Aurich  Stadt gibt mehr Geld für den Kampf gegen Ratten aus

| | 24.11.2025 15:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In rund 400 Fällen pro Jahr rücken die Schädlingsbekämpfer für die Stadt Aurich aus. Foto: DPA
In rund 400 Fällen pro Jahr rücken die Schädlingsbekämpfer für die Stadt Aurich aus. Foto: DPA
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Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung in der Stadt Aurich steigen. Woran das liegt und wie jeder mithelfen kann.

Aurich - Die Stadt Aurich gibt in den kommenden Jahren mehr Geld für die Schädlingsbekämpfung aus. Wurden im Jahr 2024 knapp 32.000 Euro für die Bekämpfung veranschlagt, waren im Haushalt des Jahres 2025 bereits 55.000 Euro dafür angesetzt. Im geplanten Doppelhaushalt für die Jahre 2026/2027 schlägt der Posten nun voraussichtlich mit 65.000 Euro zubuche. In der Vorlage ist die Rede von einer vermehrten Rattenpopulation.

Konstante Zahlen von Rattensichtungen

„Die gemeldeten Fälle befinden sich seit Jahren auf gleichbleibendem Niveau und es ist über einen längeren Zeitraum kein Anstieg zu verzeichnen“, sagt Stadtpressesprecher Cord Cordes auf Anfrage der Redaktion. Rund 400 Mal pro Jahr würde der Behörde ein Rattenbefall angezeigt. Dabei seien keine besonders problematischen Orte im Stadtgebiet vorhanden, so Cordes weiter. „Diese positive Entwicklung ist auch auf die fortlaufenden Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen der Schädlingsbekämpfungsunternehmen zurückzuführen.“ Dennoch hätten sich die Kosten für die Schädlingsbekämpfung merklich erhöht, insbesondere aufgrund gestiegener Personalkosten und gestiegener Materialkosten für Köder.

Bürger sollen Sichtungen melden

Sollten entsprechende Nagetiere gesichtet werden, könnten diese bei der Stadt Aurich gemeldet werden. Das Kontaktformular befindet sich auf der Homepage der Stadt www.aurich.de. „Eingehende Meldungen von Bürgern leitet die Stadt an das Schädlingsbekämpfungsunternehmen weiter und es werden vor Ort entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt“, so Pressesprecher Cordes.

Eine Ratte in einem Vorgarten in Moabit. Foto: DPA
Eine Ratte in einem Vorgarten in Moabit. Foto: DPA

Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer in der Pflicht zur Bekämpfung eines Rattenbefalls. Das sieht die „Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen“ so vor. Die Städte und Gemeinden müssen auf öffentlichen Flächen tätig werden. Für die Ratten im Abwasser- und Schmutzwasserkanalnetz ist der jeweilige Kanalnetzbetreiber zuständig.

Essensreste und verdreckte Gräben locken die Schadnager an

Welche Präventionsmaßnahmen Bürger und Bürgerinnen ergreifen könne, um das Auftreten von Ratten zu verhindern, fasst das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf seiner Homepage zusammen. So sollten unter anderem Gräben auf oder am Grundstück sauber gehalten werden und Tiernahrung nicht offen gelagert werden. Gleiches gilt für unzubereitete, nicht pflanzliche Speisereste und gekochte Speisereste auf Komposthaufen.

Reste vom Tauben- oder Entenfüttern können die Nager anlocken. Foto: DPA
Reste vom Tauben- oder Entenfüttern können die Nager anlocken. Foto: DPA

Immer wieder werde auch festgestellt, dass Ratten sich in Biotonnen und Kompostern ansiedeln. Dabei nagten sich die Tiere von unten durch den Kunststoffboden und würden sich nach oben durchgraben, um an die frisch weggeworfenen Speisereste zu gelangen. Das LAVES rät daher zur regelmäßigen Kontrolle der Tonnen.

Nager als Gesundheitsgefahr für Mensch und Tier

Ratten gelten als Überträger von rund 120 Infektionskrankheiten, darunter SARS, Typhus, Ruhr, Cholera und Pest sowie Tierseuchen wie MKS, Schweinepest und Vogelgrippe. Eine bedenkliche Rolle spielen die Tiere auch als Zwischenwirte und Überträger von antibiotikaresistenten Keimen. Zudem sind sie Reservoir von Krankheitserregern im Freiland: Zecken und Flöhe dienen in diesem Fall als Überträger, die durch ihre Bisse Menschen und Tiere zum Beispiel mit Borrelien infizieren können.

Tipps gegen die Ansiedlung von Ratten

Das LAVES - Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - rät, Haus und Garten regelmäßig auf die Anwesenheit von Ratten hin zu begutachten. Gräben sollten sauber gehalten werden, denn Ratten kommen meist vom benachbarten Wasserzug aufs Grundstück.

Kanalisation: Das Kanalisationssystem sollte gepflegt, gewartet und Beschädigungen umgehend behoben werden. Die Verbindungen zwischen den Hausanschlüssen und der öffentlichen Kanalisation dürfen Ratten keine Möglichkeiten zum Eindringen bieten. Keine Essensreste über die Toilette entsorgen.

Biotonnen, Komposter und Komposthaufen: Immer wieder siedeln sich Ratten darin an. Sie graben sich nach oben, um an die frisch weggeworfenen Speisereste zu gelangen. Rohe Fleisch- und Fischreste sowie gekochte Speisereste nicht auf den Komposthaufen werfen.

Private Tierhaltung: Futter sollte unerreichbar für Ratten aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass sie sich zum Beispiel unter Hundezwingern, in Entengehegen und Hühnerställen einnisten.

Öffentliche Fütterungsstellen: Die Fütterung von Enten, Schwänen, Tauben und anderem Ziergeflügel durch Privatpersonen sollte unterbleiben. Denn meist bleibt Futter liegen - ein gefundenes Fressen für Ratten.

Maßnahmen im Haus: Haus-, Wohnungs- und Kellertüren sollten dicht schließen und geschlossen gehalten werden. Kellerfenster, Fensterschächte, Lüftungsschächte und Kanäle sollten mit Metallgittern verschlossen und sauber gehalten werden. Auch Nebengebäude und Keller sollten aufgeräumt sein und das Lagern von Müll vermieden werden.

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