Osnabrück Wie ein "Reichsbürger"-Anwalt in Osnabrück die Corona-Geschichte umschreiben will
Haben Corona-Impfungen den Tod tausender Menschen und massive Übersterblichkeit verursacht? In einem Prozess gegen Osnabrücker „Basis“-Mitglieder will ein Anwalt das Landgericht dazu bringen, diese Annahme als zulässig zu bewerten. Sein Plan könnte aufgehen.
Frank Großenbach ist ein Mensch, der gern große Bögen schlägt. Vom schlechten Handyempfang in der Bahn kommt er am Telefon schnell zur Behauptung, während der Corona-Pandemie seien Maßnahmen-Kritiker umgebracht worden. Namen wolle er nicht nennen, beweisbar sei das wohl auch nicht. „Aber man muss ja nur mal die Augen offenhalten und eins und eins zusammenzählen“, sagt er.
Der 64-Jährige ist Anwalt für Verwaltungsrecht. Seit einiger Zeit beschäftigt er sich mit zunehmender Leidenschaft auch mit dem Strafrecht. Das hat ihn im Herbst 2025 nach Osnabrück geführt. Dort hofft er, etwas vorantreiben zu können, was er eine „Aufarbeitung“ der Corona-Politik nennt. Die nämlich hält er nicht nur für ein Versagen, sondern auch für ein Verbrechen.
In einem Strafprozess, der derzeit am Landgericht Osnabrück läuft, treibt Großenbach seine Pläne voran. Er vertritt dort eine Angeklagte, die in der Corona-Zeit einen Brief für den Osnabrücker Vorstand der Partei „Die Basis“ mitunterzeichnete. Mit dem Schreiben wollten Angehörige der corona-skeptischen Partei Mitglieder von Stadrat und Kreistag dazu bewegen, ihre Unterstützung für Impfungen und andere Maßnahmen zu überdenken.
Beigefügt war dem Schreiben ein Dossier, das etwa vor den Vakzinen warnt. Im Schreiben heißt es, die Namen der Empfänger landeten auf einer Liste und würden später vielleicht im Internet veröffentlicht. Niemand solle sich bei einer juristischen Aufarbeitung damit herausreden können, „von nichts gewusst“ zu haben.
Ein Duktus, den viele Empfänger als bedrohlich empfanden. Es kam zu Strafermittlungen und zur Anklage. Der Vorwurf lautet: versuchte Nötigung. Nun verhandelt, in zweiter Instanz, das Landgericht die Sache. Oft geht es in der Hauptverhandlung um schlichte Wortklauberei: Wie denn dieses oder jenes Wort zu verstehen sei, fragen die Verteidiger Briefempfänger, die als Zeugen auftreten. Oder: wo in welchem Satz eine Androhung ausgesprochen, wo eine Verhaltensänderung bewirkt werden solle.
Sind diese Fragen geklärt, kommt Frank Großenbach zum Zug. Seine Mandantin sitzt auf der Anklagebank hinten. Er ist der letzte, der Fragen stellt. Fragen, in denen er einmal mehr große Bögen schlägt.
Großenbach ist auch selbst Mitglied der „Basis“. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt vertritt er derzeit einen der Angeklagten in der Sache gegen Heinrich Prinz Reuß und andere. Eine Gruppe sogenannter „Reichsbürger“, die nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft einen Putsch geplant haben sollen.
Großenbach hat in dem Verfahren, so berichtet es die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), zwei bemerkenswerte Beweisanträge eingebracht. Einmal wollte er feststellen lassen, dass die Anschläge vom 11. September durch US-Geheimdienste inszeniert gewesen seien. Und ein anderes Mal, dass Vorhersagen eines vermeintlichen Wahrsagers aus Bayern eingetreten seien.
Was er damit bezweckte, ist bei der FAZ nicht überliefert. Ein anderer Anwalt aus dem Fall nannte das Ansinnen „schlicht bekloppt.“ Vielleicht war es das auch.
Andererseits: Großenbach ist jemand, der gern die ganz großen Dinge geklärt sehen will, um daraus Entlastendes für seine Mandanten zu schöpfen. Das demonstriert er beim Verfahren in Osnabrück. Den sogenannten „Kampf ums Recht“ führt er mit einer Energie und einer Pedanterie, die nicht selbstverständlich ist – zumal angesichts der Vorwürfe, um die es geht.
Selbst im Falle einer Verurteilung nämlich hätten die Mitglieder der Basis wohl nicht viel zu befürchten. Das Amtsgericht Osnabrück hatte sie erstinstanzlich gerade mal zu einer Minimalsanktion verurteilt – zu einer Art Geldstrafe auf Bewährung.
Großenbachs Einsatz ist wohl damit erklärbar, dass die Mission seiner Mandantin auch seine eigene ist. Er ist überzeugt, dass es keine Corona-Pandemie im eigentlichen Sinne gegeben habe und dass die Impfungen keinen Schutz geboten, sondern viele Menschen getötet hätten.
Großenbach ist außerdem gläubig. Es sei wohl fast eine Art „göttlicher Fügung“, sagt er, dass er ausgerechnet in der Region Osnabrück zwei sachverständige Zeugen gefunden habe, die seine Sicht untermauern könnten: den Münsteraner Infektiologen und Labormediziner Paul Cullen und Matthias Reitzner, Direktor des Institutes für Mathematik an der Universität Osnabrück.
Cullen ist in der Vergangenheit mehrmals durch erzkatholische Positionen aufgefallen, etwa im Hinblick auf Schwangerschaftsabbrüche. In Münster, wo er auch außerplanmäßiger Professor an der Uni war, führten Äußerungen dazu und zur Covid-Impfung im Jahr 2021 zu öffentlichen Kontroversen. Cullen lehnte die Impfungen frühzeitig ab und hat diese Position seitdem verfestigt.
Reitzner legte 2023 als Co-Autor eine Studie vor, die einen Zusammenhang zwischen Übersterblichkeit und Impfnebenwirkungen nahelegt. Cullen und Reitzner sind Stimmen, die sich gut in Großenbachs Sicht der Dinge fügen.
Vor dem Landgericht Osnabrück will er sie bezeugen lassen, dass die „Durchsetzung von ‚Corona-Maßnahmen‘ und Impfungen mit MRNA-Wirkstoffen bei einer Vielzahl von Menschen zu Tod und Siechtum und zu einem Verlust der Grundrechte führten und immer noch führen.“
So steht es in den Beweisanträgen, die der Anwalt vorträgt. Er will die Kammer überzeugen, dass seine Mandantin im Februar 2022 gute Gründe hatte, per Brief einen „sanften Druck“ auf dessen Empfänger aufzubauen. Angesichts der von ihr angenommenen, verheerenden Folgen der Impfung heilige der Zweck die Mittel. Im Grunde, so schilderte es ein anderer Angeklagter mal, sei der Brief eine Maßnahme der Gefahrenabwehr gewesen.
Die Kammer unter dem Vorsitz von Peter Reichenbach findet: Die Argumentation des Anwalts ist schlüssig, seine Beweisanträge angemessen. Zumindest liefere die Strafprozessordnung keine Handhabe, um sie abzulehnen. Beide Zeugen dürfen also aussagen – unter den Bedingungen, die für alle Zeugen gelten: Was sie sagen, muss der Wahrheit entsprechen, sie dürfen keine Informationen weglassen. Das wäre potenziell strafbar.
Großenbach hat Cullen und Reitzner der Einfachheit halber gleich selbst zur Sitzung geladen. Beide erklären, was der Anwalt bewiesen wissen will: Cullen legt dem Gericht dar, dass die gängigen Corona-Impfstoffe wie ein gefährliches Zellgift wirkten. Reitzner rechnet vor, dass die deutliche Übersterblichkeit der Jahre 2021 und 2022 wohl Folge der Impfkampagnen sein müsse. Man könne nicht von einer Kausalität, aber von einer sehr auffälligen Korrelation sprechen. Sie liege über jenem Zusammenhang von Rauchen und Krebserkrankungen.
So gerät das Verfahren in eine komplexe Gemengelage aus Fakten, Interpretationen und Weltanschauung. Cullen und Reitzner nutzen für ihre Ausführungen amtliche Zahlen und anerkannte wissenschaftliche Methoden. Ihre Schlüsse aber sind in der Fachwelt umstritten, es gibt Gegenpositionen und Kritik. Etwa die, dass Reitzner bei seinen Folgerungen zahlreiche Faktoren ausgeklammert habe. Der Fachjournalist Martin Rücker bezeichnet Reitzners These in einem Beitrag als die „mit Abstand schwächste“ Erklärung zur Übersterblichkeit
Wie dem auch sei: Die Kammer muss sich in ihrem Urteil nun mit dem auseinandersetzen, was Cullen und Reitzner vorgetragen haben. Ob sie das aus eigener Sachkunde kann und will, wie es die Strafprozessordnung zulässt, ist unsicher: Es geht immerhin um komplexe medizinische und mathematische Fragestellungen. Eigentlich müssten dazu weitere sachverständige Zeugen, vielleicht sogar Gutachter auftreten. Beantragen könnte das auch die Staatsanwaltschaft.
Das allerdings würde die finanzielle und zeitliche Dimension des Verfahrens in eine Größenordnung bringen, die dem eigentlichen Tatvorwurf kaum noch angemessen ist. Womöglich müsste der Fall sogar noch einmal neu verhandelt werden.
Großenbach ist daher optimistisch, dass das Gericht am Ende in seinem Urteil zumindest feststellen wird: Seine Mandantin – die Leute des „Widerstandes“, wie er es nennt – hatten gute und evidente Gründe, etwa von einer verheerenden Wirkung der Impfkampagne auszugehen. „Das durch ein Gericht bestätigt zu sehen, wäre ein Schritt weiter auf dem Weg zur Aufarbeitung der Pandemie“, sagt Großenbach. Er wertet schon als Erfolg, dass das Gericht seinen Beweisanträgen überhaupt gefolgt ist und beide Zeugen gehört hat.
Die Verhandlung vor dem Landgericht Osnabrück wird am 18. November um 10.30 Uhr fortgesetzt. An dem Tag könnte auch das Urteil fallen. Vielleicht nutzt Großenbach die Sitzung aber auch noch einmal, um weit auszuholen. Er hat bereits weitere Beweisanträge gestellt. Unter anderem will er den Präsidenten des Paul-Ehrlich-Institutes als sachverständigen Zeugen vernehmen.
Mit dessen Aussage will Großenbach belegen, dass das Institut im Hinblick auf MRNA-Impfstoffe bis heute nicht seiner gesetzlich vorgeschriebenen Impfstoffüberwachung nachkommt. Das Gericht hat noch nicht entschieden, ob der Antrag zulässig ist. Großenbach ist aber sicher bereit, einmal mehr einen großen Bogen zu schlagen.