Osnabrück Nach dem Basis-Verfahren in Osnabrück: Die Corona-Show ist vorbei - was bleibt?
Es war ein emotionales Verfahren, bisweilen eine schillernde Corona-Show: Am Ende hat das Landgericht Osnabrück Politiker der Partei „Die Basis“ wegen versuchter Nötigung verurteilt. Einen Teil der Beweisaufnahme klammerte es dabei aus. So bleiben offene Fragen – und wohl auch offene Wunden.
In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Osnabrück vier Mitglieder aus dem Osnabrücker Kreisvorstand der Partei „Die Basis“ zu Geldstrafen verurteilt. Der Richterspruch fiel schärfer aus als das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichtes. Für die Kammer lag der Fall am Ende klar – einer ausladenden Beweisaufnahme zum Trotz.
Angeklagt waren die vier Basis-Mitglieder, weil sie im Februar 2022 einen Brief an dutzende Lokalpolitiker schickten. Darin regten sie, gestützt auf eine beigelegte Info-Broschüre, eine Umkehr in der Corona-Politik an. Und sie erklärten: Die Namen der Empfänger würden auf einer Liste erfasst und später womöglich im Internet veröffentlicht. Niemand solle sagen können, er habe „von nichts gewusst”, würde die Pandemie irgendwann juristisch aufgearbeitet.
Für das Gericht war entscheidend, dass diese Formulierung von den Empfängern subjektiv als „Androhung eines Übels“ verstanden werden konnte. Somit sah es den Tatbestand der versuchten Nötigung als erfüllt an. An das Übel schließlich war das Ziel geknüpft, eine Verhaltensänderung in der Lokalpolitik zu bewirken – auch wenn die in der Pandemie im Grunde wenig zu entscheiden hatte. Für die Angeklagten war sie aber vielleicht schlicht der erste erreichbare Adressat. Sie hätten sich einfach mehr Austausch und Gehör gewünscht, das trugen sie mehr als einmal vor, manchmal in bewegten Worten.
Emotional reagierte auch dass Publikum im Saal immer wieder mal. Wiederholt veranlasste das den Vorsitzenden zu klaren Ansagen.
Als er das Urteil verkündete, brach jäh ein Spannungsbogen ab, der sich über Wochen aufgebaut hatte. Er lud sich auf in der Doppelbödigkeit des Verfahrens: Das Gericht hatte eigentlich nur einen überschaubaren Sachverhalt aufzuklären und zu bewerten. Andere Verfahrensbeteiligte wollten am liebsten ein kleines Corona-Tribunal statuieren.
Das gilt besonders für den Frankfurter Anwalt Frank Großenbach, selbst entschiedener Gegner der Corona-Maßnahmen. Er hatte unter anderem zwei sachverständige Zeugen aussagen lassen, dass mit den Covid-Impfstoffen ein gefährliches Zellgift injiziert würde und dass es in den Pandemiejahren einen statistischen Zusammenhang zwischen Impfungen und Übersterblichkeit gegeben habe.
Das Gericht ließ diese Aussagen praktisch unkommentiert. Sich damit zu beschäftigen, hätte den Rahmen des Verfahrens gesprengt. Die Kammer hätte schwerlich aus eigener Kompetenz Aussagen zum Verhalten von Spike-Proteinen und zu komplexen mathematischen Berechnungen treffen können. Sie hätte wohl Gutachter heranziehen müssen, um die Aussagen der Zeugen zu bewerten und in einen Kontext zu rücken. Ein Aufwand, der angesichts des eigentlich geringen Vorwurfs schwer begründbar wäre.
So konnte in dem Osnabrücker Prozess das Bild entstehen, das Management der Corona-Pandemie müsse nach dem Prozess in Osnabrück irgendwo zwischen multiplem Versagen und Menschheitsverbrechen einsortiert werden. So einfach ist es aber nicht.
Die vermeintlichen Beweise, die der Frankfurter Anwalt Frank Großenbach zugunsten seiner Mandantin anführte, sind es zwar wert, diskutiert und bewertet zu werden. Tatsächlich wurden sie an anderer Stelle auch schon diskutiert und bewertet. Sie stellen zudem keine neuen Erkenntnisse dar.
Ein Beispiel: Die Ausführungen des Osnabrücker Mathematik-Professors Matthias Reitzner. Eine Studie des Barmer Institutes für Gesundheitssystemforschung hatte sich explizit mit dessen Berechnungen auseinandergesetzt und eigene Berechnungen dagegengehalten. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, Reitzner habe mathematisch sauber gearbeitet. Er habe für seine Studie aber nur Aggregatdaten des Bundesamtes für Statistik genutzt.
Das Team der Barmer habe hingegen die Daten von 10 Millionen Personen in einer Falltiefe auswerten können, die Reitzner nicht zugänglich war. Die Barmer-Studie kommt zu der Einschätzung, dass die Übersterblichkeit der Jahre 2021 und 2022 vor allem mit vorherigen Covid-19-Diagnosen zusammenhängen dürfte. Auch diese Studie, darauf weisen die Autoren selbst hin, unterliegt Grenzen und erhebt keinen Anspruch, offene Fragen abschließend zu klären.
Eine Sichtweise, die Großenbach ausklammerte – was er in seiner Rolle als Verteidiger auch darf. Anders als Gericht und Staatsanwaltschaft kann sich ein Rechtsanwalt darauf beschränken, allein entlastende Indizien vorzutragen. Heißt: Großenbach musste im Sinne seiner Mandantin das Gericht irgendwie davon überzeugen, dass die es zumindest subjektiv für möglich gehalten haben könnte, dass die Corona-Politik zu einem Unheil führe.
Dann wäre der „sanfte Druck“ auf Entscheidungsträger, den der Anwalt ein ums andere Mal anführte, womöglich legitim gewesen. Die Zeugen, die er dazu lud, mussten überzeugt sein, dass ihre Ausführungen subjektiv der Wahrheit entsprechen. Dass das Gericht ihnen nicht widersprach, macht sie aber nicht zu einer objektiven Wahrheit – auch wenn manche sich das wünschen mögen.
So hinterlässt das Verfahren am Ende den Eindruck, Großenbach habe sein Mandat auch dafür genutzt, eine persönliche Corona-Abrechnung voranzutreiben. Dabei ging er akribisch, emsig und mit hohem Engagement vor. Dem Publikum lieferte er die schillernde Corona-Show, die es erwartet hatte. Das Gericht musste dem Raum geben, vermied aber, sich darauf einzulassen.
So bleiben Fragen, deren Aufarbeitung zunächst vielleicht besser in den Händen von Wissenschaftlern als von Juristen liegt. Und noch eine andere Ebene der Aufarbeitung wird die Justiz schwerlich leisten können.
Für manche, die auf der Anklagebank oder im Publikum saßen, markierte die Pandemie eine Zeit der Marginalisierung und der Ausgrenzung: „Ich hatte viele schlaflose Nächte. Man hat mir meine Solidarität, meinen guten Willen abgesprochen“, so formulierte es einer der Angeklagten in seinem letzten Wort. Manche im Saal rührte das zu Tränen.
Die zu trocknen, ist eine Sache des sozialen Miteinanders. Dazu freilich braucht es einerseits die Offenheit, auch unbequeme Fragen zu diskutieren. Und andererseits die Bereitschaft, anzuerkennen, dass die Corona-Zeit wohl kein gesteuertes Versagen verantwortungs- und ahnungsloser Entscheidungsträger war.
Vielleicht bräuchte es auch die Anerkenntnis, dass der strittige Brief im Lichte der Zeit vielleicht zu scharf formuliert war, dass er bei den Empfängern durchaus Ängste und Irritation auslösen konnte. Worte, die in der Hauptverhandlung allerdings ungesagt blieben.