Prozess in Aurich Mann bedrohte Mitarbeiterin in Pflegeheim mit Messer

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 17.11.2025 12:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Nach einem Vorfall in Norden prüft das Gericht die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Es geht um die Frage einer dauerhaften Einweisung in eine psychiatrische Klinik.

Aurich - Weil er eine Mitarbeiterin eines Pflege- und Betreuungsheims in Norden mit einem Messer bedroht haben soll, steht seit Montag ein 63-Jähriger vor der Dritten Großen Strafkammer am Landgericht Aurich. Die Tat soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Für das Gericht gilt es zu klären, ob der Mann in eine psychiatrische Klinik einzuweisen ist. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf, möchte sich ansonsten jedoch nicht weiter dazu äußern.

Der Mann wohnt bereits seit 2019 in dem Heim. Laut Staatsanwältin soll er im März 2023 mit einem spitzen Messer in das Büro der Mitarbeiterin eingedrungen sein und Geld von ihr gefordert haben. Das Messer habe er dabei in ihre Richtung gehalten. Die Mitarbeiterin hatte telefoniert, als der Angeklagte das Zimmer betrat, und hatte nicht sofort auf ihn reagiert. Als sie sein Anliegen abgelehnt habe, habe der Mann das Büro wieder verlassen. Die hinzugerufene Polizei hatte ihn in seinem Zimmer auf einem Stuhl sitzend und „absolut friedlich“ vorgefunden.

Arzt attestiert „superschwere Denkstörung“

Sein langjähriger Betreuer beschrieb den Angeklagten als zwar schwierig in der Kommunikation und mitunter aufbrausend, jedoch habe er ihn niemals als handgreiflich erlebt. Der Hausarzt bescheinigte dem Angeklagten bereits vor einigen Jahren seine Unzurechnungsfähigkeit. Dem psychiatrischen Sachverständigen hatte der Angeklagte von der Tat berichtet und sie mit „Funktionsstörungen“ begründet. Er sei „durcheinander“ gewesen. Demnach habe er mit dem Messer die Pflegerin aufgesucht. Die habe ihn nicht beachtet, darum sei er wieder gegangen.

Nach Auskunft des Arztes war der Angeklagte bereits als junger Mann in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen worden und anschließend immer wieder. Er attestierte dem 63-Jährigen eine „superschwere Denkstörung“ und eine „chronisch-akute Schizophrenie“. Ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt sein reales Bezugssystem verkannt habe oder nur genervt war von der Ignoranz der Pflegerin, sei erst nach deren Aussage einzuschätzen, erläuterte der Psychiater. Erst dann ließe sich die Frage nach der Steuerungsfähigkeit und damit die nach der Schuldfähigkeit beantworten.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 27. November, um 9 Uhr fortgesetzt.

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