Justiz in Aurich  65-Jährige wegen Volksverhetzung vor Gericht

| | 12.11.2025 08:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man die Hashtags Hass und Hetze in einem X-Post. Foto: DPA
Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man die Hashtags Hass und Hetze in einem X-Post. Foto: DPA
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Die Frau aus Großefehn hatte den Holocaust in weiten Teilen geleugnet. Deshalb traf das Amtsgericht jetzt eine Entscheidung.

Aurich - Wegen Volksverhetzung ist eine 65-Jährige aus Großefehn vom Amtsgericht Aurich zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.450 Euro verurteilt worden. Am 3. Oktober 2023 schrieb die Frau in einem Kommentar auf dem sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter), dass zur Zeit des Holocaustes lediglich zwei Millionen jüdische Menschen in Deutschland gelebt hätten, allerdings immer von sechs Millionen Opfern die Rede sei. Sie fragte, woher die anderen vier Millionen Menschen kommen sollten. Das erklärte sie in dem Kommentar laut Anklageschrift wie folgt: „Wir wissen, die Sieger schreiben die Geschichte.“ Damit hat sie die Ermordung von vier Millionen Menschen geleugnet, was als Volksverhetzung gilt. Darüber waren sich Gericht und Staatsanwaltschaft einig.

Sie habe den Text nicht selbst geschrieben, geschweige denn von der Existenz des Posts gewusst, sagte die Beschuldigte. „Mir ist dieser ganze Post unbekannt.“ Ihr ehemaliger Lebensgefährte sei vermutlich an ihr Handy gegangen und habe das geschrieben. Vielleicht sei auch ihr Account gehackt worden. Sie habe irgendwann auch keinen Zugriff mehr darauf gehabt. „Der Account wurde ja auch gesperrt“, entgegnete die Staatsanwältin. Die Aussagen der Frau könne man als Schutzbehauptungen verbuchen. Sie versuche, anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben, um sich selbst zu entlasten.

Sympathien für die AfD

Er habe nicht auf die Geräte seiner ehemaligen Lebensgefährtin zugegriffen, sagte der Zeuge. Er habe auch nicht mitbekommen, wie die Frau in den sozialen Medien aufgetreten sei, da er selbst mit Ausnahme von WhatsApp auf keiner Plattform angemeldet sei. Allerdings, berichtete der Mann, habe die Frau immer wieder Sympathien für die AfD gehegt. Zur Tatzeit im Oktober habe er keinen Zugang zu dem Haus gehabt, da die Frau ihn dort „hinausgeklagt“ und die Schlösser ausgetauscht habe. Das Haus habe ursprünglich dem Mann gehört, doch „sie hatte ein Wohnrecht“, so der Zeuge.

Bereits 2021 hatte der ehemalige Lebensgefährte der Frau eine Unterlassungserklärung unterschrieben, die Gegenstände der Frau nicht zu nutzen oder zu entwenden. Dafür war eine Strafe von 10.000 Euro festgesetzt. Trotzdem habe der Mann das immer wieder getan, sagte die Frau. Das sei jedoch lebensfremd, sagte das Gericht. Es gebe keinen Anlass zu glauben, dass der Mann bei einer solchen Strafe an die Geräte der Frau gehen würde. Außerdem sei es unglaubwürdig, dass sie ihre Geräte nicht mit einem Passwort geschützt und zu Hause liegengelassen habe, wenn es im Vorfeld bereits Ärger gegeben habe.

Account mit mehreren rechten Posts

Über den Account der Beschuldigten sind laut der Staatsanwältin in dem Jahr bis zu dem Vorfall bereits mehrere Posts abgesetzt worden, die extrem rechtes Gedankengut enthielten. Unter anderem habe die Frau gepostet: „Deutsche mit Migrationshintergrund sind keine Deutschen. Eine Ratte, die im Pferdestall geboren wird, ist auch kein Pferd.“ Diese Aussagen sind allerdings nicht zur Anklage gekommen.

Zuletzt versuchte die Frau vergebens, noch einmal die Schuld auf den ehemaligen Lebensgefährten zu schieben. Die Hintertür habe er öffnen können, indem er einen bestimmten Kniff angewendet habe. Er sei immer ins Haus gegangen, wenn sie unterwegs gewesen sei und ihr Handy nicht dabeigehabt habe. Sie bereue nichts, weil sie die Posts ja nicht verfasst habe, sagte die 65-Jährige. Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine teilweise Leugnung des Holocausts noch keine Volksverhetzung sei.

Leugnung falle unter Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe in Höhe von 2.450 Euro. Dem folgte das Gericht. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beziehe sich lediglich auf einfache Verharmlosungen, entgegnete die Richterin der Angeklagten. Eine solche liege in diesem Fall aber nicht vor. Es sei die Ermordung von vier Millionen Menschen verleugnet worden. Das falle unter Volksverhetzung.

Die Behauptungen der Frau, der Zeuge habe sich an ihren Geräten bedient, hielt die Richterin für „lebensfremd“. Der Mann habe mit der Strafe von 10.000 Euro rechnen müssen. Zudem habe er glaubhaft versichert, dass er keinen Kontakt mit den Geräten gehabt habe.

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