Korruption in Emden  Warum handelt N-Ports noch nicht?

Mona Hanssen
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Von Mona Hanssen
| 11.11.2025 19:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Auch gegen Beschäftigte des landeseigenen Hafenbetreibers Niedersachsen-Ports (N-Ports) wird ermittelt. Symbolfoto: N-Ports
Auch gegen Beschäftigte des landeseigenen Hafenbetreibers Niedersachsen-Ports (N-Ports) wird ermittelt. Symbolfoto: N-Ports
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Die Stadt Emden und die Stadtwerke Emden haben Mitarbeiter nach Korruptions-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft freigestellt. Auch N-Ports-Mitarbeiter sollen involviert sein.

Emden - Die Überraschung war N-Ports-Sprecherin Dörthe Schmitz anzuhören, als wir sie am Freitag, 7. November 2025, wegen der Korruptionsermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück auch beim landeseigenen Hafenbetreiber befragten. Denn: Am Mittag hatte die Stadt Emden sich erstmals seit Beginn der Ermittlungen im Frühjahr 2024 zu der Sache geäußert – und das mit vielen Details. Demnach hat die Stadt zwei Mitarbeitende freigestellt und bis zur abschließenden Klärung von ihren dienstlichen Pflichten entbunden. Ein Mitarbeiter habe die Tat eingeräumt, sodass das Arbeitsverhältnis in der Konsequenz mit sofortiger Wirkung beendet wurde.

Ein weiterer Mitarbeiter sollte von seinen Aufgaben entbunden werden – die Entscheidung musste der Verwaltungsausschuss als zweitwichtigstes Organ nach dem Emder Rat treffen. Der Grund: Es handelt sich bei der Person nach Information dieser Redaktion um einen Beamten. Auf Nachfrage bei der Stadt, wie die Entscheidung ausgegangen ist, gibt diese keine Auskünfte und verweist auf rechtliche Gründe. Auch die Stadtwerke haben sechs Mitarbeiter freigestellt oder in den „Sonderurlaub“ geschickt, wobei einer dieser Mitarbeiter schon nicht mehr bei den Stadtwerken arbeitet. Auch Mitarbeiter von Niedersachsen-Ports in Emden standen unter dem Verdacht der Vorteilsnahme.

Was sagt N-Ports jetzt im Korruptionsfall?

Am Freitag hatte N-Ports-Sprecherin Dörthe Schmitz nach Rücksprache mit ihrer Geschäftsführung mitgeteilt, dass ihnen im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einzelne Mitarbeiter derzeit keine abschließenden Ergebnisse vorlägen. Bislang seien demnach keine arbeitsrechtlichen Schritte unternommen worden. Sofern die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft dies erforderten, würden sie entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wir haben am Montag, 10. November 2025, erneut nachgefragt, denn in der Sache können sich die Dinge schnell ändern.

Am Dienstag, 11. November 2025, erklärt Dörthe Schmitz, dass die vorliegenden Ergebnisse der Ermittlungen „noch unvollständig“ seien. „Dazu erwarten wir noch eine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft Osnabrück“, schreibt sie. Sie wiederholt, dass daher noch keine Maßnahmen gegen beschuldigte Mitarbeiter unternommen worden seien. Dies werde nachgeholt, wenn die Ergebnisse klar vorlägen. Wie sind die unterschiedlichen Herangehensweisen zu erklären? Preschen Stadt und Stadtwerke vor? Oder reagiert N-Ports zu zögerlich?

Wie erklärt sich die Herangehensweise im Korruptionsfall?

Details zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück gibt es noch nicht. Sprecher und Erster Staatsanwalt Christian Bagung verwies auf Nachfrage dieser Redaktion am Montag darauf, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Erst danach könne er sich äußern. Die Stadt hatte allerdings mitgeteilt, dass die Ermittlungen abgeschlossen seien. Hat die Staatsanwaltschaft ausreichend Beweise gesammelt, erhebt sie Anklage gegen die Beschuldigten oder sie stellt – in den leichteren Fällen – Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, heißt es vom Bundesjustizministerium. Beides käme per Post. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft auf das Eintreffen der Post bei den jeweiligen Personen wartet, bevor sie weiter Auskunft gibt.

Wie erklären sich dann die unterschiedlichen Herangehensweisen bei Stadt und N-Ports? Die Staatsanwaltschaft teilt in Strafsachen, die beispielsweise Beamte und andere Beschäftigte betreffen, der Behörde oder Beschäftigungsstelle mit, wenn juristische Schritte wie eine Anklage-Erhebung vollzogen werden. Das sieht die Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen vor. Demnach dürfte die Staatsanwaltschaft Osnabrück sich nach Abschluss der Ermittlungen bei den jeweiligen Behörden gemeldet haben. Wie die Behörde dann damit umgeht, ist ihr überlassen. Klar ist aber: Nach dem Arbeitsrecht muss innerhalb von zwei Wochen nach – in diesem Fall – der Mitteilung zur Strafsache der Arbeitgeber handeln, also eine Kündigung aussprechen, wenn möglich, oder zunächst eine Freistellung. Ansonsten könnte es arbeitsrechtlich so ausgelegt werden, dass die Sache doch nicht so schlimm ist, und der Arbeitgeber macht sich juristisch angreifbar.

Die Stadt Emden hätte sich nicht an die Öffentlichkeit wenden müssen mit der Pressemitteilung am Freitag und den Beiträgen in den sozialen Medien. Die Stadtwerke und auch N-Ports haben sich nur auf Nachfrage zu der Sache geäußert. Der Grund ist in der Pressemitteilung der Stadt indirekt nachzulesen: Es soll der Öffentlichkeit offenbar klargemacht werden, dass die Stadt konsequent und offen mit dem Thema umgeht. „Korruption wird bei der Stadt Emden nicht geduldet – und wo sie auftritt, handeln wir konsequent. Wer für die Stadt arbeitet, trägt Verantwortung: für die Bürgerinnen und Bürger, für das Vertrauen in den Staat und für das Ansehen unserer Stadt. Die Menschen in Emden dürfen zu Recht erwarten, dass ihre Verwaltung integer, transparent und im Sinne des Gemeinwohls handelt. Für diese Werte stehen wir als Verwaltung geschlossen ein“, heißt es in der Mitteilung. So hat die Stadt auch verhindert, dass die Information über Dritte an die Öffentlichkeit gelangt.

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