Frankfurt am Main  DFB hebt Urteil wegen versuchter Spielmanipulation auf: Nur noch drei Monate Sperre für Antwerpen

Susanne Fetter
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Von Susanne Fetter
| 26.11.2025 20:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ihre Sperren wurden vom DFB-Bundesgericht deutlich verkürzt, bzw. aufgehoben: Marco Antwerpen (links) und Frank Döpper, die zuvor wegen versuchter Spielmanipulation vom DFB-Sportgericht verurteilt worden waren. Foto: IMAGO/osnapix / Michael Titgemeyer
Ihre Sperren wurden vom DFB-Bundesgericht deutlich verkürzt, bzw. aufgehoben: Marco Antwerpen (links) und Frank Döpper, die zuvor wegen versuchter Spielmanipulation vom DFB-Sportgericht verurteilt worden waren. Foto: IMAGO/osnapix / Michael Titgemeyer
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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Urteile des Sportgerichts gegen die beiden ehemaligen Trainer des VfL Osnabrück, Marco Antwerpen und Frank Döpper, wegen versuchter Spielmanipulation aufgehoben. Eine Sperre bekam Antwerpen dennoch, diese beträgt allerdings statt zwölf nur noch drei Monate. Die Sperre seines Co-Trainers wurde aufgehoben.

Nach etwas über acht Stunden kam es am Mittwoch in Frankfurt vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) endlich zu einer Entscheidung. Die höchste gerichtliche Instanz des Verbandes hob das Urteil des DFB-Sportgerichts auf, das Ende August den ehemaligen Cheftrainer des VfL Osnabrück, Marco Antwerpen, und dessen Co-Trainer Frank Döpper zu einer Strafe von zwölf beziehungsweise drei Monaten verurteilt hatte.

Den beiden Trainern war vorgeworfen worden, im Vorfeld des NFV-Pokalfinales des VfL Osnabrück gegen TuS BW Lohne, das der Drittligist mit 2:4 verlor, den damaligen Athletiktrainer Tim Schütte unter Druck gesetzt zu haben, Leihspieler Bernd Riesselmann davon abzuhalten, in der Partie aufzulaufen. Antwerpen, das berichtete Schütte auch in der Verhandlung vor dem Bundesgericht, soll zum Rehatrainer gesagt haben: „Ruf den Riesselmann an und sage ihm, dass er am Wochenende frei hat, sonst braucht er am 20.6 hier nicht auftauchen.“

Co-Trainer Döpper soll laut Schütte der Ansage seines Chefs mit dem Hinweis Nachdruck verliehen haben: „Sonst hast du ab 1.7. frei.“ Das Bundesgericht sah im Gegensatz zum Sportgericht diesen Hinweis des 54-Jährigen als „nicht zielgerichtetes Handeln“ an. Der Vorsitzende Richter Oskar Riedmeyer stellte fest: „Frank Döpper kann ein zielgerichtetes Verhalten im Sinne einer Manipulation nicht mehr vorgeworfen werden - es war allenfalls ein zustimmender Kommentar.“ Bernd-Peter Knafla vom Kontrollausschuss, bereits Ankläger vor dem Sportgericht, pflichtete dem bei und betonte, man habe heute gesehen, dass Schütte auch ohne diesen Nachsatz angerufen hätte.

Als Zeugen wurden Co-Trainer Frithjof Hansen, Videoanalyst Ferhat Findik und Teammanager Leon Seelhöfer vernommen, die ihre Aussagen aus dem Sportgerichtsprozess wiederholten. Alle drei berichteten unter anderem von einer „entsetzten Reaktion“ Schüttes im Trainerbüro auf die Nachfrage Antwerpens, ob er Riesselmann bereits angerufen habe, am Morgen bevor dieser den Leihspieler kontaktiert hatte. Der Stürmer hatte die Kontaktaufnahme damals an seinen Berater weitergegeben, der den VfL informiert hatte. In der Partie, die der VfL mit 2:4 verlor, war Riesselmann eingesetzt worden und hatte das Tor zum Endstand erzielt.

VfL-Geschäftsführer Michael Welling, der ebenfalls geladen war, wurde mit dem Hinweis auf die fortgeschrittene Verhandlungsdauer nicht mehr gehört. „Seine Aussage hätte keinen Einfluss auf unser Urteil gehabt“, sagte der Vorsitzende Richter.

Schütte hatte zuvor noch einmal eindrücklich geschildert, wie groß er den Druck, den Antwerpen auf ihn aufgebaut habe, wahrgenommen habe. Wie aus ersten flapsigen Sprüchen, die der 26-Jährige noch als Scherz abgetan hatte, aus seiner Sicht eine eindeutige Aufforderung wurde. Aus diesem Grund belegte das Bundesgericht Antwerpen auch mit einer dreimonatigen Sperre wegen unsportlichen Verhaltens. Diese erlischt allerdings an diesem Freitag. Danach kann der 54-Jährige seinen Beruf als Trainer wieder aufnehmen.

In seiner Begründung sagte Riedmeyer: „Das Bundesgericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich zu Gunsten des Vorwurf einer vorsätzlichen Manipulation nichts bestätigt hat. Wir sind der Ansicht, dass, wenn man alle Zeugen zusammenfasst, es sich um eine Situation handelte, in der immer wieder geflachst wurde: dass beide nächste Saison beim VfL spielen. Dieses Gerede hat sich zu einem bestimmten Zeitpunkt verselbständigt und führte dazu, dass der Zeuge Schütte zu der Annahme gelangte, dass es dem Willen und Wollen des Cheftrainers entspricht, zielgerichtet zu handeln.“ Das müsse mit Strafe geahndet werden. Der Vorsitzende Richter sprach von einem „klassischen Missverständnis.“

Dennoch, so Riedmeyer, müsse man dem Trainer „vorwerfen, dass er nicht ausreichend beobachtet hat, dass sich hier etwas verselbständigt hat und jemand aus seinem Stab in die Meinung verfällt, er müsse hier ausführen, was vermeintlich der Wille des Cheftrainers war.“

Neben einer Sperre von drei Monaten muss Antwerpen die Kosten des ersten Verfahrens tragen sowie die Hälfte der Kosten des Verfahrens vor dem Bundesgericht. Döpper hingegen wurden alle Kosten erlassen.

Das Urteil ist rechtskräftig und kann mit verbandsinternen Mitteln nicht mehr angefochten werden, schloss Redmeyer seine Ausführungen. Antwerpen, Döpper und der VfL werden sich dennoch noch einmal vor Gericht treffen: Am 10. Dezember steht in Osnabrück die Arbeitsgerichtsverhandlung wegen der fristlosen Kündigungen an. Der VfL hatte sich von den beiden Trainern, die den Verein im Winter in fast aussichtsloser Situation übernommen und zum Klassenerhalt geführt hatte, im Anschluss an das Pokalfinale getrennt.

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