Osnabrück  Lagebild Clankriminalität: Diese Früchte trägt die Arbeit der Spezialermittler aus Osnabrück

Markus Pöhlking
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Von Markus Pöhlking
| 04.11.2025 06:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück und bei der Polizeidirektion gehen seit mehreren Jahren Spezialermittler gegen Clan-Kriminalität vor. Foto: André Havergo
Bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück und bei der Polizeidirektion gehen seit mehreren Jahren Spezialermittler gegen Clan-Kriminalität vor. Foto: André Havergo
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Es geht um sogenannte Großfamilien, um hunderte Strafverfahren und um Millionenbeträge: Einmal jährlich veröffentlichen Landeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft Celle ein Lagebild zur Clan-Kriminalität. Was hält es über die Lage in den Regionen Osnabrück und Emsland fest?

Unter monetären Gesichtspunkten war die Verfolgung von Clan-Kriminalität im westlichen Niedersachen 2024 ein Wachstumsjahr: Die Polizeidirektion Osnabrück beschlagnahmte in deutlich mehr Fällen vermutlich illegal erlangtes Vermögen, das Bezüge zur Clan-Kriminalität haben soll. 29 Vermögensabschöpfungsvorgänge verzeichnet ein Lagebericht des Landeskriminalamtes zur Clan-Kriminalität in Niedersachsen für das Jahr 2024. Es ist landesweit der mit Abstand höchste Wert – und eine deutliche Zunahme im Vergleich zu den Vorjahren.

Wesentlicher Grund ist ein Ermittlungsverfahren mit Schwerpunkt in Ostfriesland. Unter Federführung der Osnabrücker Staatsanwaltschaft gingen die dort ansässigen Polizeiinspektionen Aurich/Wittmund und Leer/Emden gegen Strukturen mit Bezug zum illegalen Glücksspiel vor. Im Fokus standen mehrere Spielotheken und Shisha-Bars. Die Betriebe sollen jeweils faktisch durch Mitglieder einer Großfamilie betrieben worden sein, wobei diese teils Strohmänner als Geschäftsführer einsetzten.

Ein Komplex, der ein Schlaglicht wirft auf Feststellungen, die Clan-Ermittler im Frühjahr 2024 bei einer Tagung in Oldenburg getroffen hatten. Die sogenannte Clan-Kriminalität sei ein „gewaltiges Problem“, das längst im ländlichen Raum angekommen sei, hieß es damals von Bernard Südbeck, dem Chef der Staatsanwaltschaft Osnabrück. In seiner Behörde ist seit 2020 eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität mit vier Dezernentenstellen eingerichtet. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst das gesamte westliche Niedersachsen.

Im Jahr 2024 gingen in der Zentralstelle 513 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Clan-Kriminelle ein (Vorjahr: 321 Verfahren). Bei gut einem Viertel der Verfahren handelt es sich um sogenannte „Rohheitsdelikte“ – Delikte also, die durch den Einsatz von Gewalt und Zwang definiert sind. Ebenfalls in größerem Ausmaß beschäftigten sich die Ermittler mit Vermögens- und Fälschungsdelikten und mit Verkehrsstraftaten.

Der Lagebericht zur Clan-Kriminalität nennt exemplarisch mehrere Verfahrenskomplexe, in denen die Osnabrücker Staatsanwaltschaft ermittelt. Sie untermauern, dass Clan-Strukturen im gesamten, überwiegend ländlich geprägten, Raum präsent sind. Neben dem Verfahren mit Glücksspielbezug in Ostfriesland etwa listet der Bericht größere Verfahren mit Clan-Bezug im Bereich der Grafschaft Bentheim und der Region Oldenburg auf.

In der Region Osnabrück befassten sich die Ermittler demnach beispielsweise mit einer in Osnabrück ansässigen Großfamilie, die gegen Geld die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden verunmöglicht haben soll. Das Landgericht verurteilte zwei der drei Angeklagten im September wegen Betrugs, Urkundenfälschung und des Fälschens beweiserheblicher Daten zu mehrjährigen Haftstrafen. Ein dritter Angeklagter erhielt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die drei Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Auch andere Ermittlungskomplexe aus der Clan-Abteilung beschäftigten in diesem Jahr das Landgericht: Im April dieses Jahres etwa verurteilte es einen Mann aus Papenburg wegen millionenschweren Subventionsbetruges in der Coronazeit. Als faktischer Geschäftsführer mehrerer Unternehmen hatte er unzulässigerweise Kurzarbeitergeld beantragt und erhalten.

Aktuell verantworten sich Mitglieder einer Großfamilie aus Ostercappeln vor dem Landgericht: Sie sollen im Jahr 2020 beschlagnahmte Luxusautos auf dem Gelände eines Abschleppdienstes abgefackelt haben.

Taten, die durchaus aufsehenerregend sind – die am gesamten Kriminalitätsgeschehen in der Region aber kaum Anteil haben. Die Polizeidirektionen Osnabrück und Oldenburg, die dem Zuständigkeitsbereich der staatsanwaltlichen Clanstelle entsprechen, verzeichneten in ihrer Kriminalstatistik für das Jahr 2024 zusammen rund 181.000 Straftaten. Der Anteil der aktenkundigen Clan-Kriminalität – die genannten 513 Verfahren – liegt somit im Promillebereich.

Auch wegen des geringen Anteils entzündet sich immer wieder Kritik an dem Begriff. Kritiker erklären beispielsweise, durch den effektheischenden Begriff „Clan“ würde eine Gefahrenlage suggeriert, die es in der Form nicht gebe. Zudem würden Menschen stigmatisiert, die zufällig den gleichen Namen trügen oder einen kulturellen oder familiären Hintergrund teilten.

Befürworter des Begriffes halten dem entgegen, es gebe sehr wohl ein spezifisches Kriminalitätsphänomen, für das Absprachen in Familienverbünden maßgeblich seien. Es handele sich um Strukturen, die den Staat massiv herausforderten. Viele Taten blieben im Dunkelfeld und tauchten somit in keiner Statistik auf.

Das Bundeskriminalamt beschreibt seit 2019 mit dem Begriff der „Clan-Kriminalität“ die „Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen“. Dabei spielten verwandtschaftliche Beziehungen, eine gemeinsame Herkunft und ein hohes Maß an Abschottung eine Rolle. Charakteristisch sei weiterhin eine Ablehnung der deutschen Rechtsordnung, patriarchalisch und hierarchisch geprägte Familienstrukturen und eine schnelle Eskalationsbereitschaft auch bei Nichtigkeiten.

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