Gasanschlüsse  EWE Netz darf Rückbaukosten nicht auf Kunden abwälzen

Melanie Hanz
|
Von Melanie Hanz
| 10.12.2025 11:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mit einer Wärmepumpe wird kein Gas benötigt. Viele Hausbesitzer rüsten daher ihre Heizung um, auch in Ostfriesland. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Mit einer Wärmepumpe wird kein Gas benötigt. Viele Hausbesitzer rüsten daher ihre Heizung um, auch in Ostfriesland. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Artikel teilen:

Mit einer Wärmepumpe wird kein Gas benötigt. Viele Hausbesitzer rüsten daher ihre Heizung um – EWE Netz schickte hohe Rechnungen für die Stilllegung der Gasleitung.

Ostfriesland/Hannover - Gute Nachricht für alle Haushalte in Ostfriesland, die ihren Gasanschluss stillgelegt haben oder das vorhaben: EWE Netz darf die Kosten nicht direkt auf Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen. So hat es nun das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte Klage eingereicht, weil der Netzbetreiber rund 1000 Euro für den Rückbau von einem Hauseigentümer verlangte.

Gericht kippt Rückbaukosten für Gasanschlüsse

Bis Ende 2023 war die Stilllegung eines Gasanschlusses bei EWE Netz noch kostenlos möglich. Doch als die Umrüstung auf Wärmepumpen massiv zunahm, hatte der Energienetzbetreiber den Rückbau der Gasanschlüsse den Hauseigentümern in Rechnung gestellt. Das hatte auch in Ostfriesland zahlreiche Betroffene massiv geärgert.

Beschwerden über das Vorgehen von EWE Netz hatten auch die Verbraucherzentralen erreicht, wenn nach dem Umstieg auf klimafreundliche Heizlösungen hohe Kosten für den Rückbau des Gasnetzanschlusses ins Haus flatterten. In dem jetzt verhandelten Fall berechnete EWE Netz einem Verbraucher 965 Euro und verwies dabei auf die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), teilt die Verbraucherzentrale in Hannover mit.

Verbraucherzentrale setzt sich für Hauseigentümer ein

Die genannte Pauschale leite sich – so das Unternehmen – aus seiner Preisliste für Standard-Netzanschlüsse ab. „Nach unserer Ansicht ist eine Kostenweitergabe durch die Verordnung nicht geregelt – und somit auch nicht zulässig“, erklärt René Zietlow Zahl, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dieser Auffassung ist das Oberlandesgericht Oldenburg gefolgt.

Verweis auf Verordnung irreführend

In seinem richtungsweisenden Urteil stellt das Gericht klar: Die NDAV berechtigt Netzbetreiber nicht dazu, die Kosten für die Stilllegung des Erdgasanschlusses weiterzugeben. Dies gegenüber Kundinnen und Kunden zu behaupten, sei irreführend. Auch die Veröffentlichung der entsprechenden Preisliste sei unrechtmäßig, da so ein falscher Eindruck entstehe. „Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich für klimafreundlichere Heizalternativen entscheiden. Sie dürfen nicht mit hohen Zusatzkosten belastet werden“, so Zietlow-Zahl.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision ist ausdrücklich zugelassen worden.

„Wir hoffen, dass auch in weiteren Verfahren die Gerichte im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden“, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale dieser Redaktion.

Rechnungen vorerst unter Vorbehalt zahlen

Allen, die gerade ihren Gasanschluss stilllegen lassen, rät die Verbraucherzentrale, die Rechnung zu zahlen – „vorbehaltlich und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht mit Verweis auf das Urteil“. Wichtig dabei: Rechnungen zu ignorieren, ist nicht empfehlenswert, weil dann Mahnverfahren und weitere Kosten drohen.

Mit Rückforderungen dürfte es allerdings schwierig werden, meint Sprecherin Christina Graf: „Sie müssten auf jeden Fall individuell eingeklagt werden. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, kann es versuchen und sich auf das vorliegende Urteil berufen.“

Ähnliche Artikel