Amtsgericht fällt Urteil Freispruch im Auricher Misshandlungsprozess
36 Misshandlungsvorwürfe hatte die Anklage in Aurich aufgelistet, von zu heißem Duschen bis zu Schlägen. Am Ende beantragte die Staatsanwältin selbst den Freispruch der Angeklagten. Wie kam es dazu?
Aurich - Vor dem Auricher Amtsgericht ist am Mittwoch eine Mutter von dem Vorwurf freigesprochen worden, ihre beiden zur Tatzeit sechs und elf Jahre alten Kinder misshandelt zu haben. Jugendrichter Simon Breuker konnte nach der Aussage der inzwischen 17-jährigen Tochter die Schuld der Angeklagten nicht eindeutig feststellen.
Laut Anklageschrift sollte die 42-Jährige zwischen 2019 und 2021 eine Vielzahl tätlicher Übergriffe begangen haben. Insgesamt 36 Vorfälle führte die Staatsanwaltschaft auf, wobei es sich überwiegend um einen Schlag in den Nacken der Kinder mit flacher Hand gehandelt haben sollte. Auch sollte sie ihrer Tochter schmerzhaft mit den Fingernägeln in den Arm gekniffen haben. Ihren Sohn sollte sie regelmäßig zu heiß gebadet und ihn, als er schrie, geschlagen haben.
Angeklagte bestreitet Vorwürfe
Die Angeklagte bestritt, ihre Kinder jemals körperlich oder seelisch misshandelt zu haben. Sie habe mit ihnen und ihrem Mann in einer schwierigen Beziehung gelebt. Ihre Kinder habe sie erziehen und nicht verletzen wollen, erklärte sie vor Gericht. Dass das Wasser zu heiß gewesen sei, sei ihr nicht aufgefallen.
Die Angeklagte hatte die Familie vor drei Jahren verlassen und war nach Nordrhein-Westfalen verzogen, die Eltern sind inzwischen geschieden. Ihre Kinder hat sie seitdem nicht mehr gesehen, sie leben bei ihrem Vater. Erst in der Verhandlung trafen Mutter und Kinder wieder aufeinander.
Tochter konnte sich nicht genau erinnern
Die Tochter der Angeklagten konnte sich an einzelne Vorfälle kaum erinnern. Sie sprach von einer Regelmäßigkeit, mit der sie und ihr Bruder zu heiß geduscht worden seien. Zwar hätten sie Mitgefühl füreinander empfunden, aber das Vorgehen beim Duschen sei in ihrer Familie normalisiert worden. „Es war immer so“, bestätigte sie die Vorwürfe gegen ihre Mutter.
Weil die Aussage der Jugendlichen sich nicht mit dem deckte, was sie vor zwei Jahren bei der Polizei zu Protokoll gegeben hatte, sah die Staatsanwältin die Schuld der Angeklagten als nicht ausreichend erwiesen an und beantragte, die Angeklagte freizusprechen. Der Richter folgte ihrem Antrag.