Korruption Emder Stadtwerke stellen sechs Mitarbeiter frei
Die Stadt Emden ist nach Korruptionsermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen vier Mitarbeiter vorgegangen. Die Stadtwerke ziehen jetzt nach. Weitere Behörden sind betroffen.
Emden - Der Korruptionsfall in Emden zieht jetzt ungeahnt weite Kreise: Nachdem die Stadt Emden am Freitag, 7. November 2025, mitgeteilt hatte, Maßnahmen gegen vier Mitarbeiter zu ergreifen, ziehen jetzt die Stadtwerke nach. Jens Gieselmann, Geschäftsführer der Stadtwerke, bestätigt auf Nachfrage dieser Redaktion, dass es um sechs Mitarbeiter in ihrem Haus gehe. Sie seien – je nach Schwere der Vorwürfe – in den „Sonderurlaub“ geschickt oder freigestellt worden. Einer dieser Mitarbeiter könne nicht mehr belangt werden, da er bereits nicht mehr bei den Stadtwerken arbeite. Man wolle konsequent und geschlossen gegen Vorteilsnahme vorgehen, machte Jens Gieselmann deutlich. Details zum weiteren Verfahren wollte er nicht nennen.
Im Frühjahr 2024 hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsnahme aufgenommen. Zunächst waren den Medien nur sieben Mitarbeiter bekannt, gegen die ermittelt wurde. Ein Mitarbeiter eines Emder Straßen- und Tiefbauunternehmens hatte nach Informationen dieser Redaktion Beschäftigte des Bau- und Entsorgungsbetriebs (BEE), der Stadtwerke und des landeseigenen Hafenbetreibers Niedersachsen-Ports (N-Ports) beschuldigt, für die Vergabe von Aufträgen Sachleistungen unentgeltlich angenommen zu haben. Es soll sich bei den Sachleistungen unter anderem um Tankfüllungen, Reparaturarbeiten sowie Ersatzteile für ein Gartengerät handeln. Daraufhin gab es im Frühjahr 2024 umfangreiche Durchsuchungen in den Verwaltungsgebäuden der drei Unternehmen. Ermittler durchsuchten zudem Privathäuser und -wohnungen sowie das Vereinsheim eines Emder Sportvereins.
Wie geht die Stadt gegen Mitarbeiter im Korruptionsfall vor?
Die Stadt hatte am 7. November 2025 mitgeteilt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen seien und die Stadt Maßnahmen ergriffen hätte. Während N-Ports noch keine arbeitsrechtlichen Schritte gegen die beschuldigten Mitarbeiter in ihrem Betrieb unternommen habe, wie Sprecherin Dörthe Schmitz am Freitag auf Nachfrage dieser Redaktion schrieb, hat die Stadt zwei Mitarbeitende freigestellt und bis zur abschließenden Klärung von ihren dienstlichen Pflichten entbunden. Ein Mitarbeiter habe die Tat eingeräumt, sodass das Arbeitsverhältnis in der Konsequenz mit sofortiger Wirkung beendet wurde. Ein weiterer Mitarbeiter soll von seinen Aufgaben entbunden werden – darüber müsse aus rechtlichen Gründen am Montag, 10. November 2025, der Verwaltungsausschuss (VA), also das zweitwichtigste Organ nach dem Emder Rat, entscheiden.
Nach Information dieser Redaktion soll es sich bei dieser Person um einen Beamten handeln. Denn: In der Hauptsatzung der Stadt Emden ist vermerkt, dass der Verwaltungsausschuss Beamte der höchsten Besoldungsgruppe (Besoldungsgruppen A 11 bis A 15 Laufbahngruppe 2) ernennt und entlässt, der Oberbürgermeister die Beamten der darunterliegenden Gruppen ernennt und entlässt. Die Stadtpressestelle äußert sich auf Nachfrage nicht zu Details. Sie verweist auf die Pressemitteilung von Freitag. In Emden dürfte die Gerüchteküche bereits brodeln. Ob auch beim BEE Mitarbeiter freigestellt wurden oder werden oder ob sie als Teil der Stadtmitarbeiter gerechnet werden, konnten wir am Montag nicht mehr in Erfahrung bringen. Der BEE ist ein städtischer Eigenbetrieb, während die Stadtwerke eine eigene Gesellschaft sind.
Warum ist das Korruptions-Verfahren noch nicht beendet?
Im Schreiben der Stadt heißt es, dass das Verfahren der Staatsanwaltschaft noch nicht endgültig beendet sei und die Stadt erst nach dessen Abschluss weitere Informationen geben könne. Wir haben dazu auch bei der Staatsanwaltschaft in Osnabrück nachgehakt, wo Sprecher und Erster Staatsanwalt Christian Bagung sich ähnlich bedeckt hält. Aktuell könne man keine weiteren Auskünfte zum Ermittlungsverfahren beziehungsweise dessen Ergebnis geben. Wenn die Ermittlungen nun beendet sind, wie die Stadt mitteilt, ergibt sich folgender weiterer Ablauf: „Hält die Staatsanwaltschaft die Beweismittel für ausreichend, dann erhebt sie Anklage oder sie stellt – in den leichteren Fällen – Antrag auf Erlass eines Strafbefehls“, heißt es vom Bundesjustizministerium.
In beiden Fällen werde eine Schrift angefertigt, in der die Tat geschildert wird und gegen welche Strafgesetze der oder die Beschuldigte verstoßen hat. Beides muss per Post eingehen. Die Staatsanwaltschaft gibt meist erst dann Auskunft gegenüber der Presse, wenn klar ist, dass die Post bei den Beschuldigten angekommen ist. In der Regel dauert es etwa zwei Wochen, bis der Brief bei der betroffenen Person ist. Es ist auch im aktuellen Fall naheliegend, dass darauf gewartet wird. Übrigens: Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch erhoben werden, dann könnte der Fall auch noch vor Gericht landen.