Osnabrück  Korruptionsaffäre bei der Stadt Osnabrück: Vorwürfe zu dünn für fristlose Kündigung

Markus Pöhlking
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Von Markus Pöhlking
| 27.11.2025 15:17 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Erschüttertes Vertrauensverhältnis? Das Arbeitsgericht hat einer Klage gegen die Stadt Osnabrück stattgegeben. Foto: Egmont Seiler
Erschüttertes Vertrauensverhältnis? Das Arbeitsgericht hat einer Klage gegen die Stadt Osnabrück stattgegeben. Foto: Egmont Seiler
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Im Frühjahr 2025 kündigte die Stadt Osnabrück mehreren Mitarbeitern fristlos. Sie sollen in eine Korruptionsaffäre verstrickt sein. Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht allerdings deutet an: Die Verdachtsmomente sind bislang wohl eher dünn.

Das Arbeitsgericht hat einer Klage gegen die Stadt Osnabrück stattgegeben, die im Zusammenhang mit der schwelenden Korruptionsaffäre steht. Ein heute 65-Jähriger, der bei der Stadt bis April dieses Jahres im Fachbereich Soziales angestellt war, hatte gegen zwei fristlose Verdachtskündigungen und hilfsweise ausgeprochene Tatkündigungen geklagt. Eine davon sprach die Stadt Anfang April aus, weil die Staatsanwaltschaft den Mann als Verdächtigen in dem Korruptionsfall führt.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist eine Schlappe für die Stadt, gegen die der 65-Jährige geklagt hatte. Die Kommune rechtfertigte die Kündigung vom 3. April 2025 damit, dass aufgrund des Strafverfahrens das Vertrauensverhältnis erschüttert sei. Was die Stadt dem Arbeitsgericht vorlegte, überzeugte die Richter allerdings nicht. „Für eine Verdachtskündigung braucht es objektive Verdachtsmomente“, erläuterte die Vorsitzende die Rechtslage. „Die Einleitung eines Strafverfahrens allein reicht nicht.“

Die Stadt hatte sich in ihrer Argumentation auf Inhalte der Ermittlungsakte gestützt, die die Staatsanwaltschaft führt. Ihre Ausführungen seien allerdings „sehr allgemein“ gehalten, stellte die Richterin fest. „Für uns gibt es schlicht nicht genug Tatsachen, die die Kündigung rechtfertigen würden.“

Das gilt auch für einen zweiten Versuch der Stadt, das Arbeitsverhältnis mit dem Mann fristlos zu beenden. Ende April 2025 unterstellte sie ihm auch noch Arbeitszeitbetrug. Anlass für diesen Verdacht lieferten unter anderem wohl Fahrtenbücher und Aussagen von Kollegen. Auch hier bewertete das Gericht die Faktenlage aber als zu dünn.

So wirft die Stadt dem Mann, der in seiner Funktion im Fachbereich Soziales öfter dienstlich unterwegs war, vor, nicht immer ordnungsgemäß an seinen ersten Arbeitsplatz zurückgekehrt zu sein, ehe er Pausen einlegte. Bisweilen soll er auf Dienstfahrten zudem nicht immer den kürzesten Weg genommen haben. Ein Verhalten, dass der Kläger nicht bestreitet. Aufgrund von Baustellen wie etwa auf der Hannoverschen Straße habe er bisweilen Umwege gewählt, deren Strecke tatsächlich länger sei, die aber zu einer Zeitersparnis geführt hätten.

Neue Details zur eigentlichen Korruptionsaffäre kamen bei dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht kaum zur Sprache. Die Akten, so war zu vernehmen, verbringen wohl viel Zeit auf dem Postweg.

Im März hatten Staatsanwaltschaft und Stadt auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die Korruptionsaffäre publik gemacht. Ein gutes Dutzend Verdächtiger, darunter auch fünf vormalige Angestellte der Stadt, sollen sich demnach bei der Verteilung und Zuweisung von Migranten bereichert haben. Seither haben die Ermittler keinen neuen Stand in der Sache vermeldet. Vor dem Arbeitsgericht Osnabrück sind noch weitere Verfahren anhängig, in denen von der Stadt fristlos entlassene Mitarbeiter gegen ihre Kündigung klagen.

Auf die Strafermittlungen gegen den 65-Jährigen und andere Verdächtige hat die Entscheidung des Arbeitsgerichtes vorerst keinen Einfluss. Erhärten sich die Verdachtspunkte, dürfte die Staatsanwaltschaft in dem Falle wohl Anklage erheben. Ob und wann es dazu kommen könnte, ist unklar.

Das Urteil des Arbeitsgerichtes ist unterdessen noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann dagegen Berufung einlegen. Vorerst allerdings gilt das Arbeitsverhältnis zwischen der Stadt und dem 65-Jährigen als ungekündigt. Er ist allerdings zwischenzeitlich in Rente gegangen.

Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, der 65-Jährige sei im Bereich des Gebäudemanagements beschäftigt gewesen. Das war ein Fehler, wir bitten um Entschuldigung.

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