Osnabrück Osnabrücks OB bei Gericht: Katharina Pötter, die Justizia und ein Prozess, der abdriftet
Für Katharina Pötter hatte das Schreiben der „Basis“ eine neue Qualität: Osnabrücks Oberbürgermeisterin sagte am Dienstag als Zeugin im Prozess gegen Vorstandsmitglieder der Kleinpartei aus. Es geht längst um mehr als nur um den Vorwurf der versuchten Nötigung – das Verfahren droht, aus dem Ruder zu laufen.
Das Landgericht Osnabrück will prüfen, ob ein Schreiben von Mitgliedern der Partei „Die Basis“ den Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllen. Ein Rechtsanwalt will das Verfahren augenscheinlich für eine grundsätzliche Anklage der Corona-Politik nutzen. In dieser Gemengelage trat Osnabrücks Oberbürgermeisterin Katharina Pötter als Zeugin auf. Vor Gericht muss sie sich mit der Frage auseinandersetzen, ob es die Pandemie überhaupt gab.
Der große Schwurgerichtssaal im Landgericht Osnabrück: Hinten an der Wand prangt eine überlebensgroße Jusitizia.
Ihr zugewandt sitzt Pötter und bekennt: Sie stehe hinter den Maßnahmen, die die Stadt in den Corona-Jahren umsetzte, sie halte sie auch heute noch für richtig. Es ist eine Szene symptomatisch dafür, wie sich hier, vor der 5. Kleinen Strafkammer, die Dinge verschränken. Eigentlich soll Pötter Aussagen machen über einen Brief, der, an sie adressiert, im Februar 2022 im Rathaus einging.
Tatsächlich sitzt sie nun hier vor der riesigen Justizia und soll überlegen, ob die Krankenhäuser in Osnabrück 2020 über- oder unterbelegt waren. „Ich weiß es nicht“, sagt sie. „Sie wissen es nicht!“, ruft Frank Großenbach laut aus.
Großenbach, Rechtsanwalt aus Frankfurt, vertritt in diesem Verfahren eine der Angeklagten. Und möglicherweise auch sein eigenes Verständnis von Recht und Unrecht. Bisweilen hat es den Anschein, er kapere das Verfahren, damit das Gericht am Ende dokumentieren muss: Die Impfungen seien ein Gen-Experiment gewesen, die Pandemie Humbug und das Agieren der Politik ein Versagen. Jetzt gerade feiert er in dieser Mission einen Punktsieg, so scheint es.
Zwischen Pötter und der in Stein gemeißelten Justizia sitzen zwei Schöffen und ein Vorsitzender Richter. „Sind Sie sicher, dass diese Frage notwendig ist?“, wirft der Richter gelegentlich ein, wenn Großenbach mal wieder ausholt. Oder: „Wir wollen hier nicht die Corona-Politik juristisch aufarbeiten.“ Worte, die im Raum verhallen. Großenbach findet immer einen Kniff, um zu erklären: Das große Ganze ist notwendig, um den kleinen Sachverhalt, um den es geht, richtig zu bewerten.
Dem Brief, den die Mitglieder der Basis 2022 an dutzende Mandatsträger in der Region schickten, war ein kleines Dossier beigefügt, das die Sinnhaftigkeit der Corona-Impfungen und anderer Maßnahmen in Zweifel zog. In einem vom Kreisvorstand unterzeichneten Schreiben hieß es dazu: Die Zustellung des Dossiers werde dokumentiert auf einer Liste, die vielleicht später auf einer Website veröffentlicht würde. Im Falle einer juristischen Aufarbeitung solle niemand sagen können, „von nichts gewusst“ zu haben.
Worte, die für Pötter klar eine bedrohliche Note enthielten. Während der Pandemie habe es viele kritische Wortmeldungen gegeben, erklärt sie. Manchmal seien sie im Ton unflätig gewesen. Als Oberbürgermeisterin sei sie gewohnt, dass Leute ihr Argumente für oder wider einer Sache vortrügen. Aber dieser Brief, der habe eine neue „Qualität“ gehabt. „Er ging ja auch an ehrenamtliche Kommunalpolitiker, teils an deren Privatadresse“, sagt sie.
Die beiden Anwälte, die neben Großenbach Angeklagte von der „Basis“ vertreten, betreiben mit Pötter jene Wortexegese, die in vorherigen Prozesstagen auch schon diverse Politiker aus Kreis- und Stadtrat durchstehen mussten. Ob sich aus dem Brief denn eine klare Handlung ableiten lasse, um eine Sanktion zu verhindern, will ein Verteidiger wissen. Und wo genau welche Formulierung wie auf die Willensbildung einwirke? Isoliert seien viele Sätze sicher unproblematisch, erklärt Pötter. Im Gesamtkontext könne der Brief aber nur bedrohlich erscheinen.
Faktisch, so trägt Pötter vor, seien während Corona die Handlungsspielräume für die Kommunalpolitik und die kommunale Verwaltung klein gewesen. Meist ging es darum, Bundes- und Landesgesetze umzusetzen. Der Rat sei höchstens manchmal gefordert gewesen, um Haushaltsmittel freizugeben. Viel Raum, um auf eine Willensänderung hinzuwirken, hätten die Briefschreiber bei ihren Adressaten kaum gehabt.
Allerdings habe die Stadt, habe auch sie persönlich und mit Nachdruck zur Impfung aufgerufen, zur Isolation im Infektionsfall, zur Befolgung der Regeln. Ein Engagement, dem eigene Entscheidungen zu Grunde lagen. Für Pötter enthalte der Brief der „Basis“ offenkundig eine Drohung gegen dieses Engagement.
Osnabrücker Klein-Klein, mit dem sich Anwalt Großenbach nicht aufhält. Vielmehr will er nachweisen, dass Pötter pars pro toto für die verantwortliche Politik gegen Evidenzen und Fakten gehandelt habe in der Pandemie. „Wenn Sie sich sicher sind, dass ihr Handeln evidenzbasiert war, müssten sie doch keine Sorgen wegen Briefen und vor einer etwaigen Aufarbeitung haben“, folgert er einmal.
Dann will er wissen: „Wie haben Sie das denn überhaupt festgestellt, dass da bei Ihnen eine Pandemie in der Stadt war?“ Pötter verweist auf Berichte des Gesundheitsdienstes, auf den Austausch mit den örtlichen Krankenhäusern. Der Richter fährt wieder einmal dazwischen und will wissen, was Großenbach mit seiner Frage eigentlich bezwecken will. Der führt mittlerweile aus, dass das Corona-Virus im März 2020 nicht nennenswert zirkuliert sei.
Ein Satz, der unwidersprochen im Saal verhallt. Das Gericht schließlich will nur einen kleinen, isolierten Sachverhalt aufklären. Darüber wacht steinern und groß die Justizia an der Wand.
Das Verfahren wird am 18. November um 10.30 Uhr vor der 5. Kleinen Strafkammer fortgesetzt.