Hälfte verpasste Termin Kurz vor Fristende – noch Tausende ohne neuen Führerschein
Bis 2033 sollen alle Führerscheine ohne Ablaufdatum umgetauscht werden. Die nächste Frist endet in wenigen Wochen. Doch viele Menschen im Landkreis Aurich haben ihre Frist schon längst verpasst.
Aurich - Weniger als die Hälfte der Autofahrer im Kreis Aurich sind bis jetzt der Umtauschpflicht für ihren Führerschein nachgekommen. Etwa 51.500 Personen hätten seit Ende der ersten Frist im Januar 2022 ihren Führerschein umtauschen müssen, teilt Landkreispressesprecher Rainer Müller-Gummels mit. Nur etwa 23.000 haben es bis jetzt getan. Der Rest – etwa 28.500 Menschen – hat entweder eine frühere Frist bereits verpasst oder nur noch bis zum 19. Januar 2026 Zeit, der Umtauschpflicht nachzukommen.
Wer seinen Führerschein vor 2013 gemacht hat, findet auf ihm kein Ablaufdatum. Man könnte also meinen, dass er für immer gültig ist. Doch dem ist nicht so. Bis 2033 muss jeder Führerschein – ob Papierschein oder Karte – der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, umgetauscht werden.
Für etwa 12.200 Personen im Landkreis Aurich liegt der Stichtag für den Führerscheinumtausch in naher Zukunft, so Müller-Gummels. Diese Personen besitzen einen Führerschein, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde. Bis zum 19. Januar 2026 müssen diese gegen einen neuen Führerschein mit 15-jähriger Gültigkeit getauscht werden. Getan haben das in diesem Jahr bisher etwa 4.500 Personen, so Müller-Gummels. Zu dieser Zahl zählen aber nicht nur diejenigen, deren Frist im kommenden Januar endet, sondern jeder, der in diesem Jahr seinen Führerschein umgetauscht hat. Also auch diejenigen, die eine der vorherigen Fristen eigentlich schon verpasst hatten.
Was passiert bei ungültigem Führerschein?
Termine für den Führerscheinumtausch sind aktuell noch ausreichend verfügbar, so Müller-Gummels. Doch ein Anstieg der Terminbelegungen sei wegen der bald endenden Frist schon bemerkbar. „Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, sich frühzeitig um einen Termin zum Umtausch zu bemühen“, so Müller-Gummels.
Wer weiterhin mit altem Führerschein unterwegs ist, muss aber keine harte Strafe befürchten. Es wird lediglich ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro fällig, sollte man beim Fahren mit ungültigem Führerschein erwischt werden. Solange man trotz des ungültigen Führerscheins eine gültige Fahrerlaubnis hat, handelt es sich um eine Ordungswidrigkeit und nicht um eine Straftat. Die Fahrerlaubnis wird wegen eines ungültigen Dokuments nicht entzogen. Auch der Umtausch kann bei abgelaufener Frist mit einem Termin beim Landkreis nachgeholt werden.
Wer bis wann umtauschen muss
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, werden nach dem Geburtsjahr des Inhabers befristet. Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, werden nach dem Ausstellungsjahr befristet.
Für diese Ausstellungsjahre gelten folgende Fristen:
1999 - 2001: 19. Januar 2026 2002 - 2004: 19. Januar 2027 2005 - 2007: 19. Januar 2028 2008: 19. Januar 2029 2009: 19. Januar 2030 2010: 19. Januar 2031 2011: 19. Januar 2032 2021 - 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
Für Führerscheine, die 1998 oder früher ausgestellt wurden, sind die Fristen schon abgelaufen (mit Ausnahme von Menschen, die vor 1953 geboren wurden.) Sie lauteten wie folgt.
geboren vor 1953: 19. Januar 2033 geboren 1953 - 1958: 19. Januar 2022 geboren 1959 - 1964: 19. Januar 2023 geboren 1965 - 1970: 19. Januar 2024 geboren 1971 oder später: 19. Januar 2025