Strafprozess  Osteeler nach Todesdrohung und Randale vor Gericht

| | 11.11.2025 09:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Nach wüsten Drohungen musste sich ein 35-Jähriger am Montag vor dem Amtsgericht Norden verantworten. Foto: Thomas Dirks
Nach wüsten Drohungen musste sich ein 35-Jähriger am Montag vor dem Amtsgericht Norden verantworten. Foto: Thomas Dirks
Artikel teilen:

Weil er unter anderem damit drohte, seinen Sohn zu töten, steht ein 35-jähriger Brookmerlander vor Gericht in Norden. Warum der Prozess am Montag überraschend für unbestimmte Zeit ausgesetzt wurde.

Norden/Osteel Mit einem Schlagstock soll er in seiner Mietwohnung randaliert und damit gedroht haben, seinen Sohn umzubringen: Wegen Bedrohung, Sachbeschädigung und unerlaubten Waffenbesitz musste sich am Montag ein 35-jähriger Osteeler vor dem Amtsgericht Norden verantworten. Der mehrfach vorbestrafte gebürtige Norder wurde aus der Justizvollzugsanstalt Meppen vorgeführt, wo er noch bis Ende kommenden Jahres eine frühere Haftstrafe verbüßt.

Der jüngste Prozess gegen ihn endete vorerst ohne Urteil. Grund: Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Tobias Diedrich aus Bad Oeynhausen, lehnte Strafrichter Paul Sehnert ab. Oberamtsanwältin Anja Maibaum forderte, den Befangenheitsantrag, über den nun zunächst entschieden werden muss, abzuweisen.

Angeklagter schweigt zu Vorwürfen

Der Angeklagte verfolgte die Verhandlung kommentarlos. Er äußere sich nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen, ließ er über seinen Anwalt wissen. Die wiegen schwer. Anfang Oktober 2022 soll er seiner Freundin per Whatsapp-Nachricht damit gedroht haben, die Wohnung anzuzünden und dem gemeinsamen Sohn etwas anzutun. Das berichtete die Mutter der Freundin vor Gericht. Diese besuchte zur Tatzeit eine Disco in Bremen und reagierte panisch.

Die von dem Angeklagten verschickten Videos und Fotos hätten gezeigt, wie dieser im Badezimmer alles kurz und klein schlug, die Scheibe einer Terrassentür demolierte, Textilien seiner Freundin zerfetzte und diese im Schlafzimmer anzündete. „So habe ich ihn noch nie ausrasten gesehen“, sagte die Zeugin. Schlimmer noch: Der Angeklagte habe damit gedroht, sich den Jungen zu holen und ihm die Kehle durchzuschneiden. Möglicherweise sei der 35-Jährige eifersüchtig gewesen, weil seine Partnerin ohne ihn nach Bremen gefahren war, mutmaßte die 48-jährige Rechtsupwegerin. Er habe ihrer Tochter ein Verhältnis mit einem anderen Mann unterstellt. „Dann ist das eskaliert“, sagte sie.

Springmesser gefunden

Sie habe die Polizei gerufen. Die schützte ihr Enkelkind und nahm den 35-Jährigen in Gewahrsam. Dabei fand sie bei ihm ein Springmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge, dessen Besitz verboten ist.

Die Freundin des Angeklagten und ein von ihm benannter Entlastungszeuge erschienen am Montag nicht vor Gericht. Die Freundin war erkrankt, der andere Zeuge offenbar nicht auffindbar. Er sei unbekannt verzogen und daher nicht zu laden gewesen, begründete Richter Sehnert, der stattdessen frühere Aussagen der beiden Abwesenden und Berichte zweier Polizisten verlesen wollte.

Das aber lehnte der Verteidiger kategorisch ab und fuhr schweres Geschütz gegen den Richter auf. Nach einer längeren Unterbrechung stellte er einen Befangenheitsantrag gegen Sehnert. Dieser erwecke den Eindruck, als habe er sich sein Urteil bereits gebildet und lasse Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit aufkommen. Sein Mandant könne nicht mehr von einer objektiven Verhandlung ausgehen, sagte der Anwalt. Das Verfahren wurde daraufhin vorerst ausgesetzt.

Ähnliche Artikel