Osnabrück Hitler, Stalin, Treppensteigen: Immer noch kein Urteil im Osnabrücker „Basis“-Prozess
Eigentlich sollte am Landgericht Osnabrück am Dienstag im „Basis“-Prozess ein Urteil fallen. Es kam anders: Das Gericht stellt fest, dass Menschen unberechenbar sein können. Der Richter ist genervt vom Publikum, ein Angeklagter vom Eifer eines Verteidigers.
Der Schwurgerichtssaal im Landgericht, es geht auf halb drei zu an diesem Dienstagnachmittag. Gerade entwickelt sich eine Szene, die charakteristisch ist für einen Prozess, der eigentlich schon zwei Wochen zuvor an sein Ende hätte kommen sollen. Mitglieder des Osnabrücker Kreisvorstandes der Partei „Die Basis“ sind darin der versuchten Nötigung angeklagt. Grund ist ein Rundschreiben aus Corona-Zeiten, den dessen Empfänger teils als bedrohlich empfanden. Gerade hat die Staatsanwaltschaft plädiert, jetzt wären die Verteidiger der Angeklagten an der Reihe. Sind sie einigermaßen zügig, könnte die Kammer heute noch ihr Urteil verkünden. Ein über dreijähriger Fallkomplex könnte so sein Ende finden. Doch daraus wird nichts.
Rechtsanwalt Frank Großenbach nämlich ist gerade der Kragen geplatzt. Statt zu plädieren, stellt er einen neuerlichen Beweisantrag. Großenbach will, dass das Gericht Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft aus Berlin lädt. Sie sollen bezeugen, dass es einen sogenannten „Sturm auf den Reichstag“ am 29. August nicht gab, dass es dabei zumindest aber nicht zu Straftaten kam und dass jedenfalls nicht Kritiker der Corona-Maßnahmen an jenen Ereignissen beteiligt waren.
„Ich brauche eine Viertelstunde, um das schriftlich zu formulieren“, erklärt Großenbach. Die Kammer sieht keine Handhabe, ihm das zu verweigern und setzt für fünfzehn Minuten aus. Das wird den Prozess ein ganzes Stück zurückwerfen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen für die vier Angeklagten gefordert. Sie hatten im Februar 2022 einen Brief an zahlreiche Kommunalpolitiker geschickt, darin Kritik an den Corona-Maßnahmen geübt und eine Kursänderung gefordert. Die Namen der Empfänger, so heißt es in dem Schreiben, würden auf einer Liste erfasst und möglicherweise später auf einer Website veröffentlicht. Im Falle einer Aufarbeitung der Pandemie solle niemand sagen können, er habe von nichts gewusst.
Aus Sicht der Anklage eine klare Androhung, die auf eine Verhaltensänderung abziele. „Die gesellschaftlichen Umstände der Zeit sind noch hinlänglich bekannt“, erklärt der Staatsanwalt. Im Laufe der Pandemie habe sich die Stimmung immer mehr aufgeheizt.
Er verweist auf einen Brandbrief von Bürgermeistern, den Brandanschlag aufs Robert-Koch-Institut, den Fackelmarsch vor dem Wohnhaus der damaligen sächsischen Sozialministerin Petra Köpping, auf den Tankstellenmord von Idar-Oberstein und auf Feststellungen des Bundeskriminalamtes, wonach die Pandemiepolitik zum Treiber politischer Kriminalität wurde.
In diesem Kontext hätten die Empfänger den Brief der Basis klar als bedrohlich empfinden können. Die Absender des Briefes wiederum hätten zumindest für möglich halten können, dass ihr Brief als Androhung aufgefasst würde. So sei der Tatbestand der versuchten Nötigung verwirklicht.
Ein paar Minuten später schreibt Großbach emsig an seinem Beweisantrag. Der Anwalt aus Frankfurt will im Grunde nachweisen, dass es keine Corona-Pandemie im eigentlichen Sinne gab, dass die MRNA-Impfstoffe ein gefährliches Zellgift seien und es somit gute Gründe gegeben habe, den unterstellten „sanften Druck“ auf Entscheidungsträger aufzubauen. Dazu stellt er detailliert Sollbruchstellen der damaligen Corona-Politik auf den Prüfstand und alles, was auch nur den Anschein einer Widersprüchlichkeit erweckt.
Den Münsteraner Labormediziner Paul Cullen hat er zudem aussagen lassen, dass die Impfstoffe tatsächlich gefährlich seien. Und der Osnabrücker Mathematiker Matthias Reitzner erklärte als Zeuge, er sehe da eine Korrelation zwischen der Impfkampagne und einer Übersterblichkeit. Ob das Gericht dem folgen wird, ist unklar. Großenbach überzieht es jedenfalls mit einer regelrechten Flut an Beweisanträgen, um seine Thesen zu untermauern.
Einen Antrag hatte ihm das Gericht kurz vor Ende der Beweisaufnahme allerdings versagt: Großenbach wollte Kriminalpsychologen des BKA im Zeugenstand bestätigen lassen, dass die Veröffentlichung von Namenslisten im Internet niemanden zu politischen Gewalttaten verleite. Die Kammer lehnte das ab, sie will das selbst beurteilen.
Wortreich, ausladend und fast, als sei er von Großenbach inspiriert, führt Richter Peter Reichenbach aus, warum sich ein auf die Zukunft gerichtetes, menschliches Verhalten nach Überzeugung des Gerichts nicht sicher vorhersagen lasse.
Die Kammer führt abrupte Tatentschlüsse bei Tötungsdelikten an, verwies auf eine Weltbevölkerung von rund 8,23 Milliarden und auf eine menschliche „Verhaltenskomplexität“, deretwegen auch Psychologen keine sicheren Schlüsse ziehen könnten. Großenbachs Überzeugung, dass politisch motivierte Übergriffe nur dann erfolgen würden, wenn es bereits eine „negativ-emotionalisierte“, persönliche Beziehung gebe, sei realitätsfern. Das belegten die NSU-Morde, das belegten auch die großen Menschheitsverbrechen unter Hitler, Stalin, Mao und Pol Pot.
Darlegungen, die der Frankfurter Anwalt mit der Anmerkung quitierte: Die Beispiele seien abseitig. Das Gericht habe dem Berufsstand der Psychologen „sehr geschadet“, in dem es sich eigene Kompetenz anmaße.
Der Eifer, den der Frankfurter Anwalt an den Tag legt, ist augenscheinlich unter den Angeklagten nicht unumstritten: Sie sind allesamt nicht vorbestraft. Viel haben sie wohl nicht zu befürchten, sollte es überhaupt zu einer Verurteilung kommen. Mittlerweile zieht sich das Verfahren über drei Jahre, beim Landgericht ist es in zweiter Instanz.
Könne man Großenbachs Beweisantrag zum Sturm auf den Reichstag nicht einfach als Anmerkung aufnehmen, aber auf die Entscheidung darüber und auf eine mögliche Vorladung von Zeugen aus Berlin verzichten, fragt Thomas Biege, Co-Vorsitzender des Kreisverbandes. Auf keinen Fall, sagt der Anwalt. „Der Beweisantrag wird aufrechterhalten.“ Mit den Worten „man muss sich ja nicht alles gefallen lassen“, knallt er der Kammer seine schriftlichen Ausführungen auf den Tisch.
Es ist nicht der einzige Moment, an dem Emotionen im Gerichtssaal greifbar werden. Mehrmals kommen Gelächter und Unmutsäußerungen aus dem Zuschauerbereich. Der Vorsitzende wird irgendwann deutlich: „Es ist mir unbegreiflich, wie sich eine Anzahl augenscheinlich normaler Bürger so verhalten kann“, ruft er in den Saal.
So oder so: Ein Urteil wird er an diesem Tag nicht mehr verkünden können. Die Kammer muss sich mit dem jüngsten Beweisantrag beschäftigen und vertagt auf den 8. Dezember. Um 10.30 Uhr soll es dann weitergehen. Vielleicht wird das Gericht der Frage nachspüren, wer denn nun in welcher Mission im August 2021 die Treppen des Reichstags gestürmt hat. „Treppen besteigen, das darf man in Deutschland“, unterstreicht Großenbach noch. Womöglich braucht es dafür einmal keinen Beweisantrag.