Osnabrück  Fünf Jahre Haft drohen: Fuhr Osnabrücker bei Supermarkt-Überfall den Fluchtwagen?

Hendrik Steinkuhl
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Von Hendrik Steinkuhl
| 14.11.2025 15:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
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Der Mann, der mit einem Messer einen K+K-Markt in Osnabrück-Haste überfiel, ist längst verurteilt. Aber war der 41-Jährige, der ihn durch die Stadt fuhr, sein Mittäter – oder bekam er von dem Raub gar nichts mit?

Vor dem Landgericht muss sich derzeit ein 41-jähriger Mann aus Osnabrück wegen des Vorwurfs der besonders schweren räuberischen Erpressung verantworten. Ihm wird im Kern vorgeworfen, dass er für einen Supermarkt-Überfall den Fluchtwagen gefahren und sich damit zum Mittäter gemacht hat.

Der Überfall ereignete sich am 23. Januar 2025 – dass es ihn gab, ist völlig unstrittig. Ein 37-jähriger Mann aus Osnabrück wurde rechtskräftig dafür verurteilt, dass er im K+K-Markt am Östringer Weg in Haste drei Mitarbeiter mit einem Messer bedrohte und dabei genau 374,40 Euro Bargeld erbeutete.

Nun aber steht ein 41-jähriger Mann vor Gericht, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, den Raub gemeinsam mit dem 37-Jährigen begangen zu haben. Selbst wenn er nur den Wagen gefahren hat, könnte er genau so wegen besonders schweren Raubes bestraft werden. Voraussetzung: Es muss einen gemeinsamen Tatentschluss gegeben haben, und der 41-Jährige muss einen wesentlichen Beitrag zur Tat geleistet haben.

„In der Anklage steht mittäterschaftlicher schwerer Raub, darauf steht eine Strafe nicht unter fünf Jahren“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Carstensen. „Es könnte vielleicht auch nur eine Beihilfe gewesen sein – das wäre etwas günstiger, da liegt die Strafe nicht unter zwei Jahren.“ Für den Angeklagten sind beide Varianten inakzeptabel – er beteuert, mit dem Raubüberfall nichts zu tun zu haben.

Fest steht, dass er zusammen mit dem verurteilten 37-Jährigen am Tag der Tat durch Osnabrück fuhr – und das mit einem Auto, das der 41-Jährige mit einem gefälschten polnischen Führerschein gemietet hatte. Die Polizei fand bei ihm außerdem 0,2 Gramm Kokain. „Das war schon alt, ich wusste gar nicht, dass ich das dabei hatte.“

Warum genau er ein Auto für sich und den 37-Jährigen, mit dem er im selben Haus wohnte, gemietet hatte, wurde in der etwas wirren Einlassung des Angeklagten nicht ganz deutlich. Besuch in der Bali-Therme, Shopping in Oberhausen, am Tat der Tag Haareschneiden in Eversburg – der Angeklagte zählte vieles auf, ein Supermarkt-Überfall stand demnach aber eindeutig nicht auf dem Plan.

„Es ist so, dass Sie sich nach dem Anmieten des Wagens überwiegend in Haste aufgehalten haben“, sagte der Vorsitzende Norbert Carstensen und berief sich damit auf die Geodaten, die die Polizei ausgewertet hatte. „Danach waren Sie in Eversburg. Und dann fahren Sie plötzlich zum Blumenhaller Weg, und dann mit einem Mal wieder quer durch die Stadt nach Haste zum K+K-Markt. Das ist schon sehr auffällig.“

Nachdem das Gericht eine Polizistin befragt hatte, die sich vor allem zu den Geodaten der Fahrt äußerte, wurde der für den Raubüberfall verurteilte 37-Jährige in Handschellen und Fußfesseln vorgeführt. Der Osnabrücker sitzt im Maßregelvollzug in Bad Driburg, wo seine Drogensucht therapiert wird, die offenbar auch der Anlass für den Überfall auf den K+K-Markt war.

„Ich möchte mich erst mal bei ihm entschuldigen, dass er wegen meiner Probleme hier sitzen muss“, sagte der Zeuge zu Beginn seiner Befragung in Richtung des Angeklagten. „Ich verstehe nicht, warum er hier sitzt. Er hat mit der Tat nichts zu tun, dafür bin ich alleine verantwortlich.“

Das Gericht wollte vom 37-Jährigen wissen, wie die gemeinsame Fahrt durch Osnabrück vor dem Raubüberfall abgelaufen war. Dazu konnte der Zeuge aber nur wenig beitragen. „Wie Sie meiner Akte entnehmen können, war ich ziemlich dicht, Herr Richter. Wenn Sie mein toxikologisches Gutachten sehen, sehen Sie meine Lorazepam-, meine Fentanyl-, meine Heroin-Werte.“

Auch die Vorhaltung, es könne doch wohl kaum ein Zufall gewesen sein, dass er sein Handy kurz vor der Tat ausgeschaltet habe, wies der Zeuge zurück. „Akku war leer.“

Das Verfahren wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Für die Hauptverhandlung sind insgesamt fünf Termine eingeplant, die Urteilsverkündung ist bislang für den 10. Dezember vorgesehen.

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