Osnabrück  Bürgergeld-Betrug: Drei Monate Haft auf Bewährung nach Urteil in Osnabrück

Anke Schneider
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Von Anke Schneider
| 09.11.2025 13:04 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen Leistungsbezieher zu drei Monaten Haft auf Bewährung Foto: Zoll Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen Leistungsbezieher zu drei Monaten Haft auf Bewährung Foto: Zoll Osnabrück
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Ein Mann ist in Osnabrück wegen Bürgergeld-Betrugs zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Hauptzollamt deckte die unerlaubte Weiterzahlung nach Arbeitsaufnahme auf.

Ein Leistungsbezieher ist vom Amtsgericht Osnabrück wegen Betrugs verurteilt worden. Das Urteil: drei Monate Haft, die Strafe wurde jedoch für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Grundlage des Verfahrens waren Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Der Mann hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen, teilt das Hauptzollamt Osnabrück mit. Im März 2024 nahm er eine neue Arbeitsstelle auf – versäumte es jedoch, diese Tätigkeit dem zuständigen Jobcenter Osnabrück zu melden. Obwohl er nun ein eigenes Einkommen hatte, erhielt er weiter Bürgergeld. Insgesamt flossen ihm so rund 1330 Euro zu Unrecht zu.

Aufgefallen war der Fall bei einer automatisierten Prüfung: Das Jobcenter gleicht digital regelmäßig die von Arbeitgebern gemeldeten Beschäftigtendaten mit den Daten von Leistungsbeziehern ab. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann gleichzeitig Arbeitslohn und Bürgergeld erhielt. Das Jobcenter informierte daraufhin das Hauptzollamt, welches die Ermittlungen aufnahm.

Die Staatsanwaltschaft erhob schließlich Anklage wegen Betrugs. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Mann seine Arbeitsaufnahme unverzüglich melden müssen. Entsprechende Hinweise lagen ihm vor, die er jedoch ignorierte.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Ob der Verurteilte im Fall eines erneuten Pflichtverstoßes seine Bewährung verliert, liegt nun an seinem Verhalten während der kommenden drei Jahre.

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