65-Jähriger verurteilt  Eklat an Auricher Supermarktkasse

| 03.11.2025 13:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um Körperverletzung und Bedrohung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Vor dem Amtsgericht Aurich ging es um Körperverletzung und Bedrohung. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Ein Kunde soll im November 2024 an der Kasse des Combi XL in Aurich ausgerastet sein. Nun stand der 65-Jährige wegen Körperverletzung und Bedrohung vor Gericht.

Aurich - Eine zerstörte Milchtüte, eine Kopfplatzwunde und ein couragierter Bürger, der sich Todesdrohungen ausgesetzt sah – der Prozess um einen Vorfall an der Kasse von Combi XL am Auricher Pferdemarkt hatte es in sich. Der Angeklagte, ein 65-jähriger Auricher, musste sich am Donnerstag, 30. Oktober 2025, vor dem Auricher Strafrichter wegen Körperverletzung und Bedrohung verantworten. Er sah sich aber selbst als Opfer von Freiheitsberaubung, übler Nachrede und falscher Verdächtigung.

Die Anklageschrift warf ihm vor, am 12. November 2024 zwei Milchtüten so wuchtig auf das Kassenband geworfen zu haben, dass sie platzten. Dann soll er sich durch die Warteschlange nach draußen gedrängelt haben, wodurch ein älterer Mann stürzte. Dieser soll ins Kassenhäuschen gefallen sein und eine Platzwunde am Kopf erlitten haben. Ein Zeuge vom parallelen Kassenband wurde auf den Tumult aufmerksam. Er soll den Angeklagten an der Jacke gepackt und zu Boden gerungen haben. Dabei soll der Angeklagte mehrfach geäußert haben, dass er ihn umbringen werde.

Angeklagter: „Das sind alles Verhetzungen“

Der 65-jährige Langzeitarbeitslose gab sich vor Gericht kämpferisch. Er wolle unbedingt aussagen, betonte er und schickte vorweg: „Das sind alles Verhetzungen.“ Eine Person mit Migrationshintergrund habe sich an der Kasse vorgedrängelt. Das habe er als „rassistisch motivierte Aktion“ gegen sich wahrgenommen. „Für mich ist Rassismus gegeben, wenn eine Person die Gesetze, Sitten und Gebräuche der Einheimischen nicht respektiert“, präzisierte er. Er selbst habe geduldig vor dem Kassenband gewartet, weil die Kundin vor ihm noch mit Auflegen der Waren beschäftigt gewesen sei.

„Zwei Frauen des Personals meinten, sich einmischen zu müssen“, fuhr er fort. Eine sei mit aggressivem Gesichtsausdruck angeschossen gekommen und habe ihn des Ladens verwiesen: „Das empfand ich als solidarisch mit jemandem, der sich rassistisch verhalten hat, und ich habe meine Milchtüten aufs Band geschmissen.“ Da habe sich der ältere Mann vor ihm aufgebaut und ihn angepöbelt: „Das habe ich als Beleidigung und Nötigung verstanden.“ Er habe „sein Freiheitsrecht“ durchsetzen wollen. Dazu habe er ihn an der Jacke gepackt, vor sich hergeschoben und „irgendwann losgelassen – nicht aktiv geschubst“.

„Mach weiter und du bist tot“

Nach seinem Verlassen des Kassenbereichs habe eine männliche Person versucht, ihn festzuhalten. „Ich habe das als versuchte Freiheitsberaubung angesehen, ihm ein Bein gestellt und ihn auf den Boden gelegt“, sagte er. „Mach weiter und du bist tot“, habe er ihn gewarnt. Zu seinen persönlichen Angaben erklärte der Angeklagte, er habe mehrere Tausend Euro Schulden, darunter „uralte Bafög-Schulden“ und Mietschulden, auf die er aus Geldmangel keine Zahlungen leiste.

Der Gerichtssaal wurde während der Verhandlung von zwei Justizwachtmeistern gesichert. Der Angeklagte hat drei Vorstrafen aus den Jahren 2003 bis 2005, unter anderem wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Freiheitsberaubung. Er war auch schon in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

„Er stieß alle Kunden beiseite und ist weggelaufen“

Das Überwachungsvideo des Supermarkts wurde in der Verhandlung abgespielt. Der Vorfall am Kassenband war verdeckt zu sehen. Er dauerte nur Sekunden. Die Rangelei mit dem 29-Jährigen, der eingeschritten war, dauerte länger. Als beide wieder auf die Beine gekommen waren, entspann sich zwischen ihnen noch eine kurze Diskussion.

Der 77-jährige Wittmunder, der ins Kassenhäuschen gestürzt war, war empört über den Vorfall. „Er hatte Streit mit einem Asylbewerber. Was genau, kann ich nicht sagen“, sagte der Zeuge. Es habe eine sehr laute Auseinandersetzung gegeben. Die Milchtropfen der geplatzten Tüten hätten sich im Raum verteilt. Zwei Mitarbeiterinnen hätten versucht, den Angeklagten zu beruhigen, was offenbar nichts genützt habe: „Er stieß alle Kunden beiseite und ist weggelaufen.“

Zeuge erlitt Platzwunde am Kopf

Der Zeuge gab an, möglicherweise aus Erschrecken einen Schritt in den Weg des Angeklagten getan zu haben – „nicht bewusst, dafür bin ich zu alt“. Er sei aufgrund dessen Stoßes über die Schwelle zur Eingangstür des Kassenhäuschens gestolpert, zunächst auf den Boden gefallen und dann auf einen stählernen Gegenstand gestoßen. Starke Schmerzen und Benommenheit seien die Folgen gewesen. Vor Ort hätten Sanitäter die Kopfplatzwunde versorgt. Bleibende Beeinträchtigungen habe er nicht davongetragen.

Der Angeklagte machte ausführlich von seinem Fragerecht Gebrauch, wobei er immer wieder in ideologische Grundsatzdiskussionen abdriftete, die Amtsrichter Meyer unterband. Nach der Entlassung des Geschädigten aus dem Zeugenstand sprach der Angeklagte von einer vorsätzlichen Falschaussage und stellte Strafantrag. Ebenso reagierte er auf die Aussage des zweiten Zeugen.

Angeklagter darf die Geldstrafe in Raten zahlen

Der 29-jährige Kraftfahrer aus Aurich hatte vom benachbarten Kassenband aus die Geschehnisse verfolgt. Der Angeklagte habe die dunkelhäutigen Menschen zutiefst beleidigt, die Milchtüten auf dem Kassenband zerschlagen und den Herrn umgestoßen: „So kann’s ja nicht sein, habe ich mir gedacht.“ Er habe den 65-Jährigen an der Schulter festhalten wollen. In dem Moment habe er schon auf dem Boden gelegen. „Als der Angeklagte auf mir lag, äußerte er drei- bis viermal ‚Ich bring dich um‘“, sagte der Zeuge ruhig. Er habe außer leichten Schmerzen am nächsten Tag nichts davongetragen, was „der Rede wert“ gewesen sei. Den Angeklagten habe er bis zum Eintreffen der Polizei auf dem Parkplatz verfolgt.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 18 Euro, insgesamt 2340 Euro. Der Angeklagte beantragte die Einstellung des Verfahrens und die strafrechtliche Verfolgung der Falschaussagen.

Strafrichter Meyer entsprach im Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Eine Freiheitsberaubung sah er nicht. Der zweite Zeuge habe versucht, den Angeklagten festzuhalten und zur Rede zu stellen. Nach der vorangegangenen Körperverletzung greife das Festnahmerecht. Er räumte dem Bürgergeldempfänger eine monatliche Ratenzahlung von 36 Euro ein.

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