Osnabrück  Betrügerische Sattelgeschäfte in Glandorf? Landgericht Osnabrück zieht Schlussstrich

Markus Pöhlking
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Von Markus Pöhlking
| 05.12.2025 07:35 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Betrug mit Sattelverkäufen? Am Landgericht Osnabrück musste sich ein 39-Jähriger verantworten, der bei einem Pferdehof in Glandorf arbeitete. Foto: Eva Kowalski
Betrug mit Sattelverkäufen? Am Landgericht Osnabrück musste sich ein 39-Jähriger verantworten, der bei einem Pferdehof in Glandorf arbeitete. Foto: Eva Kowalski
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Irgendwann im Jahr 2024 geriet ein Pferdezentrum in Glandorf wohl in finanzielle Schieflage. Eine Folge: Kunden, die über das Zentrum Reitsattel verkaufen wollten, mussten lange auf ihr Geld warten. Vor dem Landgericht Osnabrück hat die Sache nun ihr Ende gefunden.

Eigentlich waren es nur 20 Euro, derentwegen sich das Landgericht Osnabrück bereits zum zweiten Mal mit Vorgängen um ein Glandorfer Pferdezentrum beschäftigen musste. Die soll ein 39-Jähriger aus einem Sattelverkauf schuldig geblieben sein. Ein Vorwurf, den das Gericht am Ende als erwiesen ansah. Um eine Strafe dürfte der Mann wohl dennoch herumkommen.

Dabei hatte ihn das Amtsgericht Bad Iburg Anfang 2025 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe zu 90 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt. Es hielt damals fest, dass der Mann als Vertreter eines Glandorfer Reitstalls auf Kommissionsbasis den Sattel einer Reiterin im Internet verkaufen wollte. Gesamtpreis 1100 Euro, zehn Prozent für den Verkäufer – das war der Deal. Den Vertrag schlossen beide Seiten im Januar 2024, im Juni des Jahres fand sich ein Käufer.

Auf die vereinbarten 990 Euro musste die Reiterin allerdings lange warten. Erst im Dezember 2024 erhielt sie Geld aus dem Sattelverkauf – allerdings nur 970 Euro. Zuvor war sie stets vertröstet worden, mitunter hatte es auch gar keine Reaktion gegeben. In der Zwischenzeit hatte die Reiterin deswegen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die klagte den Sattelverkäufer wegen Betrugs an. Ein Vorwurf, dem das Amtsgericht folgte.

Der 39-Jährige legte dagegen Berufung ein. Zeitgleich erstatten noch weitere Geschädigte Strafanzeige. Zur Hauptverhandlung am Landgericht waren sieben Zeugen geladen, die mutmaßlich Opfer der betrügerischen Sattelverkäufe wurden.

Ursprünglich hatte das Landgericht sich bereits im Sommer mit der Sache beschäftigen wollen. Damals hatte der Vorsitzende die Verhandlung aber ausgesetzt. Die zusätzlichen Anzeigen gingen damals gerade nach und nach bei der Staatsanwaltschaft ein. Die regte daher an, das Verfahren zu schieben, um die Dimension des Falles besser einordnen zu können.

Schon damals allerdings hatten der Angeklagte und die Geschäftsführerin des Pferdehofes vor Gericht Aussagen gemacht, die im Lichte öffentlich einsehbarer Quellen fragwürdig erschienen. Relevant für das Verfahren war dabei insbesondere, ob der 39-Jährige Kunden gegenüber wie ein Geschäftsführer des Unternehmens auftrat.

Im Unternehmensregister ist allein eine 35-jährige Juristin als Geschäftsführerin aufgeführt. Auf einer früheren Version der Website des Pferdehofes und Medienberichten allerdings trat auch der 39-Jährige unter anderem als „Gründer und Chef“ des Unternehmens auf.

Das entspreche allerdings nicht den Tatsachen, sondern sei eine Art „künstlerischer Freiheit“ der Web-Designerin gewesen, erklärte die Geschäftsführerin im Zeugenstand. Mit der Bezeichnung solle zudem das Engagement des 39-Jährigen für den Betrieb gewürdigt werden. Formell und faktsich habe aber allein sie das Unternehmen geleitet.

Der Angeklagte habe sich aufgrund seiner Expertise zwar um das Sattelgeschäft gekümmert. Er habe aber beispielsweise keinen Zugriff auf Firmenkonten gehabt und habe keine Zahlungen veranlassen können. Mittlerweile, auch das kam nun zur Sprache, arbeitet der 39-Jährige nicht mehr auf dem Hof.

Mehrere Zeugen hatten zuvor erklärt, der Angeklagte sei ihnen sehr wohl wie der Geschäftsführer vorgekommen. Eine Zeugin verwies dazu auch auf die Website, wo eben vom „Chef“ die Rede gewesen sei. Im Sommer hatte die Staatsanwaltschaft daher die Frage aufgeworfen, ob der 39-Jährige nicht womöglich als „faktischer Geschäftsführer“ des Untenehmens agiert habe.

Eine Möglichkeit, die für das Verfahren letztlich keine Rolle mehr spielte: Mittlerweile haben alle Geschädigten ausstehende Beträge für die Kommissionsverkäufe erhalten. Nur in einem Fall schuldet der 39-Jährige einer Verkäuferin noch 20 Euro.

Aufgrund schnellen Wachstums und struktureller Schwierigkeiten sei es gelegentlich zu Zahlungsproblemen gekommen, erklärte die Geschäftsführerin in ihrer Aussage. „Aus heutiger Sicht würden wir wohl einiges anders machen.“

Mehrere Zeugen störten sich unterdessen daran, dass die Kommunikation mit dem Pferdehof schwierig war. „Hätte der Angeklagte einfach gesagt, wir können gerade nicht zahlen, das Geld kommt aber später, hätte ich vielleicht gar keine Anzeige gestellt“, erklärte ein Zeuge aus München.

Der Anwalt des Angeklagten erklärte schließlich: „Es sind sicher ein paar Dinge nicht optimal gelaufen. Das Bild, das wir hier gewinnen, zeigt aber: Mein Mandant war im Unternehmen nicht für Zahlungen zuständig. Und mittlerweile haben alle Kunden ihr Geld erhalten.“ Er regte an, das Verfahren einzustellen.

So kam es dann auch: Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Vorwürfe zurück. Dafür wird der 39-Jährige eine Geldauflage von insgesamt 1800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung leisten. Kommt er dem binnen eines halben Jahres nach und zahlt er die noch offenen 20 Euro an eine Zeugin, wird das Verfahren gegen den Mann eingestellt.

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