Osnabrück Korruptionsaffäre: Witzelten Mitarbeiter der Stadt Osnabrück am Handy über Provisionen?
Binnen weniger Tage hat sich das Arbeitsgericht Osnabrück zum zweiten Male mit der Korruptionsaffäre im Stadthaus beschäftigt. Mit dem strittigen Sachverhalt kamen neue Informationen zum Ermittlungsstand auf den Tisch. Die Zahl der Beschuldigten ist größer, als bislang bekannt.
Vor dem Arbeitsgericht Osnabrück dürfte eine weitere fristlose Verdachtskündigung keinen Bestand haben, die die Stadt im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre ausgesprochen hat. Im Raum steht nun eine Einigung, der die Stadt aber noch zustimmen muss. Die Verhandlung lieferte auch neue Einblicke ins Strafverfahren, das im März publik wurde.
Schon in der Vorwoche hatte eine Kammer des Arbeitsgerichts sich mit der Korruptionsaffäre beschäftigt. Sie entschied: Die Vorwürfe, mit der die Stadt eine fristlose Verdachtskündigung eines vormaligen Mitarbeiters aus dem Fachbereich Soziales begründete, seien nicht ausreichend. Zu einer ähnlichen Einschätzung könnten die Richter auch im aktuellen Verfahren kommen, sollte eine Entscheidung erforderlich werden.
Kläger ist ebenfalls ein vormaliger Mitarbeiter aus dem Bereich Soziales. Auch er ist Beschuldigter in der Korruptionsaffäre. Die Stadt sprach am 15. April eine fristlose Verdachtskündigung gegen den Mann aus. Sie begründete das mit Erkenntnissen aus der Ermittlungsakte. Mit der beschäftigte sich nun auch das Arbeitsgericht.
Sie enthält demnach drei kurze Absätze, in denen Verdachtspunkte gegen den Mann formuliert sind. Er betreute im Fachbereich Soziales mehrere Objekte, in denen die Stadt Obdachlose und Migranten unterbringt. Im Rahmen der Korruptionsermittlungen, deren Anfang im Jahr 2022 liegt, hörte die Polizei seine Telefonate ab.
Resultat sind unter anderem Mitschnitte von Gesprächen mit jenem Kollegen, der in der vergangenen Woche als Kläger vor dem Arbeitsgericht auftrat. Der soll demnach am Telefon im Hinblick auf die Unterbringung von Menschen von Provisionen in Höhe von „1000 Euro pro Person“ gesprochen haben. So ist es in den Ermittlungsakten protokolliert. Der Objektbetreuer entgegnete darauf, dass es tatsächlich wohl nur 30 Euro geben würde.
Ein Telefonat, an das sich der Objektbetreuer heute nicht mehr erinnern will, der Kontext sei ihm unklar. Auf einen Vorhalt des Richters erklärte er, täglich oft mehrmals mit dem entsprechenden Kollegen telefoniert zu haben. Der Umgangston sei mitunter flapsig gewesen und von einem für Außenstehende nicht unbedingt nachvollziehbaren Humor.
Ein Zeuge aus der Stadtverwaltung soll im Ermittlungsverfahren zudem erklärt haben, dass ihm einmal ein Asylbewerber zwei 50 Euro-Scheine habe zustecken wollen. Das handhabe er mit dem Kläger auch immer so, habe er erklärt. Ein anderes Mal traf der Zeuge in einem städtischen Objekt einen Bewohner, der dort nicht gemeldet war. Der soll erklärt haben, er habe ein Wohnrecht, schließlich habe er dem Kläger die Miete ausgehändigt.
Darstellungen, denen der Kläger vor dem Arbeitsgericht widersprach. Es habe zwar immer wieder Momente gegeben, in denen sich Menschen offenbar Vorteile erkaufen wollten. „Ich habe das aber immer strikt abgelehnt und nie etwas angenommen“, beteuerte er.
Für die Kammer dürften die Verdachtspunkte aus den Ermittlungen, auf die sich die Stadt stützt, erneut zu dünn sein. „Für uns müsste sich mit großer Wahrscheinlichkeit ergeben, dass die Vorwürfe zutreffen“, erklärte der Vorsitzende. Das allerdings müsste das Strafverfahren feststellen, das die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt.
Weil das wohl noch Jahre dauern dürfte und die Stadt darüber hinaus wenig an der Hand hat gegen den Mann, regte die Kammer einen Vergleich an. Demnach würde die Stadt ihm ordentlich zum 30. September kündigen. Weil er bereits im Sommer einen anderen Job angenommen hatte, bleibe eine Freistellung von etwa zwei Monaten, für den die Stadt dem Mann seine Vergütung zahlen müsse. Dazu soll er ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis erhalten.
Ein Vorschlag, dem die Vertreter der Stadt zumindest nicht vor Ort zustimmen wollten. Die Kammer räumte daher eine Widerrufsfrist bis zum 12. Dezember ein. Sollte die Stadt tatsächlich widerrufen, würde das Gericht Mitte Januar eine Entscheidung verkünden. Den arbeitsrechtlichen Streit bis zum Ende des Strafverfahrens auszusetzen, sei unterdessen keine Option, erklärte der Vorsitzende.
Ob es im Falle des Objektbetreuers zu einer Anklage und zu einem Gerichtsverfahren komme, stehe in den Sternen. Die Ermittlungen könnten schließlich noch Jahre dauern. Nach Kenntnis des Arbeitsgerichtes nämlich seien insbesondere viele elektronische Datenträger bis heute noch gar nicht ausgewertet. Dazu soll der Kreis der Beschuldigten mittlerweile bei 19 liegen, zugleich sei das Ermittlerteam aber verkleinert worden.
Die Korruptionsaffäre bei der Stadt wurde im März 2025 publik, die Ermittlungen liefen bereits seit 2019. Nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft könnte ein Netzwerk um vormalige Verwaltungsmitarbeiter und Immobilienbesitzer Gelder für die Verteilung von Migranten in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.