Marienhafe So begründen die Richter ihr Ja zum Sportplatz-Weiterbau
Nach monatelangem Stillstand hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg den Baustopp für die zentrale Sportstätte in Marienhafe aufgehoben. Wie es jetzt weitergeht.
Marienhafe/Lüneburg - Jetzt dürfen die Bagger wieder rollen: Nach fast einem halben Jahr Stillstand kann der Weiterbau der zentralen Sportstätte in Marienhafe weitergehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat den vom Verwaltungsgericht Oldenburg im Juli dieses Jahres verhängten Baustopp aufgehoben und einen Weiterbau erlaubt. Das hat das OVG am Montag auf Anfrage dieser Redaktion bestätigt.
Wann es mit den Bauarbeiten auf der grünen Wiese vor den Toren Marienhafes weitergeht, steht allerdings noch nicht fest. Die beteiligten Firmen müssen sich auf die Wende in dem Rechtsstreit zunächst einstellen.
Zur Erinnerung: Der Naturschutzbund (Nabu) hatte juristische Schritte gegen den Sportplatz-Neubau eingeleitet und im Juli einen Baustopp erwirkt. Landkreis Aurich und die Samtgemeinde Brookmerland wehrten sich dagegen.
Richter weisen Eilantrag des Nabu ab
Der 1. Senat des OVG Lüneburg hat mit Beschluss vom 21. November den Eilantrag des Umweltverbandes gegen die Baugenehmigung überwiegend abgelehnt (Az.: 1 ME 92/25), bestätigte OVG-Pressesprecher Harald Kramer auf Anfrage dieser Redaktion.
Zur Begründung heißt es: Die im Verfahren beigeladene Samtgemeinde Brookmerland beabsichtigt, ihre mängelbehaftete Sportanlage in Upgant-Schott durch einen Neubau östlich der Bundesstraße 72 in Marienhafe zu ersetzen. Das dafür ausgewählte Grundstück war bisher landwirtschaftlich genutzt und liegt nördlich eines baumgesäumten Kiessees, der Fledermäusen als Balz- und Jagdgebiet dient. Für das Vorhaben hat der Flecken Marienhafe einen Bebauungsplan aufgestellt. Noch vor dessen Bekanntmachung erteilte der beklagte Landkreis Aurich die Baugenehmigung für das Vorhaben, was unter bestimmten Bedingungen nach Paragraf 33 Baugesetzbuch (BauGB) möglich ist.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte dem dagegen gerichteten Eilantrag des Nabu mit der Begründung entsprochen, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung nach Paragraf 33 BauGB lägen nicht vor. Die Vorschrift erlaube die vorzeitige Anwendung eines vom Rat beschlossenen Bebauungsplans nur, wenn dessen Bekanntmachung unverzüglich erfolgen solle; das sei bei Erteilung der Baugenehmigung mehr als sieben Wochen nach dem Beschluss des Bebauungsplans nicht mehr anzunehmen gewesen.
Das OVG hat der gegen diesen Beschluss gerichteten Beschwerde der Samtgemeinde überwiegend stattgegeben. Auf die zwischenzeitlich erfolgte Bekanntmachung des Plans musste er nicht eingehen, da entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts schon die Anwendung des § 33 BauGB zulässig gewesen sei. Die seit dem Ratsbeschluss verstrichenen sieben Wochen seien angesichts des Rechts und der Pflicht des Bürgermeisters, die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans vor seiner Inkraftsetzung zu prüfen, unbedenklich.
„Auch inhaltlich begegne der Bebauungsplan voraussichtlich keinen Bedenken“, so die Lüneburger Richter. Insbesondere sei die Abwägungsentscheidung der Gemeinde zwischen einer Instandsetzung der alten Sportanlage in Upgant-Schott und einem Neubau gerichtlich nicht zu beanstanden.
Gericht: Zeitschaltuhr für Parkplatzlampen fehlt
Die Baugenehmigung weise auch keine sonstigen Fehler auf, die ihre vollständige Außervollzugsetzung rechtfertigten. So werde namentlich dem Fledermausschutz weitgehend Rechnung getragen. Lediglich eine im maßgeblichen Sachverständigengutachten für erforderlich gehaltene Vorgabe zur Regulierung der Parkplatzbeleuchtung mit Zeitschaltuhr fehle in der Baugenehmigung. Der Senat hat den Vollzug der Baugenehmigung daher nur mit der Maßgabe zugelassen, dass diese Vorgabe umgesetzt wird. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Gegen die Baugenehmigung ist noch ein Widerspruchsverfahren beim Landkreis Aurich und gegen den Bebauungsplan ein Normenkontrollverfahren bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Az.: 1 KN 93/25) anhängig. Ein Termin für die Entscheidung im Normenkontrollverfahren wurde laut dem Gerichtssprecher noch nicht bestimmt. Aktuell stehe die Begründung des Normenkontrollantrages noch aus. Sobald diese vorliegt, erhält der Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme, erklärte Kramer auf Anfrage.
Bei der Entscheidung im Eilverfahren gehe es um vorläufigen Rechtsschutz bis hin zu einer Entscheidung im Widerspruchsverfahren bzw. in einem sich anschließenden Klageverfahren gegen die Baugenehmigung.
Aufgrund des Beschlusses des 1. Senats kann der Bau aktuell fortgesetzt werden. Der Landkreis kann im Widerspruchsverfahren aber noch zu dem Ergebnis kommen, dass die Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese (teilweise) aufheben oder ändern, was Beobachter allerdings für unwahrscheinlich halten.
Firmen müssen sich auf neue Situation einstellen
Wann die Bauarbeiten am Tjücher Moortun wieder aufgenommen werden, ist unklar. Die daran beteiligten Firmen müssen sich zunächst auf die neue Situation einstellen. Die mit Landschaftsbauarbeiten beauftragte Firma Tell Bau in Norden teilte auf Anfrage mit, sie werde mit ihrer Arbeit erst in mehreren Wochen beginnen können, wenn die Auricher Firma Herms die Vorbereitungen dafür abgeschlossen habe. Ein Herms-Sprecher sagte, man sei noch nicht offiziell von der Samtgemeinde informiert. Sobald das der Fall sei, prüfe man die personellen und technischen Kapazitäten. „Wir haben Arbeit genug“, sagte der Sprecher. Zudem muss das Wetter mitspielen.
Von der Samtgemeinde Brookmerland war dazu am Montag nichts zu erfahren. Eine schriftliche Anfrage blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.