Kiel Maddie-Verdächtiger Christian B. darf Deutschland verlassen
Es ist ein Erfolg für seinen Kieler Rechtsanwalt und ein herber Rückschlag für die Ermittler: Christian B. darf jetzt doch ins Ausland reisen. Er versucht bereits, Spenden dafür zu sammeln.
Der Mann, den Ermittler für den Entführer und Mörder der kleinen Madeleine McCann halten, darf Deutschland verlassen. Christian B. (48), der zuletzt obdachlos in einem Zelt in einem Kieler Park hauste, hat mit einem Spendenaufruf bereits versucht, Geld zu seine Ausreise zu sammeln.
Wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin hatte Christian B. eine Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Sehnde (Niedersachsen) verbüßt. Vor seiner Freilassung hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig erwirkt, dass er eine elektronische Fußfessel tragen muss und nur in Deutschland einen festen Wohnsitz nehmen darf.
Bei einer Fallkonferenz zu seiner Person wurde das Risiko gesehen, dass es nach der Entlassung zu weiteren Sexualstraftaten „zum Nachteil weiblicher Personen jeglichen Alters“ kommen könnte. Außerdem wurde befürchtet, Christian B. könne sich ins Ausland absetzen.
Die Auflage zum Wohnort in Deutschland hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle nun kassiert. Nach einer Beschwerde des Kieler Strafverteidigers Philipp Marquort urteilten die Richter, die Auflage widerspräche geltendem Recht.
Marquort erklärte unsere Redaktion: „Es gibt keine Rechtsgrundlage, auf der sich ein Wohnsitz im Inland vorschreiben lässt.“ Und: „Mein Mandant freut sich sehr.“
Christian B. habe auf der Plattform „GoFundMe“ einen Spendenaufruf gestartet, in drei Stunden seien bereits 200 Euro zusammengekommen. Der Aufruf ist aber schnell von der Plattform verschwunden.
Auf Anfrage erklärte „GoFundMe“: Dieser Spendenaufruf wurde wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen umgehend entfernt.“ Welcher Verstoß vorliegen soll, wurde zunächst nicht beantwortet, lediglich mitgeteilt: „Jegliche erhaltene Spenden wurden den Spendern zurückerstattet.“
Christian B. soll nun weitere Spendenaktionen planen, einem Reporter der „Daily Mail“ aus Großbritannien hatte er erklärt: „Sobald ich ein bisschen Geld zusammen habe, bin ich weg.“
Bei Ermittlern sorgt das für Sorgenfalten, denn es ist unklar, ob die elektronische Fußfessel außerhalb Deutschlands wie gewünscht eine Wirkung entfaltet. „Da sie über eine SIM-Karte verfügt, dürfte sie prinzipiell funktionieren“, erklärt Rechtsanwalt Marquort.
Doch wie sich aus der Ferne Sanktionen durchsetzen lassen, etwa bei Annäherung an einen Kindergarten oder eine Schule, ist völlig offen.
Im Fall der verschwundenen Madeleine „Maddie“ McCann wird derweil immer noch ermittelt. Das britische Mädchen war 2007 kurz vor seinem vierten Geburtstag aus einem Ferienappartement in Praia da Luz (Portugal) verschwunden, während die Eltern in einem Restaurant der Ferienanlage aßen.
Das Handy von Christian B., der viele Jahre in Portugal lebte, war zur Tatzeit in einer Funkzelle in Tatortnähe eingeloggt, doch viel mehr als dieses Indiz scheint die Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht zu haben, eine Anklage ist nicht in Sicht.
Christian B. wird seit seiner Haftentlassung angefeindet, findet nirgendwo eine Bleibe. Nach Protesten von Anwohnern verließ er eine Wohnung in Neumünster (Schleswig-Holstein), übernachtete in verschiedenen Kieler Hotels.
Immer begleitet von Polizeibeamten, zum Schutz vor möglichen Übergriffen aus der Bevölkerung und zum Schutz der Bürger vor ihm. Einen Wohncontainer, den ihm die Stadt Kiel in Gaarden zur Verfügung gestellt hatte, verließ er, schlief in einem Zelt in einem Kieler Park.
Mit Blick auf die Resozialisierung seines Mandanten hält der Strafverteidiger es für richtig, Deutschland zu verlassen, da Christian B. hier überall erkannt werde. Ideal sei es, wenn er für vier bis acht Monate in eine abgelegene Gegend im Ausland zur Ruhe kommen könnte. Welches Land Christian B. ins Auge gefasst habe, wisse er nicht, erklärte der Rechtsanwalt.