Vechta  Inzwischen dritter Fall von Vogelgrippe im benachbarten Landkreis Vechta bestätigt

Marcus Alwes
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Von Marcus Alwes
| 31.10.2025 14:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Im Südoldenburgischen gibt es einen weiteren bestätigten Fall von Vogelgrippe. Foto: Imago
Im Südoldenburgischen gibt es einen weiteren bestätigten Fall von Vogelgrippe. Foto: Imago
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Die Vogelgrippe zieht im Landkreis Vechta weitere Kreise. Ein dritter Verdachtsfall bei Nutzgeflügel hat sich inzwischen bestätigt. Der betroffene Putenbestand muss getötet werden.

Die Vogelgrippe rückt vor. Betroffen ist jetzt auch eine Tierhaltung mit insgesamt 9700 Putenhähnen in Goldenstedt im Osnabrücker Nachbar-Landkreis Vechta.

Ein Schnelltest auf das Vogelgrippevirus sei positiv ausgefallen, teilte die südoldenburgische Kreisverwaltung am Freitag in einer Presseerklärung mit. Auch das Lebensmittel- und Veterinäramt in OIdenburg, das „Laves“, bestätigte nach seinen Untersuchungen den besagten Verdacht auf Vogelgrippe. Anschließend wurde die Tötung des betroffenen Putenbestandes angeordnet.

Wie auch in den Fällen zuvor wird im Weiteren rund um den Ausbruchsbetrieb eine drei Kilometer weite Schutzzone und eine 10-km-Überwachungszone eingerichtet. Sie gelten ab Samstag, 1. November 2025. In den entsprechenden Zonen gelegene Betriebe müssen dann in einer Allgemeinverfügung näher beschriebene Beschränkungen zur Haltung von Tieren, zur Meldung von Tierverlusten, zum Handel und dem Verkehr mit Tieren sowie tierischen Erzeugnissen einhalten, wird in der Pressemitteilung betont.

Zudem gelte weiterhin eine allgemeine Aufstallpflicht im gesamten Kreisgebiet für Haltungen mit mehr als 50 Geflügeltieren. Das hatte ebenfalls der Landkreis Diepholz verfügt. Ähnliche Maßnahmen gelten im Raum Cloppenburg/Oldenburg sowie im Emsland und der Grafschaft Bentheim.

Auf eine solche Stallpflicht verzichtet der Landkreis Osnabrück augenblicklich noch. Sie sei derzeit nicht vorgesehen, wie Sprecher Henning Müller-Detert unlängst auf Anfrage unserer Redaktion erklärte. Eine Risikobewertung werde jedoch laufend überprüft und könne sich bei einer veränderten Lage kurzfristig ändern.

Entscheidend sei vielmehr, dass Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden – unabhängig von der Haltungsform, so Müller-Detert. Diese Biosicherheitsmaßnahmen sollen „den Eintrag des Erregers in die Bestände verhindern“.

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