Berufung zurückgenommen  Messerattacke im Vollrausch – Auricher muss ins Gefängnis

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 25.11.2025 12:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Durchgang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Durchgang zum Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Die Hoffnung auf Bewährung zerschlug sich vor Gericht: Ein 38-jähriger Auricher muss nach schwerer Körperverletzung ins Gefängnis. Reue für seine Taten hatte er bisher nicht gezeigt – im Gegenteil.

Aurich - Weil er einen Mann mit einem Messer schwer verletzt hat, muss ein 38-Jähriger aus Aurich ins Gefängnis. Vor dem Landgericht in Aurich nahm er am Dienstag seine Berufung gegen eine Entscheidung des Auricher Amtsgerichts zurück, das ihn im Sommer 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. In die Strafe waren mehrere vorausgegangene Urteile einbezogen worden. Die Berufung hatte der Angeklagte auf die Höhe der Strafe beschränkt, in der Hoffnung, diese könne noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden.

Wie im erstinstanzlichen Urteil ausgeführt, hatte der Angeklagte im Herbst 2023 am Auricher ZOB mit mehreren Kumpanen erhebliche Mengen Alkohol konsumiert. Im Verlauf des Zechgelages hatte die Gruppe sich in eine Wohnung in der Innenstadt zurückgezogen, wo sie weiter im „erheblichen Maß“ dem Alkohol zugesprochen hatte. Plötzlich habe der Angeklagte „komplett ansatzlos“ ein Küchenmesser genommen und damit auf einen der Männer eingestochen. Der hatte den Angriff zunächst mit dem Arm abwehren können, ein zweiter Stich traf ihn jedoch ins Bein, das seitdem taub ist. Zum Tatzeitpunkt stand der Angeklagte unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln und Amphetaminen. Bei einer Atemalkoholprobe waren 2,4 Promille festgestellt worden.

Richter: Berufung aussichtslos

Gleich zu Beginn der Verhandlung stellte Kammervorsitzender Richter Dreyer dem Angeklagten die Aussichtslosigkeit seiner Berufung dar. Bereits in erster Instanz sei seine verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt worden und seine vorausgegangenen Strafen sehr straff zusammengefasst, hieß es zur Begründung. Ein Blick in das Bewährungsheft habe gezeigt, dass bisherige Arbeitsauflagen nicht erfüllt worden seien. Darüber hinaus habe er gegenüber dem psychiatrischen Gutachter sein Desinteresse an einer Therapie unmissverständlich deutlich gemacht.

„Die Bewährung ist regelrecht gegen die Wand gefahren“, stellte Dreyer fest. Auch die Staatsanwältin sah angesichts des „extrem milden“ Urteils des Amtsgerichts keinerlei Möglichkeit einer Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

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