Osnabrück  E-Scooter unterm Weihnachtsbaum: Das sollten Eltern dazu wissen

Anke Schneider
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Von Anke Schneider
| 06.12.2025 14:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Für das Benutzen von E-Scootern im Straßenverkehr gelten bestimmte Regeln. Foto: Imago/Bartek Szewczyk
Für das Benutzen von E-Scootern im Straßenverkehr gelten bestimmte Regeln. Foto: Imago/Bartek Szewczyk
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E-Scooter werden immer beliebter. Das sollten Eltern wissen, wenn sie ihrem Kind zu Weihnachten einen E-Scooter schenken möchten.

Mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft weist die Polizei Osnabrück auf eine zunehmende Zahl vermeintlich günstiger E-Scooter-Angebote im Internet hin. Aber nicht alle Modelle verfügen über eine gültige Betriebserlaubnis und dürfen damit nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden. Häufig erwecken Werbebilder den Eindruck, die Nutzung sei erlaubt, obwohl dies rechtlich nicht zutrifft.

Privaten E-Scootern dürfen ab 14 Jahren ohne Führerschein gefahren werden. Bei Leih-Scootern gelten andere Regeln, die dürfen meist erst ab 18 Jahren genutzt werden. Die Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein. Sie brauchen eine ABE und ein Versicherungskennzeichen.

Zum Thema Nutzung von E-Scootern stellt die Polizei Osnabrück einen Informationsflyer zur Verfügung. Darin sind die wichtigsten Nutzungshinweise, rechtliche Vorgaben und Sicherheitsaspekte übersichtlich zusammengestellt.

Beamte der Polizei Osnabrück haben am vergangenen Freitag im Stadtgebiet verstärkt E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Im Mittelpunkt stand die Überprüfung der Fahrtüchtigkeit sowie die Frage, ob die genutzten E-Scooter eine gültige Betriebserlaubnis besitzen und im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden dürfen.

Bei den stichprobenartigen Kontrollen wurden 16 E-Scooter überprüft. Drei E-Scooter waren ohne den erforderlichen Versicherungsschutz unterwegs, zwei weitere besaßen keine gültige Betriebserlaubnis. Alle fünf durften nicht weiterfahren.

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