Osnabrück Bekommt die Wüste in Osnabrück tatsächlich eine Quartiersgarage?
Am Moskaubad in Osnabrück könnte bis Ende 2028 die vielfach diskutierte und geforderte Quartiersgarage entstehen. Eine solche hätte Vor- und Nachteile für die Wüstenbewohner sowie Moskaubadbesucher.
Seit Jahren diskutiert die Politik über sie, nun soll sie eine Grundsatzentscheidung treffen: Bekommt die Wüste in Osnabrück am Moskaubad eine öffentliche Quartiersgarage? Darüber diskutieren in der kommenden Woche die Fachausschüsse.
Der Parkdruck in der vorderen Wüste ist hoch. Eine Quartiersgarage auf dem Parkplatz des Moskaubades, so die Idee, könnte ihn senken. Ende 2028 könnte sie stehen. Sie brächte Vor- und Nachteile für die Wüstenbewohner sowie Moskaubadbesucher mit sich – dazu später mehr.
Drei Varianten schlägt die Stadtverwaltung der Politik vor, wobei sie die erste empfiehlt:
Eine zentrale Frage: Würden die Wüstenbewohner eine Quartiersgarage nutzen? Diese wäre schließlich womöglich einige hundert Meter von der heimischen Haustür entfernt, und das Parken wäre nicht länger umsonst. Denn der Parkplatz vor oder in der Nähe der Haustür ist es, zumindest außerhalb der Bewohnerparkzonen. Auch der jetzige Parkplatz am Moskaubad ist aktuell unbegrenzt und kostenlos nutzbar.
Das weiß natürlich auch die Stadt: „Die Akzeptanz und Nutzung zentralisierter Parkangebote wie einer Quartiersgarage hängen insbesondere von der Entfernung zum Wohnort oder anderen Zielen der Nutzergruppen sowie von den Kosten des Angebots ab.“ Daher würde sich eine solche an die Moskaubadbesucher und Anwohner „der umliegenden Quartiere“ richten.
Andererseits habe eine solche Garage der Stadt zufolge klare Vorteile: Die Parkplatzsuche entfiele, die Autos stünden sicher und überdacht. E-Autos könnten darin geladen werden. Und wer es dann tatsächlich noch einige hundert Meter weit bis nach Hause hat, könnte sein Fahrrad ebenfalls sicher und überdacht in der Garage abstellen und damit zur Wohnung radeln.
Für Dauerparker würden die „üblichen Monatsgebühren“ fällig, die sich an den Tarifen anderer Parkhäuser in der Stadt orientierten. Das „Job-Parken“-Ticket kostet bei der Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft (OPG) monatlich 81 Euro, der „Zuhause-Parken“-Tarif 29 Euro (17 bis 8 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen). Der Bewohnerparkausweis hingegen kostet 10 Euro im Monat, allerdings ohne jegliche Garantie auf einen Parkplatz.
Auch Radfahrer würden für Plätze in der Parkgarage zur Kasse gebeten werden.
Sollte an dem Bad eine Quartiersgarage entstehen, werde „angestrebt, mindestens die gleiche Anzahl an Flächen, wie neu geschaffene Parkplätze“ in der Parkgarage andernorts zu streichen und öffentliche Parkplätze zu beispielsweise Grünflächen, Fahrradabstellplätzen oder Carsharing-Parkplätzen zu machen.
Ob sich eine Quartiersgarage wirtschaftlich rechnete – niemand möchte eine defizitäre betreiben – hänge von den Investitions- und Folgekosten, der Nachfrage und Akzeptanz ab. Daher sei „mit entsprechenden Risiken zu rechnen“. Zugleich könnte die Garage am Moskaubad als Blaupause für ähnliche Projekte in der Zukunft dienen.
Die geschätzten Baukosten für die Stadt nach vorläufiger Kalkulation – inklusive einer PV-Anlage, die die Stadt errichten müsste:
Die Stadt rechnet mit weiteren jährlichen Belastungen in Form von anfänglichen Betriebskostenzuschüssen und Ersatzinvestitionen:
Die Summen der Bau- und Betriebskosten berücksichtigen jeweils anteilige Zuschüsse der Stadtwerke Osnabrück für ihren Stellplatzbedarf.
Die Verwaltung prüfte bereits, inwieweit sie sich das Vorhaben fördern lassen könnte. Ergebnis: Lediglich die Fahrradabstellanlage und die PV-Anlage wären anteilig förderfähig. Um sich die Garage fördern zu lassen, wäre eine Busanbindung nötig.
Ohne finanzielle Unterstützung durch die Stadt ließe sich die Quartiersgarage nicht realisieren und aufgrund anfänglicher Verluste nicht betreiben. Nach sieben bis acht Jahren, so das erklärte Ziel, soll die Garage grundsätzlich wirtschaftlich eigenständig betrieben werden können.
Am kommenden Dienstag beschäftigt sich der Finanzausschuss mit dem Thema, zwei Tage später, am 27. November, der Stadtentwicklungsausschuss. Letzterer soll nach der Grundsatzentscheidung zugleich über ein entsprechendes beschleunigtes Bebauungsverfahren beraten.
Das letzte Wort hat der Rat der Stadt.