Osnabrück  Fall Antwerpen: Wie ein Manipulationsversuch zum Missverständnis schrumpfte

Susanne Fetter
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Von Susanne Fetter
| 28.11.2025 19:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wurden vor dem Bundesgericht vom Vorwurf der versuchten Manipulation freigesprochen: Die beiden ehemaligen Trainer des VfL Osnabrück, Marco Antwerpen und Frank Döpper (links). Foto: Arne Dedert
Wurden vor dem Bundesgericht vom Vorwurf der versuchten Manipulation freigesprochen: Die beiden ehemaligen Trainer des VfL Osnabrück, Marco Antwerpen und Frank Döpper (links). Foto: Arne Dedert
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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die Urteile gegen Marco Antwerpen und Frank Döpper wegen versuchter Spielmanipulation aufgehoben. Als letzte Instanz ist es dazu da, Dinge neu oder auch anders zu bewerten. Die Begründung und das Vorgehen lassen allerdings viele Fragen offen und senden ein falsches Signal.

Den Moment, als aus der versuchten „Manipulation“ ein „Missverständnis“ wurde, hatten viele im Saal namens „Wunder von Bern“ auf dem Campus des Deutschen Fußball-Bundes nicht kommen sehen. Am Ende eines langen Tages hob das Bundesgericht des DFB die Urteile des Sportgerichts gegen die ehemaligen Trainer des VfL Osnabrück, Marco Antwerpen und Frank Döpper, auf.

In erster Instanz waren beide zu Sperren von zwölf beziehungsweise drei Monaten verurteilt worden, weil sie Druck auf den damaligen Rehatrainer Tim Schütte ausgeübt haben sollen. Der 26-Jährige sollte Leihspieler Bernd Riesselmann davon abhalten, im NFV-Pokalfinale für den TuS BW Lohne anzutreten. Das wurde vom Sportgericht eindeutig als Manipulationsversuch gewertet.

Noch einmal prüfen, bewerten - im Zweifel neu urteilen: Dafür sind höchste Instanzen da. Aber wenn es keine neuen Aussagen und beweisbaren Fakten gibt, wird eine Umkehr der ersten Instanz schwer verständlich.

Über acht Stunden lang wurde verhandelt, doch am Ende glich der Prozess einem Schnellverfahren und viele Fragen blieben offen: Warum haben weder der Vorsitzende Richter Oskar Riedmeyer noch der Kontrollausschuss den vielen Verzögerungen, die sie in diesen Zeitdruck brachten, zuvor nicht nachdrücklich Einhalt geboten? Sie wurden schließlich fast ausschließlich von der Seite der Angeklagten ausgelöst; mehr als einmal wirkte das wie geplant.

Warum wurden Michael Welling und Marian Unger als Zeugen nicht mehr gehört? Die Rolle des Geschäftsführers des VfL war schließlich bei dem Fall von der Verteidigung mehrfach in Zweifel gezogen worden; ohne, dass das Gericht ihm Gelegenheit gab, darauf zu antworten. Unger soll als Torwarttrainer bei allen wichtigen Zeitpunkten dabei gewesen sein. Wie hat er, der nicht mehr im Verein ist und deshalb als unabhängiger Zeuge gelten könnte, die Vorgänge wahrgenommen?

Wieso war neben Gericht und Kontrollausschuss - beides Gremien des DFB - nur die Verteidigung beteiligt, als im so genannten „Rechtsgespräch“ gegen Ende des Verfahrens in Windeseile offenbar um das Strafmaß gefeilscht wurde, aber kein Rechtsvertreter des VfL? Weil die Vereinsvertreter nur als Zeugen beteiligt waren, kann als Argument gelten. Doch immerhin betraf es in diesem Fall auch mittelbar Angestellte des Clubs. Etwa Athletiktrainer Schütte, der nach Ansicht des Gerichts seinen Vorgesetzten, Cheftrainer Antwerpen, nicht richtig verstanden habe, als er den Anruf an den Stürmer tätigte.

Und wo kam es eigentlich her, dieses „Missverständnis“? Weder Verteidigung noch Zeugen oder Anklage hatten es angeführt. Schütte verneinte ausdrücklich, dass die an ihn gerichtete Aufforderung, Leihspieler Bernd Riesselmann von einem Einsatz im Pokalspiel abzuhalten, ein Scherz gewesen sein könnte: „Nein. Da war keine Frotzelei, das war unmissverständlich.“ Antwerpen und Döpper stritten die Vorwürfe ab.

Das Bundesgericht machte die Erkenntnis, aus anfänglichen Flachsereien sei ein „Missverständnis“ geworden, zur Basis des Urteils, das den ersten Richterspruch kippte und Antwerpen „wegen unsportlichen Verhaltens“ nur noch für drei Monate sperrte. Während in der ersten Instanz betont wurde, dass der Versuch einer Manipulation strafbar ist, hebelte der Vorsitzende Richter dieses Credo nun weitgehend aus mit der Begründing, eine Sperre von zwölf Monaten wäre nur im Fall eines Erfolgs der Manipulationsabsicht – sprich im Fall eines Sieges des VfL – gerechtfertigt gewesen. Nicht aber bei einer Niederlage.

So widersprach sich der Richter selbst, als er in seinem Schlusswort betonte, ein „massiver Eingriff in den Wettbewerb“ sei die „Todsünde, die wir unserem Sport antun können“. Doch das Signal des Urteils geht in eine andere, falsche Richtung und könnte im Zweifel das wohl wichtigste Gut des Sportes, „die Integrität des Wettbewerbs“ nicht schützen. 

Denn welcher junge Spieler oder welches Teammitglied - zumal in einem derart hierarchisch geprägten System wie dem Fußball - soll sich denn künftig noch trauen, solche Dinge anzusprechen oder gar zur Anzeige zu bringen, wenn es am Ende reicht, das ganze als Witz oder Flachserei abzutun?

Statt auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen und Argumente einzugehen, statt die Argumente von Verteidigung und Anklage zu bewerten, wurde ein schneller Kompromiss gefunden. Weil Flugverbindungen erreicht werden mussten und es zu aufwändig gewesen wäre, sich noch einmal zu vertagen? Das darf niemand unterstellen, doch dieser Eindruck drängte sich zumindest auf, als der lange Prozess zum Schnellverfahren wurde.

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