Osnabrück Streit um Syrien-Flüchtlinge: Wadephul macht eine unglückliche Figur
CDU-Politiker Wadephul macht als Außenminister gelegentlich eine etwas unglückliche Figur. Mit seinen Äußerungen zu syrischen Flüchtlingen stößt er erneut bei einigen Parteifreunden auf Kritik. Wie bekommt der Kanzler diese Uneinigkeit in den Griff?
Können syrische Flüchtlinge in ihre alte Heimat zurückkehren? Die skeptischen Äußerungen von Außenminister Johann Wadephul haben eine neue Debatte entzündet. Stehen seine Einlassungen etwa im Widerspruch zur Linie von Friedrich Merz? Die Unions-Führung ist sichtlich bemüht, keinen offenen Streit aufkeimen zu lassen.
Doch es fällt auf: Seit seinem Amtsantritt erntet der CDU-Politiker Applaus von SPD und Grünen, aber immer wieder Kopfschütteln aus den eigenen Reihen. Das sorgt – um es diplomatisch auszudrücken – für Irritationen. Seine zuweilen kritische Haltung zu Israel oder die abgesagte China-Reise sind weitere Kritikpunkte, die ihm Parteifreunde vorwerfen.
Wie zufrieden ist der Kanzler mit seinem Außenminister? Wadephul ist ein bodenständiger Politiker, der umsichtig, freundlich und diplomatisch agiert. Er hat ein rot-grün dominiertes Ministerium übernommen, das ihn derzeit vielleicht mehr beeinflusst als umgekehrt. Und völlig daneben liegt er auch nicht mit seiner Einschätzung, dass er eine schnelle Rückführung angesichts der massiven Zerstörungen in manchen Landesteilen für unrealistisch hält.
Gleichwohl sollte Deutschland jetzt eine klare Antwort auf die Frage finden, was mit den syrischen Flüchtlingen hierzulande geschehen soll. Schließlich ist der Bürgerkrieg schon länger beendet. Doch soll das zu einer generellen Rückkehrpflicht führen? Oder wäre es nicht im Interesse Deutschlands zu differenzieren? Viel spricht dafür, allen syrischen Flüchtlingen eine Bleibeperspektive zu eröffnen, die sich hier integriert haben. Sie leisten als Ärzte, Pfleger, Bauarbeiter oder Busfahrer unverzichtbare Arbeit. Gegen ihren Willen sollte Deutschland sie nicht zurückzuschicken.
Anders sieht es bei Flüchtlingen aus, die überwiegend von sozialen Transferleistungen leben und sich mit der Integration schwertun. Das Grundprinzip des Asylrechts lautet: Hilfe auf Zeit. Wenn der Fluchtgrund entfällt, muss die Rückkehr in die Heimat grundsätzlich möglich sein. Zerstörte Wohnviertel dürfen dabei kein Hinderungsgrund sein. Im Gegenteil. Denn wer, wenn nicht die Syrer selbst, sollen das Land wiederaufbauen?
Und klar sollte auch sein, dass straffällig gewordene Flüchtlinge ihr Gastrecht verwirkt haben. In diesen Fällen ist eine Abschiebung legitim, in aller Konsequenz sogar geboten.