Osnabrück  Durchsuchungsbeschluss gegen Norbert Bolz wegen eines Tweets – Experte: „völlig unverhältnismäßig“

Dr. Philipp Ebert
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Von Dr. Philipp Ebert
| 02.11.2025 14:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Was darf man sagen und schreiben, bevor die Polizei klingelt? Der Fall Bolz wirft ein Schlaglicht auf die Meinungsfreiheit in Deutschland. Foto: dpa/Horst Galuschka
Was darf man sagen und schreiben, bevor die Polizei klingelt? Der Fall Bolz wirft ein Schlaglicht auf die Meinungsfreiheit in Deutschland. Foto: dpa/Horst Galuschka
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Durchsuchungsbeschluss bei dem Publizisten Norbert Bolz, Ermittlungen gegen den Journalisten Julian Reichelt, Strafanzeige gegen Friedrich Merz: Wie steht es um Meinungsfreiheit und Debattenkultur in Deutschland? Darüber sprechen wir mit dem Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler.

Mehr als 40 Prozent der Deutschen glauben, bei Meinungsäußerungen vorsichtig sein zu müssen. Dieser Wert kam kürzlich durch eine Allensbach-Umfrage zu Tage. Jüngst haben nun prominente Fälle die Debatte über den Zustand der Debattenkultur und Meinungsfreiheit in Deutschland angeheizt.

Gegen den Journalisten Julian Reichelt wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet, nachdem er auf der Plattform X einen Beitrag über eine angebliche Unterwanderung der Polizei durch „Clans“ veröffentlicht hatte. Die Ermittlungen wurden mittlerweile eingestellt. Der Publizist Norbert Bolz wiederum sah sich aufgrund eines offenbar satirisch gemeinten Posts mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss konfrontiert – zwangsweise durchgesetzt wurde die Durchsuchung nicht, weil Bolz den Polizeibeamten freiwillig sein Profil bei „X“ zeigte.

Wie steht es um die strafrechtliche Verfolgung von Äußerungen – und die Toleranz abweichenden Meinungen gegenüber? Darüber sprechen wir im Interview mit dem Oldenburger Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler.

Frage: Bei dem Publizisten Norbert Bolz steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür, Julian Reichelt wird angezeigt: Wie steht es um die Meinungsfreiheit in Deutschland?

Antwort: Wenn man wegen verhältnismäßig harmloser Tweets mit einer Hausdurchsuchung oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen rechnen muss, steht es schlecht um die Meinungsfreiheit. Und wenn es staatliche und private Meldestellen gibt, die das Internet systematisch absuchen nach Tweets, die vielleicht unliebsam oder unbequem sein können, dann steht es auch nicht gut um unsere Debattenkultur.

Antwort: Das sehen auch viele Bürger so: Eine Allensbach-Umfrage hat kürzlich gezeigt, dass fast die Hälfte der Deutschen glaubt, bei Meinungsäußerungen vorsichtig sein zu müssen. Das ist fatal für eine Demokratie, die von einem lebendigen, mutigen, frechen Diskurs lebt.

Frage: Ist es weniger schlimm, wenn nicht Gesetze, aber eine rigide Diskussionskultur diese Selbstbeschränkung bewirken? 

Antwort: Das ist ja genauso schlimm, weil es eine undemokratische Kultur zeigt. Berechtigte Ängste vor sozialer Ausgrenzung zeigen doch: Wir haben es verlernt, mit anderen Meinungen souverän umzugehen. Diese Toleranz muss man lernen, und auch die Fähigkeit, sich auf andere Meinungen einzulassen und sich damit sachlich auseinanderzusetzen. Das ist verloren gegangen.

Frage: Hat es Sie erleichtert, dass die Ermittlungen gegen Julian Reichelt eingestellt wurden?

Antwort: Die Meinungsfreiheit reicht ganz weit. Man darf auch unverschämte, unsägliche, schwierige, problematische Meinungen vertreten. Die Grenze der Meinungsfreiheit fängt erst da an, wo das Strafrecht anfängt, und zwar in einer restriktiven Auslegung. Das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder: Wenn das Strafrecht zu weit ausgelegt wird, wird die Meinungsfreiheit zu stark eingeschränkt. 

Antwort: Nicht jede Kleinigkeit ist gleich eine Volksverhetzung. Deswegen begrüße ich das sehr, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Reichelt genau hingeschaut hat. Im Übrigen geht es bei dem Straftatbestand der Volksverhetzung auch darum, dass eine Äußerung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Man darf skeptisch sein, ob das bei einem Tweet oder einem Kommentar gegeben ist.

Frage: Grünen-Politiker haben nach eigenen Angaben Anzeige erstattet gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wegen seiner Stadtbild-Aussage. Wie bewerten Sie das?

Antwort: Das halte ich für einen politischen Missbrauch des Strafrechts. Und es ist kein gutes Zeichen für die demokratische Kultur. Demokratie heißt ja: Jeder redet mit jedem, jeder steckt was ein, jeder teilt aus. Immer gleich Strafanzeigen zu erstatten, erstickt diesen Diskurs, und das ist auf die Dauer schädlich für die Demokratie. Mir scheint, die Grünen sind bei solchen Anzeigen recht freigiebig. Ich finde das etwas regressiv. Erwachsen und demokratisch reif wäre es, sich auf den Streit inhaltlich einzulassen.

Frage: Und wie lautet Ihre juristische Bewertung des Durchsuchungsbeschlusses gegen Norbert Bolz?

Antwort: Eine Hausdurchsuchung ist ein Eingriff in das wichtige Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Wenn da eingegriffen wird, muss man besonders darauf achten, dass es verhältnismäßig ist. Ich frage mich, warum die Staatsanwaltschaft nicht unter Beachtung des satirischen Kontextes der Äußerung von Bolz direkt erkannt hat, dass es eigentlich keinen echten Anfangsverdacht gibt. Nazi-Parolen zu verwenden, ist verboten, wenn man sie bejaht – nicht, wenn man sie kritisch oder satirisch benutzt, oder wenn Journalisten oder Wissenschaftler darüber sprechen.

Antwort: Und dann muss man sagen: Erstmal muss ein Beschuldigter einen Anhörungsbogen erhalten, das wäre das deutlich mildere Mittel als eine Hausdurchsuchung. Und die war auch noch, drittens, ungeeignet: Schließlich ging es um einen öffentlichen Post von Norbert Bolz, den er nicht bestritten hat. Welche Information wollte man denn da auf seinem Handy noch zusätzlich finden? Unterm Strich war die ganze Maßnahme völlig unverhältnismäßig.

Frage: Wie erklären Sie sich, dass so etwas passiert?

Antwort: Es gibt eine Angst davor, dass im Internet zu viel Schlimmes und Gefährliches passiert. Es gibt ernsthafte politische Bestrebungen auf allen Ebenen, das Internet sauber zu halten. Es ist kein Zufall, dass diese Durchsuchungen bei Internetaktivitäten passieren. Man hat ja auch Meldestellen eingerichtet, die mutmaßlich, aber oft nur angeblich gefährliche Posts verfolgen. Dazu kommt, dass zuständigen Staatsanwälten mitunter die Souveränität fehlt, Ermittlungen einzustellen. Und es mangelt oft an einem Bewusstsein für die große Bedeutung und die Reichweite der Meinungsfreiheit.

Frage: Unabhängig von der juristischen Bewertung: Wie finden Sie es, wenn Nazi-Vergleiche und sarkastisch gemeinte Nazi-Parolen im politischen Diskurs gebraucht werden?

Antwort: Das finde ich – unabhängig von der rechtlichen Einordnung – unglücklich. Jeder Vergleich, jede Referenz, und sei sie noch so kritisch, relativiert das furchtbare Naziregime, den Zweiten Weltkrieg und die Shoah. Auch wenn sich Diskussionen hochschaukeln, sollten wir versuchen, die Finger von solchen Referenzen zu lassen.

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