Hamburg Warum niemand weiß, was versicherungsfremde Leistungen die Rentenkasse kosten
Die Rentenversicherung macht in Deutschland viele wichtige Dinge. Doch nicht für alle fließen Beiträge. Was Sie das kostet.
Der gesetzlichen Rente wird regelmäßig ein strukturelles Problem nachgesagt. Zu wenig Beitragszahler, zu viele Rentner. Ein Zustand, der sich mit dem Renteneintritt der Boomer-Jahrgänge noch verschärfen soll. Doch ist die Rechnung wirklich so einfach? Nein. Denn der Gesetzgeber bürdet der Rentenversicherung seit Jahrzehnten zusätzliche Aufgaben auf - ohne sie wirklich zu erstatten. Ein Milliardenverlust.
Wie kann das sein? „Es obliegt dem Gesetzgeber, der Rentenversicherung auch Leistungen zuzuweisen, die als nicht beitragsgedeckt gelten können, und festzulegen, in welchem Umfang diese über Beiträge oder Steuern finanziert werden“, schreibt ein Sprecher. Übersetzt: Die Rentenversicherung macht, was im Gesetz steht. Und das ist eben nicht nur, Beiträge in Renten zu verwandeln. Das Zauberwort: versicherungsfremde Leistungen.
In manchen Fällen sorgt das für Diskussionen, etwa bei der sogenannten „Mütterrente“, die verhindern soll, dass die Erziehung von Kindern zu Altersarmut führt. Eltern bekommen für gemeldete Erziehungszeiten zusätzliche Rentenansprüche (bis zu drei Rentenpunkte oder aktuell 122,35 Euro pro Monat), ohne zusätzliche Beiträge zu zahlen. Die auf Drängen der CSU gefassten Pläne zu ihrer Ausweitung kosten 5,5 Milliarden Euro. Auch die abschlagsfreie „Rente mit 63“, die es ermöglicht, ohne Abstriche zwei Jahre früher in Rente zu gehen, wenn man genug Beitragsjahre hat, steht immer wieder in der Kritik.
Neben den Kosten geht es dabei vor allem darum, dass die frühere Verrentung den Arbeitskräftemangel verstärkt. Leistungen wie Rentenansprüche für Opfer des Nationalsozialismus, ehemalige DDR-Bürger und Spätaussiedler spielen hingegen eine geringere Rolle in der öffentlichen Debatte, aber sind oft deutlich teurer. Allein die Rentenzuschläge für Ostdeutsche haben 2023 etwa 36 Milliarden Euro gekostet. Was alle Leistungen zusammen genau kosten, weiß jedoch keiner.
Nicht nur das: Eine Antwort der Rentenversicherung, impliziert, dass man nicht mal genau weiß, was versicherungsfremde Leistungen überhaupt sind. „Es gibt keine eindeutige formale Definition dieser Leistungen, sodass sie zum Teil Werturteilen unterliegen und außerdem teilweise nur geschätzt werden können“, teilt ein Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion mit. Dafür bräuchte es ein Gesetz, welches das Arbeitsministerium ausarbeiten müsste. Eine jährliche Inventur der Sonderleistungen werde also nicht gemacht. Trotz dieser Einschränkungen hat sich die Rentenversicherung vor zwei Jahren zu einer Einschätzung durchgerungen.
Damals gingen bis zu 124,1 Milliarden Euro in versicherungsfremde Leistungen. Das entspricht etwas weniger als einem Drittel der Gesamtausgaben. Laut den Zahlen der Rentenversicherung geht dieser Anteil seit Jahren zurück, aber das fehlende Geld ist dennoch spürbar.
Auch deswegen zahlt der Bund einen jährlichen Zuschuss an die Rentenversicherung, der traditionell einer der größten Posten im Bundeshaushalt ist. Laut einem Sprecher des Arbeitsministeriums diene dieser auch als „pauschale Abgeltung“ für ebenjene versicherungsfremden Leistungen. Das Schlüsselwort hierbei ist jedoch „pauschal“: „Es erfolgt keine Eins-zu-Eins-Erstattung durch den Bund“, heißt es von der Rentenversicherung. Heißt: Die versicherungsfremden Leistungen sind ein Verlustgeschäft.
Für die 124,1 Milliarden Euro, die die Rentenversicherung für sie ausgegeben hat, hat sie nämlich nur 84,3 Milliarden Euro zurückbekommen, also knapp 40 Milliarden Euro miese gemacht. Das entspricht in etwa dem gesamten Budget des Verteidigungsministeriums im Jahr 2023.
Der fehlende jährliche Überblick sorgt für Unmut beim Bundesrechnungshof. In einem Gutachten von 2022 forderte dieser, dass das Arbeitsministerium eine entsprechende Definition ausarbeiten solle und anhand dieser versicherungsfremde Leistungen definieren möge: „Das erhöht die Transparenz und zeigt, welche gesamtgesellschaftlichen Aufgaben die gesetzliche Rentenversicherung erfüllt und welche Ausgaben dies verursacht.“ Auch der Beirat des Arbeitsministeriums war dieser Meinung: „Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung sollten nachvollziehbar systematisiert und transparent dargestellt werden“, heißt es in einem Jahresgutachten.