Hamburg Was passiert mit Verstorbenen, wenn keiner die Beerdigung bezahlen kann?
Bestattungen sind in Deutschland Pflicht. Was ist also, wenn niemand finanziell dafür aufkommen kann – oder es gar keine Angehörigen gibt?
Bestattungen sind eine teure Angelegenheit – und sie sind nicht optional, denn in Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Wie ist das Vorgehen, wenn sich die Angehörigen keine Bestattung leisten können?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt eindeutig, wer für Bestattungskosten aufkommen muss, und zwar der Erbe. Wenn dieser allerdings das Erbe ausschlägt – also das Erbe nicht antritt – müssen andere Erben bezahlen.
Wenn niemand das Erbe antritt, geht die Erbschaft an den Staat. Der muss die Bestattungskosten aber nicht automatisch tragen. Wenn das Erbe die Kosten nicht deckt, müssen in folgender Reihenfolge Ehepartner oder eingetragene Partner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern und Geschwister dafür aufkommen. Das besagt das niedersächsische Bestattungsgesetz, in anderen Bundesländern weicht die Reihenfolge ab.
Wenn keiner der Verantwortlichen das Geld für eine Bestattung hat – immerhin kostet eine klassische Erdbestattung mehr als 3000 Euro – springt das Sozialamt für eine sogenannte Sozialbestattung ein. Organisiert wird die Bestattung dabei von den Angehörigen, die Kosten werden allerdings übernommen. Diese Bestattungsart ist meist einfach gestaltet, damit die Kosten überschaubar bleiben.
Das Sozialgesetzbuch regelt, dass die „erforderlichen Kosten“ übernommen werden, die eine angemessene und würdige Bestattung garantieren. Wie viel Geld für eine Sozialbestattung zur Verfügung steht und welche Leistungen konkret übernommen werden, variiert von Kommune zu Kommune.
Bezahlt wird vom Sozialamt typischerweise ein Sarg oder eine Urne, oft mit schlichtem Blumenschmuck, die Beerdigung oder Kremation, die hygienische Versorgung des Leichnams sowie ein einfaches Grab. Leistungen, die häufig nicht übernommen werden, sind Traueranzeigen, Trauerkarten, Trauerredner, sowie Trauerkleidung und Kosten der Grabpflege.
Veranlasst niemand eine Bestattung, tut es das Ordnungsamt – dann gibt es eine sogenannte „ordnungsbehördliche Bestattung“. Diese Bestattung wird nicht unbedingt vom Staat bezahlt: Sollte die Behörde noch Angehörige ausfindig machen, müssen diese die Kosten übernehmen.
Und was passiert, wenn die verstorbene Person gar keine Angehörigen hat? Dann bezahlt der Staat eine einfache Bestattung. Aus Kostengründen werden dafür häufig Feuerbestattungen gewählt. Die Urne wird in der Regel anonym in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt – also ohne Grabstein, Namen oder Zeremonie.