eine gründliche Überprüfung.

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