Urteil nach Arbeitsunfall 45-Jähriger stürzte durch marodes Hallendach
Vor dem Amtsgericht Aurich sollte sich ein Mann nach einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters verantworten. Foto: Romuald Banik
Wegen fahrlässiger Körperverletzung sollte sich ein 42-Jähriger vor dem Amtsgericht Aurich verantworten. Staatsanwaltschaft und Gericht waren sich am Ende einig.
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