Osnabrück Evakuierungsstörer in Osnabrück: 300 Euro Strafe für jeden – auch den dreisten Youtuber?
Wer sich bei Bombenentschärfungen in Osnabrück unerlaubt im Sperrgebiet aufhält, muss zahlen. In der Regel belässt es die Stadt beim Mindestbetrag von 300 Euro. Doch in schweren Fällen prüft sie deutlich höhere Bußgelder.
Seit November 2024 hat die Stadt Osnabrück nach Bombenräumungen im Lokviertel bereits 106 Bußgeldbescheide gegen Evakuierungsstörer erlassen. In 43 Fällen wurden die Verfahren durch Zahlung der jeweils geforderten 300 Euro abgeschlossen.
Insgesamt nahm die Stadt dadurch bislang 12.900 Euro ein. In fünf Fällen wurde Einspruch eingelegt. Ein Verfahren wurde vom Amtsgericht eingestellt, vier sind noch offen.
Die übrigen Bußgeldverfahren sind laut Stadtverwaltung noch in Bearbeitung. Auch umfasst die Rechnung nur die Bombenentschärfungen vom 17. November 2024, 16. Februar 2025 und 6. April 2025. Für spätere Maßnahmen liegen noch keine endgültigen Zahlen vor.
Grundsätzlich muss jeder, der eine Evakuierung in Osnabrück behindert, indem er sich widerrechtlich in der Sperrzone aufhält, mit einem Bußgeld zwischen 300 und 5000 Euro rechnen. So sehen es die jeweiligen Allgemeinverfügungen der Stadt vor. Trotzdem setzt sie bei Verstößen in der Regel den Mindestbetrag an. Warum?
Sprecher Constantin Binder erklärt: „Belastende Verwaltungsakte müssen stets verhältnismäßig sein, damit sie rechtmäßig sind.“ Deshalb sei es üblich, ein Regelbußgeld zu definieren, das einheitlich angewendet werde.
Vergleiche man den Osnabrücker Basissatz von 300 Euro für unerlaubtes Betreten des Evakuierungsgebiets mit Bußgeldern zum Beispiel im Straßenverkehr, „dann kann man schon feststellen, dass 300 Euro ein durchaus hohes Bußgeld sind“, so Binder weiter. Auch habe sich die Stadt angeschaut, welche Bußgelder in anderen Fällen nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) üblich sind.
Interaktive Karte: Alle Evakuierungsgebiete in Osnabrück seit November 2024 im Vergleich
Dennoch sollten sich Evakuierungsstörer nicht darauf verlassen, von der Stadt lediglich mit dem Mindestbetrag zur Kasse gebeten zu werden. Denn abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es dem Sprecher zufolge sehr wohl teurer werden – viel teurer.
Bei der Bombenräumung am 9. November 2025 sorgte etwa ein Youtuber für Aufsehen, der die Evakuierung von 14.500 Osnabrückern mutmaßlich absichtlich behinderte. Auch wegen eines Langschläfers mussten die Sprengmeister ihre gefährliche Arbeit unterbrechen.
Laut Stadt wird derzeit geprüft, ob in diesen Fällen ein höheres Bußgeld als 300 Euro verhängt wird. Entscheidend sei, ob die Zuwiderhandlung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sei und ob es sich um eine Wiederholungstat handle.
Binder nennt ein Beispiel: „Würde zum Beispiel eine Person um kurz nach 7 Uhr – offenkundig von der Evakuierung überrascht – in der Wohnung angetroffen, würde dies sicherlich anders beurteilt werden, als wenn dieselbe Person, nachdem sie morgens aufgeklärt wurde, dann am frühen Nachmittag erneut im Sperrgebiet angetroffen würde.“ In einem solchen Fall sei eine Erhöhung des Bußgelds „sicherlich gerechtfertigt“.