Osnabrück  Silvester 2025: Das sagt die Stadt Osnabrück zu Böllerverbotszonen – und Party-Plänen für 2026

Sebastian Stricker
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Von Sebastian Stricker
| 25.11.2025 13:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
In der vergangenen Silvesternacht feierten viele Osnabrücker mit Feuerwerk in der Innenstadt. Foto: Lauren Rote
In der vergangenen Silvesternacht feierten viele Osnabrücker mit Feuerwerk in der Innenstadt. Foto: Lauren Rote
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Osnabrücks Ruf nach einem bundesweiten Verkaufsverbot für Böller ist ungehört verhallt. Die Stadt sucht nun eigene Wege, um Silvester vor Ort sicherer zu machen.

In Osnabrück gelten zu Silvester 2025 keine gesonderten Böllerverbotszonen. Das teilt das Presseamt der Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Grundlage für mögliche Einschränkungen wäre Paragraf 24 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Demnach kann Feuerwerk in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder in dichtbesiedelten Bereichen untersagt werden. „Gesonderte Verbote spricht die Stadt Osnabrück in diesem Zusammenhang aber nicht aus“, erklärt Sprecher Simon Vonstein.

Das Zünden von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sei bereits durch Bundesrecht verboten. Gleiches gelte für Feuerwerk etwa in der Nähe von Holz- und Fachwerkhäusern, Tankstellen oder Gasanlagen. „Weitergehende Regelungen sind den Kommunen nicht möglich.“

Im März 2025 hatte der Rat der Stadt beschlossen, den Bundestag zu einem Verkaufsverbot für Silvesterböller aufzufordern. Die Stadtverwaltung schrieb daraufhin alle Osnabrücker Bundestagsabgeordneten an. „Eine Rückmeldung ist ausgeblieben“, berichtet Vonstein.

Für den Fall, dass kein deutschlandweites Böllerverbot erlassen wird, sah der Ratsauftrag an die Stadtverwaltung vor, zu prüfen, ob zu Silvester 2026 in Osnabrück eine zentrale öffentliche Veranstaltung organisiert werden kann. Dem werde die Verwaltung nun „selbstverständlich nachkommen“ – konkret in der ersten Jahreshälfte. 

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