Urteil am Amtsgericht  Geldübergabe im Gerichtssaal

| | 07.11.2025 16:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Hände werden schützend vor das Gesicht gehalten (gestellte Szene). Foto: dpa
Hände werden schützend vor das Gesicht gehalten (gestellte Szene). Foto: dpa
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Nach einer Prügelei in einem Südbrookmerlander Hotel ging einer der Täter nun gegen seine Strafe vor. Dabei wurde es kurios.

Aurich/Südbrookmerland - Er hatte Berufung eingelegt, um seine Strafe zu mildern. Dann passierte etwas Ungewöhnliches: Im Gerichtssaal gab ein 21-jähriger Südbrookmerlander dem Opfer einer Schlägerei 500 Euro in bar. Damit gab es einen Täter-Opfer-Ausgleich. Eine Entschädigung solle das sein, das Mindeste, was er tun könne, sagte der junge Beschuldigte. Der Obdachlose nahm das Geld dankbar entgegen. Er habe Aussichten auf eine Wohnung und das Geld könne ihm bei dem Umzug helfen.

Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Aurich den Angeklagten am 13. August zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 1500 Euro. Grundlage dafür war ein brutaler Übergriff im März 2025. In einem Hotel in Südbrookmerland lauerte der Angeklagte gemeinsam mit zwei anderen jungen Männern dem Opfer auf. Einer von ihnen schlug das Opfer zusammen und trat auch noch zu, als das Opfer bereits auf dem Boden lag.

Nicht geschlagen, aber geholfen

Die Verlobte des Opfers war bei dem Vorfall dabei. Sie versuchte, ihm zur Hilfe zu eilen. Das verhinderte der 21-Jährige, der in Berufung gegangen ist, zunächst mit dem dritten Mitglied ihrer Gruppe. Irgendwann gelang es der Frau jedoch, dazwischenzugehen. Das hinderte den Haupttäter allerdings nicht daran, weiter besinnungslos auf den Mann einzudreschen.

Der junge Mann hat das Opfer nicht direkt geschlagen, aber durch das Festhalten der Freundin und das Nicht-Eingreifen die Tat unterstützt, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Und damit habe er sich der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, urteilte das Amtsgericht. Deshalb gab es auch die Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung.

Angeklagter öffnet sich in zweitem Prozess

In der ersten Verhandlung hatte der Südbrookmerlander keine Angaben zu dem Verlauf gemacht. Es war lediglich das beschriebene Verhalten auf einer Kamera des Hotels zu sehen. Wegen der Gruppendynamik sei das sogar nachvollziehbar, warf der Staatsanwalt ein. Man wolle seine Kumpels halt nicht verpfeifen.

Nun öffnete der Beschuldigte sich allerdings. Er habe sich damals mit den Leuten in einer Kneipe in Aurich getroffen. Im Vorfeld hatte das Opfer laut dem Angeklagten wochenlang Gerüchte über den Haupttäter verbreitet. Dieser habe das dann klären wollen. Von Gewalt war angeblich keine Rede.

Daraufhin sind die drei Männer zu dem Hotel in Südbrookmerland gefahren, in dem der eine Mann das Opfer später zusammenschlug. Sie warteten auf das Opfer. Als es losging, war der 21-Jährige eigenen Aussagen zufolge schockiert. Die Freundin des Opfers habe er zurückgehalten, um sie vor dem ausrastenden Haupttäter zu schützen. Er selbst hätte den Vorfall auch nicht physisch verhindern können, sagte der Beschuldigte. Zwischen dem Haupttäter und ihm lägen in etwa 50 Kilogramm unterschied. Außerdem ist der Schläger zuvor bereits zwei Mal wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden. Er ist im Gegensatz zu dem nicht vorbestraften 21-Jährigen zusätzlich auch noch kampferfahren.

Erheblicher Erfolg bei Berufung

Die Berufung des Mannes verlief erfolgreich. Sogar besser, als die Verteidigung schlussendlich gehofft hatte. Im Plädoyer forderte sie eine Geldauflage von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro. Die Staatsanwaltschaft konterte mit einer ungewöhnlichen Forderung: Sie unterbot die Verteidigung mit einer Strafe von 60 mal 50 Euro. Das Gericht wählte dann einen Mittelweg: die Strafe des Südbrookmerlanders wurde von neun Monaten auf Bewährung und 1500 Euro auf eine Geldstrafe von 3600 Euro hinabgesetzt. Trotz der höheren Geldauflage hat das den Vorteil für den Mann, dass sein Vorstrafenregister keinen Eintrag erhält.

Er sei einfach in eine blöde Situation gekommen, sagte die Richterin. Gewalterfahrungen in der Kindheit und die körperliche Unterlegenheit gegenüber dem Schläger seien nachvollziehbare Gründe, warum der Mann nicht in das Geschehen eingegriffen habe. „Ich hoffe, dass wir uns nicht wiedersehen. Zumindest nicht hier“, sagte sie.

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