Frankfurt am Main DFB hebt Urteil gegen Antwerpen und Döpper auf: Wie der Prozess lief und was daraus folgt
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Urteile des Sportgerichtes des Verbandes gegen Marco Antwerpen und Frank Döpper aufgehoben. Der ehemalige Cheftrainer des VfL Osnabrück bekam dennoch eine Sperre, allerdings nur wegen „unsportlichen Verhaltens“. Wie der Prozess lief, was er bedeutet und wie es weitergeht.
Beinahe regungslos nahmen Marco Antwerpen und Frank Döpper die Urteilsverkündung des DFB-Bundesgerichts am Mittwoch auf. Die Verantwortlichen des VfL Osnabrück, Geschäftsführer Michael Welling und Aufsichtsratsvorsitzender Stefan Muhle, wirkten dagegen fassungslos.
Die höchste richterliche Instanz des Deutschen Fußball-Bundes hatte die Urteile des Sportgerichtes des Verbandes gegen die Ex-Trainer des VfL aufgehoben. Ende August waren Antwerpen und Döpper wegen versuchter Spielmanipulation zu Sperren von zwölf beziehungsweise drei Monaten verurteilt worden. Damals sah es das Gericht als erwiesen an, dass beide Druck auf den damaligen Rehatrainer Tim Schütte, der nun als Athletiktrainer beim Drittligisten arbeitet, ausgeübt hatten, damit dieser den damaligen Leihspieler Bernd Riesselmann überzeugen sollte, nicht für BW Lohne im Landespokalfinale aufzulaufen.
Früh zeichnete sich ab: Das wird dauern. Als der Vorsitzende Richter, Oskar Riedmeyer, die Begründung für den Einspruch zusammenfassen wollte, drängte Antwerpen: „Bitte lesen Sie das vor. Es geht um unsere Existenz.“ Nötig wäre es nicht gewesen, dennoch gab Riedmeyer nach. Gut zwei Stunden dauerte das Prozedere. Danach schilderten die Trainer, wie sehr sie die Vorwürfe und die Verurteilung belasten würden. Einmal stockte Antwerpen die Stimme, die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen. Auffällig: Der 54-Jährige fiel Riedmeyer und den Zeugen während des Prozesses mehrfach ins Wort, einmal betonte der Richter: „Ich habe hier die Verhandlungsführung.“
Im Kern drehte es sich bei den Zeugenaussagen um eine Szene im Trainerbüro am Dienstag vor dem Spiel gegen Lohne, das der VfL 2:4 verlor. Schütte schilderte, wie sich an diesem Morgen für ihn zuvor eher „flapsige“ Anspielungen, in eine aus seiner Sicht ernste Richtung drehten. Ob es die Möglichkeit gäbe, die Einsätze von Riesselmann und Theo Janotta, der bereits beim VfL für die aktuelle Saison unterschrieben hatte, zu verhindern, sei bereits vorher Thema gewesen, sagte Schütte aus. Das bestätigten Teammanager Leon Seelhöfer, Videoanalyst Ferhat Findik und Co-Trainer Frithjof Hansen.
Bei einem Restaurantbesuch eine Woche vor der Partie soll Antwerpen Schütte signalisiert haben, er solle Riesselmann ausrichten, „dass dieser am Wochenende frei habe und nicht spielen solle, sonst brauche er am 30.06. beim VfL gar nicht auftauchen”, so Schütte. Als Antwerpen ihn dann an besagtem Dienstag im Trainerbüro gefragt habe, ob er den Stürmer bereits kontaktiert habe und Schütte dies verneinte, soll er, laut dem 26-Jährigen, betont haben: „Nein, das war Ernst.“ Dies sei auch mit Geschäftsführer Welling „abgesprochen“. Döpper soll daraufhin bekräftigt haben: „Sonst hast du ab dem 01.07. frei.“
Auf die Nachfrage des ehemaligen Bundesliga-Trainers Michael Henke, der als Beisitzer Teil des Bundesgericht war, ob dies nicht ein Scherz gewesen sein könnte, betonte Schütte: „Das war keine Frotzelei, da war keine Ironie, das war unmissverständlich.“ Als Riesselmann ihm bei seinem Anruf gesagt habe, dass er das nicht mache, habe er ein weiteres Mal bei Antwerpen angerufen. Dort habe dieser laut Schütte erneut betont, dass der Stürmer nicht auflaufen solle.
Die Zeugen, die außer Schütte alle per Video aussagten, bestätigten, dass Antwerpen, Schütte in ihrem Beisein gefragt habe, ob er das Telefonat erledigt hätte und betonten, dass der 26-Jährige „sichtlich irritiert“ und „entsetzt“ reagiert habe. Hansen erzählte zudem, dass Antwerpen nach einem Gespräch mit Welling direkt im Anschluss an das Finale, in der Trainerkabine von den Vorwürfen gegen ihn berichtet habe. Der Trainer soll daraufhin gesagt haben, dass dies alles ein Spaß war und so auch kommuniziert werden solle. Der Co-Trainer berichtete auch über einen Anruf von Döpper nach dessen Entlassung, in dem er ihm gegenüber geäußert habe, dass er vermute, dass „Schütte sie verraten habe“. Etwas, was Hansen seiner Aussage aus dem Sportgerichtsprozess hinzufügte. Riesselmann schilderte aus dem Anruf des Athletiktrainers, wie dieser ihm signalisiert habe, dass er ihn „nicht aus freien Stücken“ kontaktiere.
Antwerpen und Döpper bestritten auch in der zweiten Instanz die Vorwürfe, beteuerten ihre Unschuld und bestritten, die von Schütte vorgebrachten Aussagen so getätigt zu haben. Ihr Anwalt, der erfahrene Sportrechtler Horst Kletke, verwies auf eine fehlende Motivlage und mehrfach auf eine WhatsApp-Nachricht, die Welling geschrieben hatte. Nach dem Klassenerhalt hatte der VfL-Geschäftsführer auf eine Nachfrage von Antwerpen, ob man einen Einsatz der Spieler im Finale verhindern könne, geantwortet: Vertraglich nein, aber: „Wir senden den beiden schon ein paar Signale, dass sie ja in der kommenden Saison für uns gegen Bayern München im DFB-Pokal spielen wollen.“ Der Geschäftsführer hatte erklärt, dies sei im Scherz gesehen. Die Verteidigung sah das anders.
Wellings Nachricht wurde, wie schon in der ersten Instanz, nicht zur Urteilsfindung herangezogen. Auch deshalb verzichtete das Bundesgericht auf die Aussage Wellings - und „wegen der fortgeschrittenen Zeit“, wie Riedmeyer anfügte. Auch Marian Unger, von Kletke als Zeuge benannt, wurde nicht gehört. Ungewöhnlich, zumal der damalige Torwarttrainer nah am Geschehen war und Wellings Rolle als Verfasser der WhatsApp und sportlich Verantwortlicher von der Verteidigung mehrfach kritisiert worden war. Doch die Zeit drängte offenbar. Eilig wurde versucht, die Flüge der Richter umzubuchen. Gericht, Kontrollausschuss und Verteidigung trafen sich um kurz vor 18 Uhr zu einem Rechtsgespräch und fanden dann offenbar ohne Vertagung zueinander. Die Plädoyers fielen kurz aus. Ebenso wie die Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht bewertete hier weder die Zeugenaussagen, noch ging er auf die Argumente der Verteidigung ein.
Die dreimonatige Sperre gegen Döpper wurde aufgehoben. Sie wäre ohnehin am Freitag ausgelaufen. Der 54-Jährige muss keine Verfahrenskosten tragen. Auch die Verurteilung Antwerpens wegen versuchter Spielmanipulation wurde aufgehoben. Das Gericht sperrte ihn dennoch für drei Monate - allerdings wegen „unsportlichen Verhaltens“. Die Kosten des ersten Verfahrens muss er tragen, die der zweiten Verhandlung zur Hälfte.
Im Gegensatz zum Sportgericht sah das Bundesgericht keine Anhaltspunkte für ein „zielgerichtetes Handeln“. Der Vorwurf einer „vorsätzlichen Manipulation“ habe sich „nicht bestätigt“, so Riedmeyer. „Wir gehen davon aus, dass es eine Situation war, in der immer wieder geflachst wurde“, fügte er an und sprach von einem: „typischen Missverständnis“. Das Gericht warf Antwerpen aber vor, nicht beobachtet zu haben, „dass sich hier etwas verselbständigt und jemand aus seinem Stab in die Meinung verfällt, er müsse ausführen, was vermeintlich der Wille des Cheftrainers war.“ Gleichwohl sehe das Gericht den Versuch eines „massiven Eingriffs in den Wettbewerb“, so Riedmeyer: „Das ist die Todsünde, die wir unserem Sport antun können. Wenn das Ganze nachgewiesenermaßen Erfolg gehabt hätte, wäre die Sperre von zwölf Monaten angemessen gewesen.“ Sätze, die im Widerspruch zum Strafmaß stehen und zur Auffassung des Sportgerichts, das hier einen klaren Versuch der Manipulation sah und schon diesen als strafbar wertete. Am Ende verurteilte das Gericht Antwerpen für „unsportliches Verhalten“ zu einer Sperre von drei Monaten. Diese läuft am Freitag aus.
Antwerpen und Döpper dürfen wieder als Trainer arbeiten. Das Urteil ist rechtskräftig. Ob der Kontrollausschuss, für den Bernd-Peter Knafla vor dem Sportgericht die Glaubwürdigkeit Schüttes betont hatte, noch gegen den Athletiktrainer ermittelt, ist unklar. Vom VfL wurde Schütte abgemahnt. Sein Fehlereingeständnis („Ich schäme mich dafür“) wertete der Verein zu seinen Gunsten - ebenso die Tatsache, dass nach Ansicht des Vereins die Ex-Trainer Druck auf ihn ausgeübt hätten. Weiter wollte sich der Verein noch nicht zum Urteil äußern - auch mit Verweis auf den anstehenden Prozess vor dem Arbeitsgericht.
Am 10. Dezember wird in Osnabrück verhandelt. Es geht um viel Geld. In Frankfurt legten Antwerpen und Döpper offen: Ihre Verträge verlängerten sich mit dem Klassenerhalt um zwei Jahre. Sollte der VfL diese Saison aufsteigen, sogar um ein weiteres Jahr. Bei Antwerpen gehe es laut Kletke dann „um eine Million“. Der VfL hatte den Trainern zweimal gekündigt. Einmal kurz nach Saisonende, noch bevor der DFB-Kontrollausschuss ermittelte. Ein weiteres Mal nach dem Urteil des Sportgerichts. Eine Bestätigung des DFB-Bundesgerichts hätte dem VfL vermutlich geholfen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht zu argumentieren. In direkter Abhängigkeit, das betonte auch Riedmeyer, stehen die Verhandlungen aber nicht. Es wird also noch einmal spannend, wie ein ziviles Gericht die Vorfälle bewertet.