Gericht  Massenschlägerei in Aurich bleibt rätselhaft

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 07.11.2025 11:39 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um eine Massenschlägerei. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um eine Massenschlägerei. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung stand ein 29-Jähriger in Aurich vor Gericht. Er soll in eine Massenschlägerei verwickelt gewesen sein.

Aurich - Eine undurchsichtige Massenschlägerei auf dem Auricher Marktplatz hat Amtsrichterin Stellmacher zwei Verhandlungstage lang beschäftigt. Am Mittwoch, 5. November 2025, sprach sie das Urteil. Der 29-jährige Angeklagte aus Aurich kann aufatmen. Er wurde vom Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einem 31-jährigen Auricher einen Schlag auf die Nase verpasst zu haben, während er von unbekannt gebliebenen Mittätern festgehalten worden sein soll. Der Geschädigte erlitt bei dem Vorfall in den frühen Morgenstunden des 5. Oktober 2024 einen Nasenbeinbruch, der in Oldenburg operiert werden musste.

Zeugin entlastet den Angeklagten

Am Ende waren sich alle Prozessbeteiligten einig, dass dem Angeklagten die Tat nicht nachzuweisen war. „Der Sachverhalt konnte nicht ganz aufgeklärt werden“, befand der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Für einen Tatverdacht bleibe am Ende des Tages nicht viel übrig, meinte er. Er beantragte wie Verteidiger Joachim Müller Freispruch. „Ich habe erhebliche Zweifel an den Schilderungen des Geschädigten und seines Kollegen“, äußerte der Anwalt in seinem Schlussvortrag, denn deren Angaben seien widersprüchlich gewesen.

Amtsrichterin Stellmacher war davon überzeugt, dass es in jener Nacht auf dem Marktplatz eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gab, bei der ein 31-Jähriger einen Nasenbeinbruch davontrug – „doch dann endet meine Überzeugung“. Die Schilderung des Geschädigten und die seines Kollegen hätten erhebliche Unterschiede bezüglich des Schlags auf die Nase aufgewiesen, führte sie aus. „Deshalb bin ich überzeugt, dass ihre Angaben nicht der Wahrheit entsprechen“, sagte sie. Zudem habe eine Zeugin – sie war beim letzten Mal trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen – nun bekundet, dass die Schläge nicht durch den Angeklagten erfolgt seien. „Für mich lässt sich ein Tatnachweis nicht führen“, schloss die Richterin.

Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt am 28. Oktober 2025 ausgesagt, der Tumult sei schon im Gange gewesen, als er auf dem Marktplatz eingetroffen sei. Er habe herumgeschrien und gesagt, sie sollten aufhören. Dann habe jemand die Polizei gerufen. „Die andere Gruppe ist abgehauen, ich bin geblieben, weil ich nichts zu verbergen hatte“, hatte er erklärt.

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