Verfahren am Landgericht  Diebstahl von Straßenschild in Aurich hat Folgen

| | 29.11.2025 16:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Berufung vor dem Landgericht: Ein 30-Jähriger Auricher widerrief sein erstinstanzliches Geständnis. Foto: Romuald Banik
Berufung vor dem Landgericht: Ein 30-Jähriger Auricher widerrief sein erstinstanzliches Geständnis. Foto: Romuald Banik
Artikel teilen:

Ein 30-Jähriger ist zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er ein Straßenschild gestohlen haben soll. Nachdem er die Tat zunächst gestand, beschuldigte der Mann nun einen Kumpel.

Aurich - Vier Monate sollte ein 30-jähriger Auricher ins Gefängnis gehen, weil er ein Straßenschild an der Julianenburger Straße gestohlen haben soll. In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht Aurich hatte der Mann die Tat nicht geleugnet. Weil er allerdings keine Bewährungsstrafe bekommen hat, legte er Berufung ein. Grund für die harte Strafe des Amtsgerichts war, dass der Mann fünffach vorbestraft war und zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand. Die meisten Delikte hingen mit Alkohol im Straßenverkehr oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis zusammen. Allerdings steht auch versuchter Betrug im Vorstrafenregister des Aurichers.

Vor dem Landgericht behauptete der Mann nun, sein Kumpel habe das Schild geklaut. Sie seien zuvor in der Hafenkiste gewesen und hätten mit einer Gruppe gemeinsam getrunken. Etwa eine Flasche Wein und vier bis fünf Jägermeister habe er an dem Abend zu sich genommen. Mit einem anderen aus der Gruppe zusammen sei er gegen 22 Uhr zu Fuß aufgebrochen, um in die Kneipe „Zur ewigen Lampe“ zu gehen. Als sie die Julianenburger Straße überquerten, habe der andere Mann das Schild, das auf eine Verkehrsinsel hinwies, aus dem Boden gezogen.

Schild nur kurz getragen

Mit dem Schild liefen die Männer durch den Hof des Auricher Schlosses zum Anfang der Burgstraße, sagte der Angeklagte. Dort seien sie in Richtung Marktplatz gelaufen. Wenige Meter, bevor sie nach rechts in die Hafenstraße abbiegen wollten, habe der andere Mann dem Angeklagten das Schild gegeben. Kurz darauf sei ein Polizeiwagen aus Richtung des Marktplatzes auf die beiden zugekommen.

Der Angeklagte habe das Schild nahe dem Eingang der Ewigen Lampe an die Wand gestellt. Laut Polizeibericht soll er versucht haben, sich hinter einer Topfpflanze zu verstecken. Das bestritt der Beschuldigte jedoch. Außerdem seien die Pflanzen dort viel zu klein, um sich dahinter zu verstecken.

Mann wollte Kumpel schützen

Bei dem Amtsgericht hatte der Angeklagte seinen damaligen Kumpel nicht erwähnt. Er habe ihn vor Konsequenzen schützen wollen, so die Ausrede. Der Mann sei im Wehrdienst und habe um seinen Job fürchten müssen. Als dann aber eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt wurde, habe der Angeklagte das nicht hinnehmen wollen, sagt er. Mehrfach habe er seinen Kumpel aufgefordert, sich zu der Tat zu bekennen. Dieser habe sich jedoch geweigert. Kurz darauf sei der Kontakt abgebrochen.

Es gebe eine Sprachnachricht, in der der Kumpel die Tat zugibt, behauptet die Verteidigung. Diese solle man in Augenschein nehmen. Das wollte das Gericht allerdings lieber in Gegenwart des Kumpels machen. Dieser war zwar als Zeuge geladen, jedoch nicht zu dem Termin erschienen. Die Nachricht soll ihm in einem Folgetermin am 16. Dezember vorgespielt werden. Dann soll sich auch entscheiden, ob der Angeklagte seine Strafe antreten muss oder nicht.

Ähnliche Artikel