Hamburg  Entführung aus Dänemark: Warum wird der Fall Block in Deutschland verhandelt?

Sophie Handl
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Von Sophie Handl
| 06.11.2025 15:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
In insgesamt 53 Prozesstagen wird der Fall Block in Hamburg verhandelt – obwohl die eigentliche Entführung der zwei Kinder in Dänemark stattfand. Warum? Foto: dpa/Georg Wendt
In insgesamt 53 Prozesstagen wird der Fall Block in Hamburg verhandelt – obwohl die eigentliche Entführung der zwei Kinder in Dänemark stattfand. Warum? Foto: dpa/Georg Wendt
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Dänemark entzieht Christina Block das Sorgerecht, Deutschland ermittelt wegen der Entführung der Kinder gegen sie und weitere Verdächtige. Wie kommt es zu den Zuständigkeiten im Fall Block?

In der Silvesternacht 2023/2024 wurden zwei Kinder der Steakhouse-Erbin Christina Block entführt. Der Kindsvater Stephan Hensel wurde verprügelt, maskierte Männer entrissen ihm die Kinder. Christina Block steht im Verdacht, die Entführung in Auftrag gegeben zu haben.

Die Tat ereignete sich in Dänemark, wo Hensel mit den Kindern bereits mehrere Jahre lebte. Warum ermittelt dann die Hamburger Staatsanwaltschaft?

Der Paragraf 3 des Strafgesetzbuchs sieht das sogenannte „Territorialprinzip“ vor. Das bedeutet, Straftaten werden verfolgt, wenn sie im deutschen Inland begangen werden. Zusätzlich dazu gibt es noch das „Personalitätsprinzip“. Demnach können Auslandsstraftaten auch in Deutschland verhandelt werden, wenn der Täter deutscher Staatsbürger ist – so wie es im Fall Block gehandhabt wird.

Direkt nach der gewaltsamen Entziehung von Stephan Hensel sollen die damals zehn- und 13-jährigen Kinder nach Deutschland gefahren worden sein. Während die gewaltsame Entführung in der Silvesternacht in Dänemark stattfand, wurden auch Teile der angeklagten Straftaten in Deutschland begangen. Die Misshandlungen der Kinder und auch die Freiheitsberaubung, für die Christina Block angeklagt ist, sind auch weiter in Deutschland verübt worden, wie die Staatsanwaltschaft vermutet.

Im Februar vergangenes Jahr entschied das Hamburger Oberlandesgericht nach langen Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen Christina Block und Stephan Hensel, dass Hamburg und damit Deutschland nicht mehr für die Familienstreitigkeiten zuständig ist.

Grund sei, dass die Kinder ihren verfestigten Lebensmittelpunkt inzwischen in Dänemark hätten. Die deutsche Unternehmerin und ihr ehemaliger Ehemann müssen demnach ihren Sorgerechtsstreit von einem dänischen Gericht klären lassen. Dänische Behörden haben jüngst entschieden, dass sie die zwei Kinder, die bei ihrem Ex-Mann leben, nicht mehr sehen darf.

In der Vergangenheit gab es widersprüchliche Urteile über das Sorge- und das Aufenthaltsbestimmungsrecht dänischer und deutscher Gerichte, nachdem der Vater die jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch 2021 nicht zurückbrachte. Er sah eine Gefährdung des Kindeswohls seitens der Mutter. Das Oberlandesgericht sprach der Mutter dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu – eine Entscheidung, die von Dänemark für unzulässig erklärt wurde.

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