Gericht hebt Baustopp auf Bau der zentralen Sportstätte in Marienhafe kann weitergehen
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat den Baustopp für die neue Sportanlage in Marienhafe aufgehoben. Warum das Verfahren damit noch nicht abgeschlossen ist und welche Auflagen nun gelten.
Brookmerland - Die Bauarbeiten für die geplante zentrale Sportstätte in Marienhafe können fortgesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat den Baustopp aufgehoben. Das bestätigte der zweite Vorsitzende des Nabu-Regionalverbandes Ostfriesland, Hermann Ihnen (Aurich), am Freitag auf Anfrage dieser Redaktion. Er berief sich dabei auf die Hamburger Anwaltskanzlei, die den Nabu in dieser Angelegenheit vertritt. Zur Erinnerung: Der Naturschutzbund (Nabu) lässt den Sportplatz-Bebauungsplan der Gemeinde Marienhafe in einem Normenkontrollverfahren vom OVG prüfen. Landkreis Aurich und die Samtgemeinde Brookmerland wehren sich derweil gegen den Baustopp.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Oldenburg hatte mit Beschluss vom 10. Juli 2025 (4 B 4538/25) dem Eilantrag des Nabu gegen die Baugenehmigung für das mehr als sieben Millionen Euro teure Bauvorhaben am Tjücher Moortun stattgegeben. Diese hatte der Landkreis Aurich der Samtgemeinde Brookmerland am 4. März dieses Jahres erteilt. Der Nabu hatte, wie zuvor berichtet, Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. Begründung: Der Bebauungsplan sei nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden. Das Gericht sah das genauso und ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an. Seither darf nicht mehr gebaut werden.
Beschluss ist unanfechtbar
Kurz danach hatten Landkreis und Samtgemeinde beim VG Oldenburg beantragt, die angeordnete aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung – und damit den Baustopp – aufzuheben. Parallel dazu wurde Beschwerde gegen den VG-Beschluss beim OVG in Lüneburg eingelegt. Diese Beschwerde gab das OVG nun statt und erklärte die Baugenehmigung für die Anlage wieder für vollziehbar. Der Eilantrag des Nabu gegen die Genehmigung wurde demnach überwiegend abgelehnt.
Nach Auffassung des Gerichts war die Anwendung des Paragraphen 33 Baugesetz rechtmäßig. Die sieben Wochen zwischen Ratsbeschluss und Bekanntmachung des Plans seien unproblematisch, da der Bürgermeister vor Inkraftsetzung dessen Rechtmäßigkeit zu prüfen habe. Auch inhaltlich bestünden voraussichtlich keine Bedenken gegen den Bebauungsplan. Die Abwägung zwischen der Sanierung der alten Sportanlage in Upgant-Schott und dem Neubau sei nicht zu beanstanden. Zudem weise die Baugenehmigung keine entscheidenden Fehler auf. Der Fledermausschutz werde weitgehend berücksichtigt. Lediglich eine Vorgabe zur Steuerung der Parkplatzbeleuchtung mittels Zeitschaltuhr, die ein Gutachten als erforderlich ansieht, fehlte. Der Senat ließ den Vollzug der Baugenehmigung daher nur unter der Auflage zu, diese Vorgabe umzusetzen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Unabhängig davon läuft das Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan beim OVG weiter. Mit einer Entscheidung sei nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen, hatte ein Gerichtssprecher mitgeteilt (wir berichteten bereits im Oktober). Grund: Es handelt sich nicht um Normenkontroll-Eilverfahren. Eine beschleunigte gerichtliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Plans sei nicht beantragt.